
Zahnzusatzversicherung mit Narkose: Kosten & Leistungen
Ob Weisheitszähne, Implantate oder Angst vor dem Zahnarztbesuch: In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann eine Narkose nötig sein kann, welche Kosten entstehen können und wie eine Zahnzusatzversicherung mit Narkose diese abdecken kann.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste zur Zahnzusatzversicherung mit Narkose in Kürze
- Kostenübernahme: Eine Zahnzusatzversicherung mit Narkose kann die Kosten für Betäubungen wie Vollnarkose, Dämmerschlaf oder Lachgas übernehmen. Je nach Tarif sind bis zu 100 % Erstattung möglich.
- Tarife & Leistungen: Nicht jede Zahnzusatzversicherung übernimmt automatisch die Kosten für eine Narkose. Achten Sie bei der Auswahl des Tarifes gezielt auf die Erstattung von Narkoseleistungen.
- Ablauf: Voraussetzung für die Erstattung der Zahnbehandlung ist meist ein Heil- und Kostenplan Ihrer Zahnärztin oder Ihres Zahnarztes sowie die spätere Einreichung der Rechnung. Nach Prüfung übernimmt die Zahnzusatzversicherung die Kosten der Narkose ganz oder teilweise.
- dentolo: Die Zahnzusatztarife von dentolo übernehmen in allen Tarifen die Kosten für erweiterte Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie Vollnarkose, Lachgas-Sedierung, Dämmerschlaf, Akupunktur und Hypnose.
Wann braucht man eine Narkose bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt?
Eine Narkose kann bei der Zahnbehandlung immer dann notwendig sein, wenn die Behandlung besonders umfangreich, schmerzhaft oder psychisch belastend ist. Dazu können zum Beispiel operative Eingriffe zählen, wie zum Beispiel aufwendiger Zahnersatz, Behandlungen an Kiefer und Zahnwurzeln und das Entfernen von Weisheitszähnen. Bei letzterem wird häufig die Vollnarkose angewendet. Ob eine Zahnzusatzversicherung in diesem Fall zahlt, hängt vom gewählten Tarif ab. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten in der Regel nicht.
Auch bei starker Angst oder einer ausgeprägten Dentalphobie wird häufig eine Narkose empfohlen. Hier kann die Narkose oft die einzige Möglichkeit sein, eine dringend notwendige Behandlung der Zähne überhaupt wahrzunehmen. Eine Zahnzusatzversicherung für Angstpatientinnen und Angstpatienten kann sich also besonders lohnen.
In bestimmten Fällen – etwa bei sehr langen Eingriffen oder bei Patientinnen und Patienten mit besonderen medizinischen Voraussetzungen – wird eine Narkose auch aus praktischen oder gesundheitlichen Gründen eingesetzt. Letztlich entscheidet immer Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt gemeinsam mit Ihnen, ob und welche Form der Betäubung sinnvoll ist.
Die Tarife beinhalten unter anderem:
- Bis zu 100 % Erstattung für Zahnersatz und Zahnerhalt (z. B. Implantate, Brücken, Wurzelbehandlungen)
- Bis zu 2 professionelle Zahnreinigungen pro Jahr
- Behandlungen mit Vollnarkose, Lachgas, Hypnose oder Akupunktur
- Kostenübernahme von bis zu 100 % bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt
- Flexible Tarifwahl ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsfragen
- Kostenlose Mitversicherung für Kinder bei Unfällen (bis 18 Jahre)
Wählen Sie einfach den Tarif, der am besten zu Ihnen passt – leistungsstark, flexibel und ohne Wartezeit.

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Welche Arten der Narkose gibt es bei Zahnärztinnen und Zahnärzten?
Je nach Eingriff, Schmerzempfinden und individueller Situation kommen in der Zahnarztpraxis verschiedene Formen der Narkose zum Einsatz. Ziel ist es, die Behandlung für Patientinnen und Patienten so angenehm und stressfrei wie möglich zu gestalten:
- Vollnarkose: Die Patientin oder der Patient schläft während der gesamten Behandlung und bekommt nichts vom Eingriff mit. Diese Form kann vor allem bei längeren oder chirurgisch komplexen Behandlungen wie einer komplizierten Entfernung der Weisheitszähne oder beim Einsetzen von Implantaten angewendet werden.
- Lachgas-Sedierung: Ein beruhigendes Gasgemisch wird über eine Nasenmaske eingeatmet. Es kann angstlösend und schmerzlindernd wirken, lässt Sie aber bei Bewusstsein. Besonders geeignet für Angstpatientinnen und Angstpatienten sowie für Kinder.
- Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf): Eine Kombination aus Beruhigungsmittel und Schmerzmittel sorgt für einen tief entspannten Zustand, in dem Sie die Behandlung kaum wahrnehmen. Häufige Anwendung bei größeren Eingriffen, die keine Vollnarkose erfordern.
- Akupunktur: Die traditionelle Methode aus der chinesischen Medizin kann zur Beruhigung beitragen und Schmerzen lindern. Sie wird häufig unterstützend zur Lokalanästhesie eingesetzt.
