Zu sehen sind Geldscheine, die auf einem Heil- und Kostenplan (HKP) liegen.

Einfach erklärt: So funktioniert der Heil- und Kostenplan (HKP)

Der Heil- und Kostenplan (HKP) für gesetzlich Versicherte wird von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt erstellt, wenn Sie Zahnersatz benötigen. Dort wird dokumentiert, welche Behandlungen erfolgen sollen und wie hoch die voraussichtlichen Kosten sind.

Inhaltsverzeichnis

💡
Alle dentolo-Inhalte werden von Zahnmediziner:innen verfasst und geprüft.

Das Wichtigste zum Heil- und Kostenplan in Kürze

  • Erklärung: Der Heil- und Kostenplan erklärt transparent, welche zahnärztliche Behandlung geplant ist, wie hoch die voraussichtlichen Kosten ausfallen und welchen Anteil Ihre Krankenkasse übernimmt.
  • Aufbau: Teil 1 des HKP enthält alle medizinischen und abrechnungsrelevanten Angaben für die Krankenkasse. Teil 2 wird nur erstellt, wenn Leistungen außerhalb der Regelversorgung geplant sind.
  • Festzuschuss: Im Heil- und Kostenplan wird festgehalten, welchen Festzuschuss die gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Wenn Sie regelmäßig zur Vorsorge gehen, profitieren Sie über das Bonusheft von einem höheren Zuschuss.
  • Zahnschutz mit dentolo: Die Zahnzusatztarife von dentolo helfen, hohe Eigenanteile abzusichern. So bleiben Ihre Zahnarztkosten auch bei hochwertigem Zahnersatz planbar und finanzierbar.

Erklärung: Wie ist der Heil- und Kostenplan aufgebaut?

Der zahnärztliche Heil- und Kostenplan ist grundsätzlich in zwei Teile gegliedert: einen Abschnitt für die Krankenkasse und einen für die Patientin oder den Patienten. Teil 1 enthält alle Angaben, die für die Krankenkasse relevant sind. Teil 2 ist für den Überblick der Patientin bzw. des Patienten gedacht und wird nur ausgefüllt, wenn die geplante Behandlung über die Regelversorgung hinausgeht.

Heil- und Kostenplan: Teil 1

Teil 1 des zahnärztlichen Heil- und Kostenplans enthält alle medizinischen und abrechnungsrelevanten Angaben, die für die Prüfung durch die gesetzliche Krankenkasse erforderlich sind. Er umfasst unter anderem das Zahnschema, die Kostenplanung, den Bonusanspruch und die Abrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten.

 I: Das Zahnschema im Heil- und Kostenplan

Grafische Nachbildung eines Gebisses

Das Zahnschema im Heil- und Kostenplan ist eine grafische Übersicht des Gebisses, in die der Zahnarzt den aktuellen Zahnstatus sowie die geplante Behandlung einträgt – strukturiert nach Befund (B), Regelversorgung (R) und Therapieplanung (TP). Dabei verwendet die Zahnärztin oder der Zahnarzt standardisierte Abkürzungen, um die Behandlung genau zu beschreiben.

Befund im Heil- und Kostenplan (B-Zeile)

In der B-Zeile des HKPs dokumentiert die Zahnärztin oder der Zahnarzt den aktuellen Zustand der Zähne. Ein fehlender Zahn wird hier zum Beispiel mit dem Kürzel „f“ (für „fehlend“) markiert. Diese Angabe bildet die Grundlage für die weitere Behandlungsplanung und Abrechnung.

Regelversorgung im Heil- und Kostenplan (R-Zeile)

Die R-Zeile enthält die Standardbehandlung, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird – unabhängig davon, welche Versorgung letztlich durchgeführt wird. Für einen fehlenden Zahn wird hier beispielsweise ein „B“ für ein Brückenglied oder ein „BV“ für eine Brücke im Frontzahnbereich eingetragen.

