
Wie entstehen bei den Zahnarztkosten die enormen Preisunterschiede?
Die Preise für Zahnarztkosten variieren teilweise stark. Wie kann das sein? Um zu verstehen, woher diese Preisunterschiede kommen, ist zunächst festzustellen, wie der Preis für eine Zahnbehandlung aufgebaut ist.
Inhaltsverzeichnis
Zahnarztkosten: Das sind ihre Bestandteile
Die Kosten für eine Zahnbehandlung setzen sich zusammen aus:
- Dem zahnärztlichen Honorar
- Den Material- und Laborkosten
Dies gilt für Zahnersatz, aber auch für Füllungen und alle anderen Behandlungsformen.
Je nachdem welche Leistung Sie wählen, bietet sowohl das Zahnarzthonorar als auch Material- und Laborkosten Spielraum. Beide Aspekte können die Zahnarzt-Kosten nach oben oder unten beeinflussen. Die Kosten werden bei Beginn der Behandlung so genau wie möglich geschätzt und im Falle von Zahnersatz im Heil- und Kostenplan festgehalten.
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Preisunterschiede bei Zahnarztkosten durch 2 Gebührenordnungen
Für zahnärztliche Leistungen existieren zwei unterschiedliche Gebührenordnungen, je nachdem, ob die Behandlung mit dem Festzuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst wird, oder eine Privatleistung darstellt.
- Entscheiden Sie sich für die Regelversorgung, auch Kassenleistung genannt, findet der „Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen” (BEMA) Anwendung
- Eine Privatleistung rechnet Ihr Zahnarzt über die „Gebührenordnung für Zahnärzte” (GOZ) ab
Letztere betrifft somit Privatpatienten sowie Kassenpatienten, die eine Privatleistung in Anspruch nehmen, sei es eine gleichartige (gleiche Vorsorgungsart, nur hochwertigere Ausführung) oder eine andersartige Versorgung (andere Art der Versorgung).
Beispiel: Fehlt dem Patienten ein Zahn, kann er entweder die Regelversorgung (Brücke mit Teilverblendung), eine gleichartige Versorgung (Brücke mit Vollverblendung) oder eine andersartige Versorgung (z.B. Implantat mit Krone), wählen. Die andersartige Versorgung wird komplett über die GOZ abgerechnet. Bei der gleichartigen Versorgung wird die Krone zwar über die GOZ abgerechnet, die restlichen Begleitleistungen des Zahnersatzes, wie bei der Regelversorgung, laufen aber über die BEMA-Ordnung.
BEMA – „Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen”
Das Verzeichnis der BEMA enthält alle zahnärztlichen Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen zumindest teilweise übernommen werden. Sie beinhaltet nicht nur die Kosten für das Material, sondern bestimmt auch das Honorar der Zahnärzte für die einzelnen Behandlungen.
GOZ – „Gebührenordnung für Zahnärzte”
Die GOZ besteht aus einem entsprechend größeren Leistungskatalog, da hier auch Behandlungen aufgeführt sind, die nicht gesetzlich übernommen werden. Auch die GOZ umfasst das zahnärztliche Honorar. Im Gegensatz zur BEMA, enthalten die GOZ Sätze jedoch nicht immer alle Kosten für das verwendete Material, sodass diese zusätzlichen Verbrauchsmaterialien getrennt abgerechnet werden.
Zahnarztkosten Preisunterschiede: Steigerungsfaktor schwere Behandlung
Bei der GOZ fließt außerdem der individuelle Aufwand und Schwierigkeitsgrad der Behandlung der Patienten in das Honorar ein. Somit kann der Gebührensatz einer Behandlung mit einem Faktor multipliziert werden, der zwischen 1 und 3,5 liegt, individuell gemessen an der Schwierigkeit und dem Aufwand der Behandlung eines Patienten.
Bei Privatleistungen kann das Zahnarzthonorar somit von Zahnarzt zu Zahnarzt variieren.
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Bei Kassenleistungen ist dies nicht der Fall. Die BEMA umfasst sowohl Materialkosten als auch Zahnarzthonorar und der sich daraus ergebende Gebührensatz kann nicht gesteigert werden. Kostenvoranschläge für Kassenleistungen können somit nur leicht aufgrund von Laborkosten variieren, während bei Privatleistung eine Variation in allen Kostenbestandteilen (Honorar, Materialkosten, Laborkosten) möglich ist.
Zusammengefasst: Die Preise für Privatleistungen variieren stärker als die der Kassenleistungen, weil das Zahnarzthonorar individuell für jeden Patienten festgelegt werden kann.
Laborkosten als Kostentreiber bei Zahnarztkosten
Die Laborkosten sind in keiner der beiden Gebührenordnungen enthalten und werden somit sowohl bei Privatleistungen als auch bei Kassenleistungen getrennt abgerechnet. Bei vielen Behandlungen, insbesondere bei Zahnersatz, machen die Kosten des Labors einen Großteil der Gesamtkosten aus. Auch wenn Laborpreise teilweise reguliert sind, können in anderen Bereichen große Unterschiede bestehen. In der Regel arbeitet eine Zahnarztpraxis mit einem bestimmten Dentallabor zusammen, weshalb die Preise einer Zahnarztpraxis stark mit den Preisen des jeweiligen Labors einhergehen.
Die Variation der Laborpreise ist somit ein wichtiger Faktor für die Preisunterschiede bei Zahnbehandlungen.
Mit diesen Tipps können Sie Zahnarztkosten sparen
Im Falle einer Kassenleistung ist dies der einzige veränderbare Posten, da Honorar sowie Material in der BEMA enthalten und pro Behandlung festgelegt sind. Bei Privatleistungen kann das Honorar zwar variieren, jedoch macht dies einen kleineren Anteil an den Gesamtkosten aus. Somit sind es in den meisten Fällen Kosten des Labors, welche die Behandlungskosten signifikant beeinflussen.
Tipp: Aufgrund der Preisunterschiede ist es wichtig, eine zweite Zahnarztmeinung zu Ihrem Kostenvoranschlag einzuholen. Sie, als Patient, können meist nicht einschätzen, ob die Kosten der Behandlung angemessen sind oder ob ein Zahnarzt, der mit einem anderen Labor zusammenarbeitet, ein besseres Angebot machen kann. Durch den Preisvergleich verschiedener Angebote können Sie auch Ihren Eigenanteil bei bezuschussten Behandlungen senken.
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