- Hypnose: In einem hypnotischen Zustand wird die Aufmerksamkeit von der Zahnbehandlung weggeleitet, was Angst und Schmerzempfinden reduzieren kann. Sie eignet sich besonders bei starker Zahnarztangst.
Welche Methode infrage kommt, hängt von Ihrer individuellen Situation sowie den Empfehlungen Ihrer Zahnärztin oder Ihres Zahnarztes ab. Jede Narkose – ob Vollnarkose, Sedierung oder alternative Verfahren – kann mit bestimmten Risiken verbunden sein. Daher sollte die Auswahl immer unter sorgfältiger medizinischer Abwägung und Aufklärung erfolgen.
Zahlt die Zahnzusatzversicherung die Narkose?

Ob die Zahnzusatzversicherung eine Narkose wie etwa die Vollnarkose beim Entfernen der Weisheitszähne zahlt, hängt vom jeweiligen Anbieter und dem gewählten Tarif ab. Viele Versicherer schließen erweiterte Maßnahmen zur Schmerzausschaltung – wie Vollnarkose, Lachgas oder Dämmerschlaf – ganz oder teilweise aus. Bei einigen Zahnzusatzversicherungen sind diese Leistungen nur in medizinisch begründeten Fällen oder bei bestimmten Behandlungen enthalten.
Die Zahnzusatztarife von dentolo übernehmen die Kosten für Narkoseverfahren in allen Tarifen und unabhängig davon, ob es sich um eine Vollnarkose, eine Lachgas-Sedierung, eine Analgo-Sedierung, Akupunktur oder Hypnose handelt. Das gilt sowohl für chirurgische Eingriffe wie die Entfernung von Weisheitszähnen als auch für Behandlungen bei Angstpatientinnen und Angstpatienten.
Die Voraussetzung für die Erstattung ist, dass die Narkose von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt als sinnvoll empfohlen und im Rahmen eines Heil- und Kostenplans dokumentiert wird. So genießen Sie nicht nur umfassenden Schutz, sondern auch die Sicherheit, ohne zusätzliche finanzielle Belastung auf moderne Narkoseverfahren zurückgreifen zu können.
Welche Kosten erwarten mich für die Narkose ohne Zahnzusatzversicherung?
Ohne Zahnzusatzversicherung müssen Patientinnen und Patienten die Kosten für eine Narkose meist selbst tragen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel nur die lokale Betäubung. Weitergehende Maßnahmen wie Vollnarkose oder Dämmerschlaf gelten meist als privat zu zahlende Zusatzleistungen.
In bestimmten Fällen übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für eine Vollnarkose – zum Beispiel bei medizinischer Notwendigkeit, bei Kindern unter 12 Jahren, bei Menschen mit geistiger Behinderung oder bei schweren Bewegungsstörungen. In vielen anderen Fällen müssen die Kosten für eine Narkose ohne passende Zahnzusatzversicherung jedoch selbst getragen werden.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach Art und Dauer der Narkose sowie dem individuellen Behandlungsaufwand. Folgende Richtwerte gelten für etwa eine Stunde Behandlungszeit:
Art der Narkose | Ungefähre Kosten |
---|---|
Lachgas-Sedierung | ab 100 € |
Dämmerschlaf | ab 120 € |
Vollnarkose | ab 300 € |
Hypnose | ab 100 € |
Akupunktur | ab 50 € |
Gerade bei komplexeren Eingriffen oder häufiger Angst vor zahnärztlichen Behandlungen können sich diese Kosten schnell summieren. Eine Zahnzusatzversicherung mit Narkose übernimmt solche Leistungen und kann finanzielle Sicherheit bieten.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Bis zu 1.500 € AKUT-Soforthilfe – davon bereits 50 % im ersten Jahr abrufbar
- Bis zu 90 % Erstattung des Rechnungsbetrags – auch bei bereits begonnener Behandlung
- Mitversicherung fehlender oder beschädigter Zähne – ebenfalls mit bis zu 90 % Erstattung
Der Zahnschutz AKUT ist die ideale Lösung für alle, die schnelle Hilfe, attraktive Erstattungen und eine unkomplizierte Abwicklung bei akuten Zahnproblemen benötigen.
Fazit: Mit der richtigen Zahnzusatzversicherung entspannt durch jede Behandlung
Ob umfangreiche Eingriffe, Zahnersatz oder starke Zahnarztangst – eine Narkose kann für viele Patientinnen und Patienten entscheidend sein, um eine Behandlung der Zähne überhaupt durchführen zu lassen. Doch die Kosten für Vollnarkose, Dämmerschlaf oder alternative Methoden wie Hypnose werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur in Ausnahmefällen übernommen.
Eine Zahnzusatzversicherung mit Narkose kann Sie vor hohen Zusatzkosten schützen und dafür sorgen, dass Sie auch bei aufwändigen Eingriffen oder in belastenden Situationen die bestmögliche Unterstützung erhalten.
Die Zahnzusatztarife von dentolo übernehmen alle gängigen Narkoseverfahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Vollnarkose bei der Weisheitszahnentfernung oder eine Sedierung bei Dentalphobie handelt. So können Sie von umfassender Absicherung, digitaler Abwicklung und transparenten Leistungen profitieren.
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