Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung angeben: So setzen Sie Ihre Beiträge richtig ab
Beiträge zur privaten Zahnzusatzversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sein. Hier erfahren Sie, ob und wie Sie Ihre zusätzliche Zahnversicherung in der Steuererklärung angeben können.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste zur steuerlichen Absetzbarkeit einer Zahnzusatzversicherung in Kürze
- Zahnzusatzversicherung: Beiträge zur Zahnzusatzversicherung gelten als sonstige Vorsorgeaufwendungen. Sie sind nur dann in der Einkommensteuererklärung steuerlich absetzbar, wenn der gesetzliche Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen noch nicht ausgeschöpft ist.
- Höchstgrenzen: Obwohl Beiträge zur Zahnzusatzversicherung grundsätzlich absetzbar sind, bleibt der steuerliche Effekt in vielen Fällen aus. Grund dafür ist, dass die jährlichen Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen häufig bereits durch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft sind.
- Zahnarztkosten: Selbst getragene Kosten für Zahnersatz oder medizinisch notwendige Zahnbehandlungen können steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie über die zumutbare Belastung hinausgehen.
- Absicherung: Wer hohe Zahnarztkosten langfristig vermeiden möchte, kann frühzeitig vorsorgen. Eine Zahnzusatzversicherung schützt Sie vor hohen Eigenanteilen – unabhängig davon, ob Sie die Kosten später steuerlich geltend machen können. Die Tarife von dentolo bieten bis zu 100 % Erstattung und reduzieren Ihre finanzielle Belastung spürbar.
Ist die Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar?
Ja, grundsätzlich können Sie die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung in Ihrer Steuererklärung absetzen. Diese zählen als sonstige Vorsorgeaufwendungen und können sowohl von gesetzlich als auch von privat Versicherten geltend gemacht werden.
Allerdings gibt es eine Einschränkung: Die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung werden nur dann in der Steuererklärung berücksichtigt, wenn Ihr jährlicher Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen noch nicht ausgeschöpft ist. Der Höchstbetrag umfasst neben der Zahnzusatzversicherung auch Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und anderen privaten Versicherungen. Wenn diese Beiträge bereits den festgelegten Höchstbetrag überschreiten, können die Kosten für die Zahnzusatzversicherung nicht mehr zusätzlich abgesetzt werden.
In welcher Höhe ist die Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar?
Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Zahnzusatzversicherung hängt von den gesamten Vorsorgeaufwendungen ab, die Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Der Höchstbetrag für diese Aufwendungen variiert je nach Personengruppe. Wichtig ist: Wenn die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bereits einen Großteil des jährlichen Höchstbetrags ausmachen, können die Kosten für Ihre Zahnzusatzversicherung oft nicht mehr zusätzlich abgesetzt werden. Diese Höchstbeträge für die steuerliche Erstattung gelten aktuell (Stand: 2025):
- Arbeitnehmende und Rentnerinnen oder Renter: Der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen liegt bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie bei Personen in Rente bei 1.900 € pro Jahr. In der Regel übersteigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge diesen Betrag, weshalb das steuerliche Absetzen der privaten Zahnzusatzversicherung nicht mehr möglich ist.
- Selbstständige und freiberuflich Tätige: Selbstständige und Freiberuflerinnen oder Freiberufler können 2.800 € jährlich als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Da diese Personengruppen alle Versicherungsbeiträge selbst bezahlen, können sie in der Regel auch die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung absetzen, solange diese den Betrag von 2.800 € nicht überschreiten.
- Beamtinnen und Beamte: Für verbeamtete Personen gelten mit 1.900 € die gleichen Höchstbeträge wie für arbeitnehmende und pensionierte Steuerpflichtige. Viele Beamtinnen und Beamte sind zusätzlich durch die Beamten-Beihilfe abgesichert, was ihre persönlichen Versicherungsbeiträge deutlich reduziert. Liegen diese unter dem Höchstbetrag von 1.900 €, können Beamtinnen und Beamte ihre zusätzliche private Zahnversicherung steuerlich absetzen.
- Studierende: Für Studierende gilt die Höchstgrenze von 1.900 €. Studentinnen und Studenten zahlen oft nur geringe Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, was bedeutet, dass sie häufig noch Spielraum im Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen haben. In vielen Fällen können sie ihre private Zahnzusatzversicherung steuerlich geltend machen.
