Ein auf dem Behandlungsstuhl sitzender Patient und sein Zahnarzt lächeln sich an.

Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit: Verlässlich ab Tag 1 versichert

Bei den meisten Zahnzusatzversicherungen müssen Sie 6 Monate warten, bis Ihre Behandlungen bezahlt werden. Aber es gibt Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit, die sofort ab Tag 1 erstatten. Erfahren Sie hier, worauf es bei diesen Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit ankommt.

Inhaltsverzeichnis

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Alle dentolo-Inhalte werden von Zahnmediziner:innen verfasst und geprüft.

Herkömmliche Zahnzusatzversicherungen bieten Ihnen keinen sofortigen Schutz. Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit, greifen ab Versicherungsbeginn. Wir erklären Ihnen, wie sie funktionieren und worauf Sie bei der Tarifsuche achten müssen, damit Sie von Ihrer Zahnzusatzversicherung sofort profitieren können.

Sie möchten direkt Informationen zur Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit von dentolo erhalten? Hier gelangen Sie zu unserer Tarifübersicht.

Was ist eine Zahnzusatzversicherung?

Eine Zahnzusatzversicherung soll Leistungen übernehmen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgedeckt werden. Allerdings gilt dieser Schutz normalerweise nicht sofort ab Vertragsabschluss.

  • Eine Zahnzusatzversicherung hilft, hohe Zahnarzt-Kosten für Zahnreinigungen, Kronen, Brücken & andere Behandlungen zu stemmen
  • Eine Zusatzversicherung für Ihre Zähne ergänzt den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse, welcher die Behandlungskosten häufig nicht komplett deckt
  • Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt auch Privatleistungen und unterstützt Sie aktiv dabei, dauerhaft einen gesunden Zahnstatus zu behalten

Bei einer Zahnzusatzversicherungen zahlen Sie einen monatlichen Beitrag und erhalten dafür mehr Leistung als allein durch die gesetzliche Krankenkasse.

Aber Achtung: Die meisten Tarife sind mit einer Wartezeit begrenzt.

Was bedeutet Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?

Schließt man eine Zusatzversicherung ab, gibt es bei den meisten Tarifen anfangs eine Wartezeit. In diesem Zeitraum kommt die Versicherung nicht für anstehende Behandlungen auf – die Zahnzusatzversicherung leistet also nicht sofort!

Warum gibt es diese Wartezeit? Diese Regelung soll die Versicherer davor schützen, dass jeder Patient kurz vor einer teuren Zahnbehandlung noch eine Zahnzusatzversicherung abschließt. Die Kosten für die Zahnversicherung selbst würden sich durch die Übernahme der Leistung enorm erhöhen, was wiederum die monatlichen Beiträge erhöhen würde. Das System der Versicherung würde daraufhin nicht mehr funktionieren, da sie doch eigentlich vor unvorhersehbaren Ereignissen schützen soll.

  • Tarife mit Wartezeit übernehmen keine Kosten von Behandlungen, die in der angegebenen Zeit von 3, 6, 8, 9 oder sogar 12 Monaten nach Vertragsabschluss durchgeführt werden. Es werden erst Kosten von Behandlungen erstattet, die nach einer bestimmten Wartezeit vom Zahnarzt angeraten werden.
  • Bei Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit werden auch Heilverfahren bezahlt, die direkt nach Vertragsabschluss durchgeführt werden.

Wenn Sie vermuten, dass Sie bald eine Zahnbehandlung oder Zahnersatz benötigen, Sie aber noch nicht beim Zahnarzt waren, ist ein Tarif ohne Wartezeit für Sie geeignet. Diese Tarife ohne Wartezeit leisten direkt ab Versicherungsbeginn und Sie können sich ohne Wartezeit beim Zahnarzt behandeln lassen.

Achtung: „Ohne Wartezeit“ gilt nicht bei anstehender oder laufender Behandlung

Bis auf wenige Ausnahmen werden die Kosten für bereits bekannte Beschwerden, fehlende Zähne oder bereits angeratene therapeutische Maßnahmen auch bei Tarifen ohne Wartezeit nicht übernommen.

Auch wenn die Versicherung keine Wartezeit vorgibt, heißt das nicht, dass sie auch für einen Behandlungsfall aufkommt, der schon vor Vertragsabschluss vorlag. Ist die Zahnbehandlung also schon im Gange oder liegt ein Heil- und Kostenplan vor, übernehmen die meisten Tarife ohne Wartezeit die Kosten nicht. Es gibt aber Ausnahmen (siehe unten).

Die Versicherer fragen bei der Antragsstellung immer nach, ob bereits Therapien von Ihrem Zahnarzt angeraten oder begonnen wurden. Der Versicherer kann dies anhand der Dokumente Ihres Zahnarztes überprüfen. Die Zahnversicherung kann Ihnen bei falschen Angaben wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung (§19 VVG) kündigen.

Einige wenige Zahnversicherer haben auf den Bedarf der Patienten reagiert und Akut-Zahnzusatzversicherungen konzipiert, die auch bereits nach Erhalt des Heil- und Kostenplans greifen. Denn genau dann benötigen Sie die Unterstützung bei der Finanzierung teurer Behandlungsverfahren. Eine dieser wenigen Akut-Zahnzusatzversicherungstarife, welcher Sie auch rückwirkend bei laufenden sowie angeraten Behandlungen schützt, gibt es bei dentolo.

Welche Leistungen sind bei einer Zahnzusatzversicherung sofort ab Vertragsabschluss versichert?

Häufig sind Behandlungen wie die professionelle Zahnreinigung sofort erstattungsfähig. Das sollten Sie aber in Ihren Vertragsunterlagen prüfen.

