Wann ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Im Gesundheitssektor gibt es zahlreiche Zusatzversicherungen, die Sie finanziell absichern. Für Ihre Zähne gibt es die Zahnzusatzversicherung. Wann ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll? Worauf sollten Sie beim Abschluss der Versicherung achten? Lesen Sie hier alle wichtigen Faken.

Inhaltsverzeichnis

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Alle dentolo-Inhalte werden von Zahnmediziner:innen verfasst und geprüft.

Warum ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Eine Zahnzusatzversicherung ist oft sinnvoll, da die gesetzliche Krankenkasse die Kosten vieler Behandlungen beim Zahnarzt nicht übernimmt.

Hochwertige Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind, müssen von Ihnen privat bezahlt werden. Mit "hochwertigen Maßnahmen" sind hier schon Kunststofffüllungen oder aufwändige Wurzelbehandlungen gemeint. Auch die professionelle Zahnreinigung ist in den meisten Fällen eine 100%ige Privatleistung. Benötigen Sie Zahnersatz, sind die Kosten, die Sie aus eigener Tasche zahlen müssen, oft noch deutlich höher.

Eine Zahnzusatzversicherung schützt Sie vor diesen hohen Kosten. Sie übernimmt im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung deutlich mehr Behandlungskosten.

Prophylaxe, wie eine Zahnreinigung, aber auch hochwertige Maßnahmen, wie teurer Zahnersatz außerhalb der Regelversorgung, werden von einer Zahnzusatzversicherung entweder komplett und zu 100% erstattet oder mit mindestens 80 % bezuschusst. Vor allem im Bereich Zahnersatz bietet eine private Versicherung im Fall der Fälle eine spürbare finanzielle Entlastung.

Ein großer Pluspunkt: Eine Zahnzusatzversicherung leistet auch dann, wenn die gesetzliche Kasse gar nicht zahlt. Zusatzversicherungen erstattet also auch dann, wenn Sie sich für Implantate oder Inlays entscheiden. So ermöglicht eine Zusatzversicherung Patienten eine hochwertige Versorgung in Anspruch zu nehmen und anschließend einen optimalen Kau-Komfort zu genießen.

Die gesetzlichen Krankenkassen tragen oft nur einen Teil der Kosten

Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben einen festgelegten Leistungskatalog. Die Kosten für Behandlungen, die in diesem Leistungskatalog gelistet sind, werden zu 100 % übernommen.

Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen auf einen Blick:

  • Amalgamfüllungen im Seitenzahn-Bereich
  • einfache Kunststofffüllungen an den vorderen Zähnen
  • Metallkronen im Seitenzahn-Bereich
  • teilverblendete Kronen im Frontzahn-Bereich
  • einfache Wurzelbehandlungen ohne Zusatzleistungen (wie elektrische Längenbestimmung, zusätzliche Spülungen und Desinfektion der Wurzelkanäle)
  • einfache Klammerprothesen
  • in seltenen Fällen: Prothesen mit Doppelkronen (wenn nur noch ein limitierter Rest-Zahn-Bestand vorhanden ist)

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Diese Kosten werden für zahnerhaltende Maßnahmen (z.B. Füllungen) übernommen

Für zahnerhaltende Behandlungen gibt es meistens eine Kassenleistung, das bedeutet: Die gesetzliche Krankenversicherung trägt bei Zahnerhalt einen Teil der Behandlungskosten, wenn Sie sich für die von der Kasse vorgeschlagene Variante entscheiden.

Beispiel: Die Kassenfüllung im Seitenzahn-Bereich ist eine Amalgamfüllung. Wenn Sie sich eine zahnfarbene Füllung wünschen, müssen Sie die Mehrkosten aus eigener Tasche bezahlen.

Andere Behandlungen, zum Beispiel die professionelle Zahnreinigung, sind gar nicht im Leistungskatalog enthalten. Diese müssen Versicherte komplett privat bezahlen.

Regelversorgung: Diese Kosten werden bei Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken) übernommen

Bei einem geplanten Zahnersatz bezahlt die Krankenkasse nur einen Teil der Kosten.

Hier gibt es bestimmte Zahnersatz-Maßnahmen, die die gesetzliche Kasse vorschlägt und deren Kosten sie übernimmt, die sogenannte "Regelversorgung". Dieser Zahnersatz wird als "zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich" beschrieben und die Kosten für diese Regelversorgung werden zu etwa 50% von der Krankenkasse übernommen. Wenn Sie ein vollständiges Bonusheft haben, übernimmt sie noch einmal 20 - 30% von den übrigen 50%, die Sie selbst bezahlen müssen. Aber: Am Ende bleiben Sie immer auf einem Teil der Kosten sitzen.

Beispiel: Zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich ist Zahnersatz, wenn bei Kronen und Brücken nur die sichtbare Seite der Zähne mit Keramik weiß verblendet werden und im nicht-sichtbaren Seitenzahn-Bereich Metallkronen eingesetzt werden. Keramische Kronen im nicht-sichtbaren Bereich entsprechen nicht mehr der Regelversorgung, die Mehrkosten werden also nicht von der Krankenkasse erstattet.

Diese Kosten werden bei Implantaten & Prothesen übernommen

Im Gegensatz zu Kronen und Brücken werden Implantate gar nicht von der gesetzlichen Versicherung bezahlt nur manche Zahnzusatzversicherungen übernehmen diese Kosten. Wenn Sie sich für Implantate entscheiden, erhalten Sie lediglich den Zuschuss, den Sie für eine Brücke erhalten hätten.