- Verheiratete Paare: Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, kann sich Ihr Höchstbetrag für die Vorsorgeaufwendungen unter bestimmten Umständen erhöhen. Für Paare, bei denen beide Partner sozialversicherungspflichtig tätig sind, liegt der Höchstbetrag bei 3.800 €. Für Paare, bei denen beide Partner selbstständig sind, beträgt der Höchstbetrag 5.600 €. Ist hingegen ein Partner in einer selbstständigen Tätigkeit und der andere Partner arbeitnehmend, pensioniert oder verbeamtet, erhöht sich der Höchstbetrag auf 4.700 €.
Übersicht: Wer kann wie viel von den Beiträgen zur Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen?
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Höchstbeträge, die für die steuerliche Absetzbarkeit der Zahnzusatzversicherung gelten (Stand: 2025):
| Personengruppe | Höchstbetrag |
|---|---|
| Angestellte | 1.900 € |
| Rentner | 1.900 € |
| Studierende | 1.900 € |
| Beamte | 1.900 € |
| Selbstständige | 2.800 € |
| Ehepaar, beide angestellt | 3.800 € |
| Ehepaar, beide selbstständig | 5.600 € |
| Ehepaar, selbstständig und angestellt | 4.700 € |
Die Angabe einer Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung lohnt sich entsprechend vor allem für Studierende. Diese Gruppe kann auch mit dem Absetzen der Zahnzusatzversicherung ihre Vorsorgeaufwendungen unterhalb des steuerlichen Höchstbetrags halten und so mehr Steuern zurückbekommen. Für verheiratete Paare kann das steuerliche Absetzen der Zahnzusatzversicherung ebenfalls sinnvoll sein. Der Höchstbetrag erhöht sich, wenn beide Partner die Vorsorgeaufwendungen gemeinsam geltend machen.
Wo wird die Zahnzusatzversicherung in die Steuererklärung eintragen?

Die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung müssen in der Einkommensteuererklärung korrekt angegeben werden, um von den steuerlichen Vorteilen profitieren zu können. Je nach Versicherungsart (gesetzlich oder privat) müssen die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung in unterschiedlichen Zeilen der Steuererklärung unter der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Eintragung der Zahnzusatzversicherung in die Steuererklärung:
1. Öffnen Sie Ihre Steuererklärung: Starten Sie Ihre Einkommensteuererklärung über ein Online-Portal wie ELSTER oder eine Steuersoftware. Sie können die Einkommensteuererklärung auch auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums herunterladen.
2. Gehen Sie zur „Anlage Vorsorgeaufwand“: In der Steuererklärung finden Sie die Anlage Vorsorgeaufwand, in der alle Vorsorgeaufwendungen wie Zahnzusatzversicherungen, Krankenversicherungen, Pflegeversicherungen angegeben werden.
3. Finden Sie den passenden Abschnitt für Ihre Krankenversicherung: Je nachdem, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, müssen Sie den richtigen Abschnitt auswählen.
- Für gesetzlich Versicherte: Suchen Sie nach dem Bereich „Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung“.
- Für privat Versicherte: Wählen Sie den Bereich „Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung“.
4. Tragen Sie die Beiträge in die entsprechende Zeile ein:
- Gesetzlich Versicherte: Tragen Sie die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung in Zeile 22 unter „Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen“ ein.
- Privat Versicherte: Tragen Sie die Beiträge in Zeile 27 der Anlage Vorsorgeaufwand ein.
5. Für ELSTER-Nutzer: Im ELSTER-Steuerprogramm tragen Sie die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung im Bereich „Wahlleistungen und Zusatzversicherungen“ ein.
6. Ziehen Sie erstattete Beiträge ab: Falls Sie im betreffenden Jahr Beiträge von Ihrem Versicherer erstattet bekommen haben, müssen Sie diese Beträge von den Gesamtausgaben abziehen. Tragen Sie nur den tatsächlichen Beitrag, den Sie selbst gezahlt haben, in der Steuererklärung ein.
7. Reichen Sie Ihre Steuererklärung ein: Nachdem Sie alle relevanten Angaben gemacht haben, können Sie Ihre Steuererklärung einreichen.
Welche Zahnarztkosten können Sie von der Steuer absetzen?

Die Kosten für Zahnarztbehandlungen, insbesondere für Zahnersatz wie Kronen und Brücken sowie für kieferorthopädische Behandlungen stellen für viele Patientinnen und Patienten eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Auch wenn sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte abhängig von der Behandlung einen Teil der Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet bekommen, müssen sie häufig selbst einen Eigenanteil leisten.