Bei Unfällen greifen die meisten Zahnzusatzversicherungen auch unabhängig von einer Wartezeit.

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  • Bis zu 100% Erstattung u.a. für Füllungen, Zahnersatz (u.a. Implantate, Kronen, Brücken)
  • Zusatzleistungen inklusive u.a. Vollnarkose, 100% Unfall-Zahnschutz für Kinder bis 18 Jahre
  • Monatliche Kündigung bei Nichtinanspruchnahme
  • Keine Wartezeit – Leistung ab Tag 1
  • Freie Zahnarztwahl – Noch mehr Leistung bei dentolo Zahnärzten

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Für wen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?

Wenn Sie ahnen, dass Sie bald Zahnersatz, wie z.B. Prothesen, Implantaten, Kronen oder Brücken benötigen: Die Kosten für diese Behandlungen können schnell ein paar tausend Euro betragen und gesetzliche Krankenversicherungen bezahlen immer nur den Festzuschuss – alles was darüber hinaus geht ist Ihr Eigenanteil. Hier rechnet sich der monatliche Beitrag für die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit besonders.

Sie sollten allerdings beachten, dass beim Zahnarzt vor Abschluss der Versicherung noch kein Behandlungsbedarf festgestellt worden sein darf.

7 Tipps: Was Sie bei der Auswahl einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit beachten sollten

1. Achten Sie auf den Wegfall der Leistungsbegrenzung (Zahnstaffel) nach 48 Monaten

Zusatzversicherungen ohne Wartezeit schränken die maximale Versicherungssumme anfangs oftmals stark ein. Eine Zahnversicherung ohne Wartezeit mit stark reduzierter Versicherungssumme am Anfang lohnt sich oftmals nicht.

Deshalb sollten Sie sich vorher informieren, welche Summe kurz nach Vertragsabschluss versichert wird. Achten Sie darauf, dass Ihnen mindestens 500 Euro pro Jahr gestattet werden.

Häufig entfällt die Zahnstaffel nach dem 4. Versicherungsjahr, sodass Sie sich dann keine Gedanken mehr über die Übernahme von teuren Zahnbehandlungen machen müssen.

Die maximale Versicherungssumme wird meist in den ersten vier Jahren gestaffelt.

Diese Leistungsbegrenzungen könnten beispielsweise so aussehen:
Jahr: 1.100 Euro
Jahr: 2.200 Euro
Jahr: 3.300 Euro
Jahr: 4.400 Euro
5 Jahre und später: unbegrenzt

*Hier finden Sie die Vergleichs-Tarife im Detail.

Zahnversicherungs-Beitrag berechnen

2. Es sollte nicht nur Ihr Festzuschuss verdoppelt werden

Verdoppelt die Zusatzversicherung nur den Festzuschuss, bedeutet das für Sie, dass die Zahnzusatzversicherung nur dann zahlt, wenn auch die Krankenkasse leistet.

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, ob die Zahnzusatzversicherung für die Leistung, die Sie in Anspruch nehmen wollen, zahlt. Es sollten privatärztliche Leistungen abgedeckt sein und nicht nur die Regelversorgung, die auch von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Besonders Zahnersatz und Zahnimplantate sind sehr kostenintensiv und sollte deshalb ausreichend versichert sein.

3. Laborkosten sollten erstattet werden

Schauen Sie nach, ob und in welcher Höhe Laborkosten erstattet werden, da sie oft einen großen Teil der Kosten ausmachen.

4. Zahnreinigungen sollten im Tarif enthalten sein

Achten Sie darauf, dass Zahnreinigungen im Tarif abgesichert sind – gesunde Zähne sind das A und O und die professionelle Reinigung insbesondere im Hinblick auf bereits existierenden Zahnersatz sehr wichtig.

5. Mindestlaufzeit von 24 Monaten

Die meisten Tarife beinhalten eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten oder sogar drei Jahren. Erst danach ist eine Kündigung und beispielsweise ein Wechsel zu einer günstigeren Zahnversicherung möglich.

6. Verzicht des Versicherers auf sein Kündigungsrecht

Dies gewährleistet, dass sich der Versicherungsanbieter nicht vom Vertrag loslösen kann und dient somit Ihrem Schutz. Achten Sie darauf, dass der Versicherer auf dieses Kündigungsrecht ausdrücklich verzichtet.

7. Vergleichen Sie die Leistungen der Versicherer anhand von Rechenbeispielen

Vergleichen Sie die Angebote der Zahnzusatz-Versicherer.

Bevor Sie einen Vertrag abschließen, sollten Sie nochmals nachrechnen:

Monatsbeiträge + Vertragslaufzeit - Kosten, die übernommen werden

Bei langer Vertragslaufzeit und einer vergleichsweise kleineren Behandlung, kann es beispielsweise sein, dass sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nicht lohnt.

Fazit: Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?

Aus unserer Sicht: Ja, Vorsorge ist besser als Nachsicht. Mit einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit sind Sie sofort geschützt. Sind Sie nicht ab Tag 1 versichert, leben Sie einige Monate mit der Gefahr, dass Sie auf den Zahnarztkosten sitzen bleiben.

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Häufige Patientenfragen

Welches ist die beste Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit?

Die besten Tarife laut Stiftung Warentest finden Sie hier.

Wann ist eine Zahnzusatzversicherung zu spät?

Eine Zahnzusatzversicherung sollte abgeschlossen werden, bevor beim Zahnarzt Schäden erfasst wurden, oder eine Zahnbehandlung angeraten wurde. Außerdem ist es oft nicht möglich, mehr als 3 fehlende Zähne zu versichern.

Stiftung Warentest 2023 - Bestnote: "SEHR GUT" (0,5) für dentolo Zahnschutz Premium Plus

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