Benötigen Sie eine Prothese, erstattet die Krankenversicherung die Kosten für eine einfache Klammerprothese. Hochwertigere Lösungen werden Ihnen zum großen Teil privat in Rechnung gestellt.

Beispiele zur Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherungen

Beispiel 1: Sie haben rechts unten eine Lücke, in der zwei Zähne fehlen.

Der Zahn vor und der Zahn hinter der Lücke sind mit einer Füllung behandelt. Für die Versorgung der fehlenden Zähne wünschen Sie sich zwei Implantate mit weißen Keramikkronen. Die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung sieht für diese Situation allerdings eine Brücke aus Metall vor. In diesem Fall können Sie natürlich die Behandlung mit Implantaten auswählen, allerdings wird von der Krankenkasse dann nur der Zuschuss für die metallische Brücke (etwa 50 % der Kosten) übernommen. Alle Kosten, die darüber hinausgehen, müssen Sie selbst bezahlen.

Beispiel 2: Der vorletzte Zahn oben links benötigt eine Zahnkrone.

Sie wünschen sich eine keramische Zahnkrone, die Regelversorgung sieht für diesen Zahn aber eine Metallkrone vor. Die Krankenkasse erstattet also etwa 50 % der Kosten für eine Metallkrone. Die Kosten für die Keramik und die übrigen Kosten für die Zahnkrone müssen Sie zusätzlich privat bezahlen.

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Für wen ist eine private Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Nicht jeder benötigt eine Zahnzusatzversicherung, trotzdem ist sie für den Großteil der Patienten sinnvoll.

Eine Zahnzusatzversicherung ist sinnvoll, wenn Sie Zahnbeschwerden erwarten

Gerade, wenn es um Ihre Zähne geht, können Sie das individuelle Risiko gut selbst einzuschätzen: Leiden Ihre Eltern bereits unter Zahnproblemen litten? Dann ist es wahrscheinlich, dass auch Sie irgendwann unter ähnlichen Beschwerden leiden werden. Genetische Faktoren haben häufig einen großen Einfluss auf die Mund-Gesundheit.

Eine Zahnversicherung ist sinnvoll, wenn Sie bereits oft behandelt wurden

Außerdem ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll für Patienten, die bereits viele Füllungen, wurzelbehandelte Zähne oder alte Kronen haben. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass in Zukunft weitere teure Behandlungen an diesen Zähnen folgen. Wenn Sie sich eine hochwertige, zahnfarbene Lösung wünschen, kann das teuer werden. Eine Zusatzversicherung kann Sie gegen diese Kosten absichern.

Eine Zahnzusatzversicherung ist sinnvoll, wenn Sie Wert auf Ästhetik und regelmäßige Zahnreinigung legen

Wissen Sie bereits, dass Sie einen hohen Anspruch an Kau-Komfort und Ästhetik haben? Gehen Sie bereits jetzt zweimal pro Jahr zur professionellen Zahnreinigung? Eine ästhetische Versorgung kann sehr teuer werden, professionelle Zahnreinigungen kosten oft mehr als 100 Euro. Diese Kosten selbst zu tragen kann schnell zur Belastung werden, deshalb lohnt sich eine private Zahnzusatzversicherung auch in diesem Fall.

Worauf Sie beim Abschluss einer Zusatzversicherung achten sollten

Sie sind zu dem Entschluss gekommen, dass eine private Zahnzusatzversicherung sinnvoll für Sie ist? Dann unterstützen wir Sie auch gerne bei der nächsten Stufe: der Auswahl der richtigen Versicherung.

Leistungen & Höhe der Erstattung

Achten Sie darauf, dass die von Ihnen gewünschten Leistungen auch im Tarif der Versicherung enthalten sind. Außerdem sollte die private Zahnzusatzversicherung mindestens zwischen 80 - 100% der Kosten erstatten, damit Ihr eigener Anteil nicht zu hoch ausfällt und sich der monatliche Beitrag für Sie lohnt.

Wann wird geleistet?

Benötigen Sie einen Tarif ohne Wartezeit oder mit Wartezeit? Bei Tarifen mit Wartezeit, werden nur Behandlungen erstattet, die nach drei bis sechs Monaten nach Abschluss durchgeführt werden.

Sind die Leistungen begrenzt?

Wie viele Implantate werden beispielsweise übernommen? Gibt es eine Grenze für die Leistungssumme? Verändert sich diese Grenze mit den Jahren (Leistungsstaffel)?

Sinnvoll: Die Zahnzusatzversicherung von dentolo

Unsere Experten von dentolo haben es sich zur Aufgabe gemacht, Patienten eine Zahnzusatzversicherung zu bieten, die Ihren Sinn vollumfänglich erfüllt: Sie vor hohen Kosten zu schützen.

Die Zahnzusatzversicherung von dentolo beispielsweise ging in diesem Jahr erneut als einer der Testsieger bei der Stiftung Warentest hervor.

Ihre Vorteile mit einem Zahnschutz von dentolo:

  • 2 professionelle Zahnreinigungen pro Jahr inklusive
  • Bis zu 100% Erstattung u.a. für Füllungen, Zahnersatz (u.a. Implantate, Kronen, Brücken)
  • Zusatzleistungen inklusive u.a. Vollnarkose, 100% Unfall-Zahnschutz für Kinder bis 18 Jahre
  • Monatliche Kündigung bei Nichtinanspruchnahme
  • Keine Wartezeit – Leistung ab Tag 1
  • Freie Zahnarztwahl – Noch mehr Leistung bei dentolo Zahnärzten

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