Allerdings können Sie einige dieser Zahnarztkosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend machen. Zahnarztkosten fallen in diese Kategorie, wenn sie medizinisch begründet sind, also etwa bei Zahnersatz oder anderen dringend erforderlichen Behandlungen. Kosmetische Behandlungen, wie Bleaching oder Prophylaxe-Maßnahmen, die keine medizinische Notwendigkeit haben, werden hingegen nicht anerkannt.
Die Höhe der absetzbaren Belastung hängt von der individuell zumutbaren Belastung ab, die für jeden Steuerpflichtigen berechnet wird. Diese ist abhängig vom Einkommen, der Anzahl der Kinder und anderen Faktoren. Erst wenn die Zahnarztkosten den Betrag der zumutbaren Belastung übersteigen, kann die Differenz in der Steuererklärung berücksichtigt werden und zu einer Steuerersparnis führen.
Wo werden Krankheitskosten in der Steuererklärung eingetragen?
Kosten für Zahnbehandlungen oder Zahnersatz tragen Sie in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen im Abschnitt für Krankheitskosten ein. In der Steuererklärung geben Sie Ihre zusammengerechneten Ausgaben in Zeile 22 an. In Zeile 21 listen Sie die Art der Aufwendungen auf. Die Krankheitskosten betreffen alle Zahnarztkosten, die nicht durch Ihre Versicherung übernommen wurden und die Sie selbst getragen haben. Beachten Sie, dass das Finanzamt nur die Kosten, die die zumutbare Belastung überschreiten, steuerlich berücksichtigt.
Welche Nachweise benötigt das Finanzamt zur Erstattung der Krankheitskosten?
Als Nachweis für selbst gezahlte Zahnarztkosten, etwa für Implantate, Kronen oder Inlays, reicht in der Regel die Rechnung Ihrer Zahnarztpraxis aus. Sollten Ihnen zusätzlich Medikamente verschrieben worden sein, deren Kosten Sie selbst tragen mussten, können Sie auch das Privatrezept und die Apothekenquittung aufbewahren.
Die Zahnzusatztarife von dentolo: Effektiver Schutz vor hohen Zahnarztkosten
Obwohl es grundsätzlich möglich ist, sowohl Zahnarztkosten als auch Beiträge zur Zahnzusatzversicherung steuerlich geltend zu machen, ist der tatsächliche finanzielle Vorteil in vielen Fällen überschaubar. Die Absetzbarkeit scheitert häufig an der zumutbaren Belastung oder an den bereits ausgeschöpften Höchstbeträgen für Vorsorgeaufwendungen. Das bedeutet: Viele Steuerpflichtige erhalten am Ende keine oder nur geringe Rückerstattungen vom Finanzamt für die Zahnzusatzversicherung.
Wer langfristig hohe Eigenanteile bei Zahnersatz, Zahnbehandlungen oder professioneller Zahnreinigung vermeiden möchte, sollte nicht auf eine potenzielle Steuerersparnis setzen, sondern lieber direkt in eine Zahnzusatzversicherung mit starken Leistungen investieren. Mit den Zahnzusatztarifen von dentolo erhalten Sie:
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Fazit: Steuerliche Absetzbarkeit der Zahnzusatzversicherung ist nur begrenzt möglich

Die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Auch Zahnarztkosten lassen sich als außergewöhnliche Belastungen angeben. In der Praxis stoßen viele Steuerpflichtige jedoch an die Grenzen der Absetzbarkeit, sei es durch die gesetzlichen Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen oder die individuelle zumutbare Belastung bei Krankheitskosten. Das bedeutet: Trotz richtiger Eintragung in die Steuererklärung bleibt der steuerliche Vorteil oft gering oder ganz aus.
Wer sich langfristig effektiv gegen hohe Zahnarztkosten absichern möchte, sollte daher nicht allein auf mögliche Steuererstattungen setzen. Eine leistungsstarke Zusatzversicherung für Ihre Zähne bietet Ihnen deutlich mehr finanzielle Sicherheit – unabhängig davon, ob die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können oder nicht.
Mit den flexiblen Zahnzusatztarifen von dentolo profitieren Sie von hoher Erstattung, einfacher Tarifwahl und umfassendem Schutz bei Zahnersatz, Zahnreinigung oder Kieferorthopädie. So behalten Sie nicht nur Ihre Zahngesundheit im Blick, sondern auch die finanziellen Aspekte.
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Auch wenn die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen der Zahnzusatzversicherung grundsätzlich möglich ist, bringt sie in der Praxis oft wenig finanziellen Vorteil. In einem persönlichen Gespräch zeigen wir Ihnen, wie die Zahnzusatztarife von dentolo dazu beitragen können, hohe Zahnarztkosten unabhängig vom Finanzamt abzusichern.