Therapieplanung im Heil- und Kostenplan (TP-Zeile)

Die TP-Zeile wird nur ausgefüllt, wenn eine Versorgung gewählt wird, die über die Regelversorgung hinausgeht. Ein häufiges Beispiel ist ein Zahnimplantat, das mit dem Kürzel „S“ für eine implantatgetragene Suprakonstruktion vermerkt wird Dem “S” wird dann die geplante Versorgung, z.B. ein “K” für Krone angehängt. So wird für eine implantatgetrage Krone das Kürzel “SK” in die Therapieplan-Zeile eingefügt.

💡
Zahnimplantate und andere hochwertige Versorgungen gehören nicht zur Regelversorgung und können teuer werden. Mit den Zahnzusatztarifen von dentolo können Sie sich vor hohen Eigenanteilen schützen und sich bei der Therapieplanung ganz entspannt für die passende Behandlung entscheiden.

Beitrag für Zahnzusatztarif berechnen

II: Befundnummern für Festzuschüsse im Heil- und Kostenplan

Im Abschnitt II des ersten Teils des HKPs trägt die Zahnärztin oder der Zahnarzt alle Befundnummern ein, die gemäß den Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen für die geplante Behandlung relevant sind. Diese Angaben bilden die Grundlage für die Berechnung des Festzuschusses, den die Krankenkasse im Rahmen der Regelversorgung übernimmt. Die Befundnummern lösen jeweils einen bestimmten Festzuschuss bei der Krankenkasse aus, sodass   sich der Zuschuss zuverlässig ermitteln und der Eigenanteil der Patientin oder des Patienten kalkulieren lässt.

III: Kostenplanung und erwartete Behandlungskosten im Heil- und Kostenplan

Ein 10 Euro Schein und ein Modell eines Gebisses liegen auf einer Zahnarztrechnung.

Die Kostenplanung im Heil- und Kostenplan zeigt, mit welchen Behandlungskosten die Patientin oder der Patient voraussichtlich rechnen muss. Im Abschnitt III des ersten Teils werden dafür Zahnarzthonorar, Materialkosten und Laborkosten geschätzt und dokumentiert. Kassenleistungen werden nach dem Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) abgerechnet, private Zusatzleistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte (GOZ). Wenn solche privaten Leistungen vorgesehen sind, erhalten Patientinnen und Patienten zusätzlich Teil 2 des Heil- und Kostenplans mit einer detaillierten Aufschlüsselung der Gesamtkosten.

💡
Schon gewusst? Die Zahnzusatztarife von dentolo bieten weit mehr als die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkasse und greifen genau dort, wo der Heil- und Kostenplan Eigenanteile für Sie vorsieht. So können Sie sich hochwertigen Zahnschutz, starke Leistungen ab dem ersten Tag und maximale Planungssicherheit für Kronen, Implantate oder höherwertige Versorgungen sichern.

Die Tarife beinhalten unter anderem:

Die dentolo Zahnzusatztarife im Überblick

Jetzt dentolo Tarife vergleichen

IV: Bonusregelung im Heil- und Kostenplan

Die Bonusregelung im Heil- und Kostenplan ermöglicht gesetzlich Versicherten einen erhöhten Festzuschuss zum Zahnersatz, wenn sie regelmäßig zur Vorsorge gehen. Seit Oktober 2020 übernimmt die Krankenkasse grundsätzlich 60 % der Kosten der Regelversorgung. Wer sein Bonusheft über fünf Jahre lückenlos führt, erhält 70 %, nach zehn Jahren sogar 75 % Zuschuss. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt bestätigt die jährlichen Vorsorgeuntersuchungen im Bonusheft, das zusammen mit dem HKP bei der Krankenkasse eingereicht wird. Die Prüfung und Eintragung des Bonusanspruchs erfolgt im Abschnitt IV des ersten Teils des Heil- und Kostenplans.

