Das Bonusheft - so funktioniert das Bonussystem

Wer sein Bonusheft regelmäßig führt, spart bares Geld. Kassenpatienten erhalten so einen Bonus-Zuschuss bei Zahnersatzbehandlungen. Erfahren Sie hier, wie oft der Zahnarztbesuch nötig ist und wie hoch der zusätzliche Bonus ausfällt.

Inhaltsverzeichnis

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Wie funktioniert das Bonusheft beim Zahnarzt?

Das Bonusheft dokumentiert die Bereitschaft des Patienten, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrzunehmen. Als Gegenleistung für seine Sorgfalt bei der Prophylaxe, erhält der Patient einen zusätzlichen Zuschuss beim Zahnersatz. Gelegentliche Kontrollen sind nicht ausreichend.

Erst regelmäßige Zahnarztbesuche ab fünf Jahren, die lückenlos dokumentiert werden, führen zu einer Erhöhung des Zuschusses um 20 Prozent. Nach 10 Jahren regelmäßiger Zahnarztbesuche, steigt der Festzuschuss Ihrer Krankenkasse um 30 Prozent.

Der Zuschuss gilt nur bei Zahnersatz

Der Bonus-Zuschuss gilt nur bei Zahnersatzbehandlungen. Aber gerade bei Zahnersatz ist eine Kostenreduktion entlastend. Besitzt der Patient kein lückenloses Bonusheft, muss er immer noch ungefähr 50 Prozent der Kosten seines Zahnersatzes selbst bezahlen, selbst wenn er nur die Regelversorgung wählt.

Mit einem sorgfältig geführten Heft bekommt der Patient auf den verbleibenden Eigenanteil nochmals einen Zuschuss von 20 oder 30 Prozent.

Wie viel Zuschuss erhalten Sie nun genau?

Angenommen Sie wählen eine Brückenversorgung und haben ohne Bonusheft einen Festzuschuss von 330 €. Haben Sie das Heft 5 Jahre (10 Jahre) geführt, erhalten Sie einen um 20 (30) Prozent erhöhten Zuschuss von 396 (429 €).

Beachten Sie, dass Sie nicht insgesamt 80 bzw. 70 Prozent der gesamten Kosten erstattet bekommen, denn der zusätzliche Zuschuss bezieht sich nur auf den Basiszuschuss und nicht auf die gesamten Kosten für den Zahnersatz.

Sie bekommen also eine Kostenerstattung von ungefähr 60 Prozent (65 Prozent) der gesamten Behandlungkosten. Wenn Sie das Bonusheft lückenlos geführt haben, wird Ihr Zahnarzt dieses zusammen mit dem Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse einreichen, um den Festzuschuss zu genehmigen. Sie müssen sich nicht selbst darum kümmern, dass Ihre Krankenkasse das Heft erhält.

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Sie haben das Bonusheft einmal vergessen?

Wenn Sie das Bonusheft einmal vergessen haben, können Sie es beim nächsten Besuch mitbringen, damit der Stempel nachgetragen wird. Ein fehlender Stempel kann selbstverständlich nur nachgetragen werden, wenn der Zahnarztbesuch auch tatsächlich stattgefunden hat.

Sie haben das Bonusheft verloren?

Geht das Heft verloren, kann der Zahnarzt ebenfalls anhand seiner Dokumentationen ein neues Heft erstellen, vorausgesetzt es sind Behandlungen erfolgt. Die Behandlungen können nur eingetragen werden, wenn sie im richtigen Zeitraum stattfinden. Ansonsten bleibt der Stempel verwehrt. Dann müssen Sie von neuem beginnen. In bestimmten Ausnahmefällen kann ein Bonusheft trotz einzelner Lücken anerkannt werden. Dies sind jedoch individuelle Entscheidungen und müssen vom Patienten direkt mit der Krankenkasse besprochen werden.

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