V: Rechnungsbeträge im Heil- und Kostenplan

Im Abschnitt V des ersten Teils des HKPs dokumentiert die Zahnärztin oder der Zahnarzt die tatsächlich entstandenen Behandlungskosten nach Abschluss der Therapie. Eingetragen werden der endgültige Rechnungsbetrag, der Festzuschuss der Krankenkasse sowie der Eigenanteil, den Sie selbst tragen müssen. So wird transparent nachvollziehbar, welche Kosten angefallen sind und wie sich diese zwischen Kasse und Patientin oder Patient aufteilen.

Heil- und Kostenplan: Teil 2

Teil 2 des zahnärztlichen Heil- und Kostenplans ist für die Patientin oder den Patienten bestimmt und enthält eine detaillierte Aufstellung aller voraussichtlichen Kosten sowie Hinweise zur geplanten Versorgung außerhalb der Regelversorgung. Der zweite Teil des Heil- und Kostenplans wird nur erstellt, wenn zusätzliche, privat zu zahlende Leistungen geplant sind.

Die Privatleistung: Wann Teil 2 des Heil- und Kostenplans ausgefüllt wird

Teil 2 des Heil- und Kostenplans wird nur erstellt, wenn die Patientin oder der Patient eine Versorgung außerhalb der gesetzlichen Regelversorgung wünschen – also eine sogenannte Privatleistung. Dazu zählen gleichartige Leistungen, bei denen die Regelversorgung leicht verändert wird (z. B. eine Vollverblendung statt der vorgesehenen Teilverblendung), sowie andersartige Leistungen, wie etwa ein Zahnimplantat anstelle einer Brücke. In beiden Fällen erfolgt die Abrechnung nach der GOZ, weshalb Teil 2 eine detaillierte Kostenaufstellung für die geplanten Privatleistungen enthält.

💡
Wenn Teil 2 des Heil- und Kostenplans ausgefüllt wird, bedeutet das meist, dass Sie sich für eine hochwertigere Versorgung entscheiden, als die Regelversorgung. Die Zahnzusatztarife von dentolo können Ihnen dabei helfen, die Kosten für privat abzurechnende Leistungen wie Implantate oder Vollverblendungen spürbar zu senken.

Beitrag für dentolo Tarife berechnen

Fazit: Was muss ich beim Heil- und Kostenplan beachten?

Eine Zahnärztin unterhält sich mit einem Patienten.

Der Heil- und Kostenplan (HKP) ist ein schriftlicher Kostenvoranschlag, der immer vor Zahnbehandlungen mit Zahnersatz erstellt wird. Er dient als Entscheidungsgrundlage für die Krankenkasse, um den Festzuschuss zu bewilligen. Der Plan besteht aus zwei Teilen: Teil 1 enthält die medizinischen und abrechnungsrelevanten Angaben, Teil 2 wird bei privat zu zahlenden Leistungen ergänzt.

Zum Inhalt des HKPs gehört unter anderem ein Zahnschema, in das der aktuelle Befund, die Regelversorgung und eine mögliche alternative Therapie eingetragen werden. Zusätzlich enthält der Plan eine Schätzung der zu erwartenden Kosten, aufgeteilt in Zahnarzthonorar, Materialkosten und Laborleistungen. Auch der Bonusanspruch sowie die spätere Abrechnung der tatsächlich entstandenen Kosten sind Bestandteil des Dokuments.

Wichtig ist, dass der HKP vor Beginn der Behandlung bei der Krankenkasse eingereicht und genehmigt wird. Seit Anfang des Jahres 2025 werden von den gesetzlichen Kassen nur noch E-HKPs akzeptiert. Diese E-HKPs werden durch die Zahnarztpraxis digital an die gesetzliche Krankenkasse übermittelt. Auch die Genehmigung wird digital zurück an die Zahnarztpraxis gesendet. Diese Genehmigung ist in der Regel sechs Monate gültig. Sollte sich während der Behandlung abzeichnen, dass die tatsächlichen Kosten um mehr als 15 % über dem Kostenvoranschlag liegen, muss Sie die Zahnarztpraxis laut GOZ unverzüglich darüber informieren.

Häufige Fragen zum Thema Heil- und Kostenplan

Kann man den Heil- und Kostenplan nach der Behandlung einreichen?

Nein, ein Heil- und Kostenplan muss immer vor der Behandlung eingereicht und von der Krankenkasse genehmigt werden. Wenn Sie den Heil- und Kostenplan erst nach der Behandlung einreichen, führt das in den meisten Fällen dazu, dass keine Kostenübernahme erfolgt. Erst nach der Genehmigung dürfen Sie mit der Behandlung beginnen, andernfalls tragen Sie die Kosten unter Umständen selbst.

Wie lange gilt die Zusage der gesetzlichen Krankenkasse für den Heil- und Kostenplan?

Die Zusage der gesetzlichen Krankenkasse im HKP gilt sechs Monate, sodass in diesem Zeitraum die geplante Behandlung durchgeführt werden muss. Erfolgt die Behandlung nicht in dieser Zeit, muss eine neue Beantragung zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse stattfinden. Ist die Behandlung nach sechs Monaten angefangen, aber noch nicht abgeschlossen, muss der HKP durch die Zahnarztpraxis verlängert werden. Dies ist meist unkompliziert möglich.

Ist der Heil- und Kostenplan bindend?

Der Heil- und Kostenplan ist nicht verbindlich im Hinblick auf die endgültigen Kosten. Er dient als Kostenvoranschlag, basiert aber auf einer Schätzung der Behandlung. Laut § 9 Absatz 2 der GOZ muss die Zahnarztpraxis Patientinnen und Patienten jedoch unverzüglich informieren, wenn eine Überschreitung der veranschlagten Kosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Verbindlich ist der HKP nur im Hinblick auf den bewilligten Leistungsumfang, nicht auf den exakten Preis.

Kann ich den Heil- und Kostenplan ändern lassen?

Solange der Heil- und Kostenplan noch nicht von Ihrer Krankenkasse genehmigt wurde, sind Änderungen grundsätzlich noch möglich. In diesem Fall kann Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt den Plan anpassen und mit der Kasse abstimmen.

Ein neuer Heil- und Kostenplan ist jedoch zwingend erforderlich, wenn sich bestimmte Rahmenbedingungen ändern:

Befundänderung:

  • Verschlechtert sich der Zahnstatus innerhalb der sechsmonatigen Gültigkeit erheblich, muss die Behandlung neu geplant und der HKP entsprechend aktualisiert werden. Auch die Kosten können dadurch steigen. Die Krankenkasse muss dies erneut genehmigen.

Zweitmeinung:

Sie erhalten den genehmigten Heil- und Kostenplan und bemerken, dass die Kosten der Behandlung zu hoch sind und Sie sich diese möglicherweise gar nicht leisten können. Dann haben Sie die Möglichkeit, eine zweite Zahnarztmeinung einzuholen. Dabei erfahren Sie, ob die anstehende Behandlung nicht doch mit geringeren Kosten durchgeführt werden kann.

Kosten

Hohe Zahnarztkosten? dentolo schützt Sie sofort

Mit dem dentolo Zahnschutz erhalten Sie bis zu 100 % Erstattung – ohne Wartezeit, mit attraktiven Extras und sofortiger Hilfe im Akutfall.

Mehr erfahren Beitrag berechnen
dentolo Kund:innen sind zufrieden
Fragen zu den dentolo-Tarifen? Wir helfen gern persönlich

Jedes Lächeln ist einzigartig – deshalb nehmen wir uns Zeit für Sie. In einem kurzen, unverbindlichen Telefonat beraten wir Sie freundlich und kompetent zum Zahnschutz von dentolo und beantworten all Ihre Fragen. Buchen Sie jetzt ganz einfach Ihren Wunschtermin.

Termin auswählen