Wurzelbehandlung: Übernimmt die Zahnzusatzversicherung die Kosten?
Eine Wurzelbehandlung kann mehrere 100 € kosten – vor allem, wenn moderne Verfahren wie die Behandlung mit Hilfe eines Mikroskops nötig sind. Erfahren Sie, wann die gesetzliche Krankenkasse eine Wurzelbehandlung zahlt und wie eine Zahnzusatzversicherung die Kosten der Zahnbehandlung abdecken kann.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste zu Zahnzusatzversicherungen mit Wurzelbehandlungen in Kürze
- Wurzelbehandlung: Eine Wurzelbehandlung – auch Wurzelkanalbehandlung genannt – ist oft die letzte Möglichkeit, einen entzündeten oder abgestorbenen Zahn zu retten. Dabei wird das entzündete Gewebe entfernt, der Zahn gereinigt, desinfiziert und anschließend aufgefüllt. Häufig ist im Anschluss eine Krone als Zahnersatz notwendig.
- Kosten: Die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung hängen stark vom betroffenen Zahn und der Methode der Behandlung ab. Sie können sich schnell auf über 1.000 € belaufen. Nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden in der Regel moderne Leistungen wie eine Revision oder eine mikroskopische Wurzelbehandlung.
- Zahnzusatzversicherung: Eine Zahnzusatzversicherung mit Leistungen für Wurzelkanalbehandlungen übernimmt je nach Tarif viele privat zu zahlende Kosten – insbesondere für hochwertige und zahnerhaltende Behandlungen. Ohne zusätzlichen Versicherungsschutz müssen Patientinnen und Patienten die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung häufig selbst tragen.
- dentolo: Die über dentolo erhältliche Zahnzusatzversicherung bietet in allen Tarifen eine Absicherung für Behandlungen, die zum Zahnerhalt dienen und decken Wurzelbehandlungen auch bei modernen Verfahren mit einer Kostenerstattung von bis zu 100 % ab. So schützen Sie sich vor hohen Eigenkosten und sichern gleichzeitig den langfristigen Erhalt Ihrer Zähne.
Was ist eine Wurzelbehandlung?
Eine Wurzelbehandlung – auch Wurzelkanalbehandlung genannt – ist ein zahnärztliches Verfahren, das darauf abzielt, einen entzündeten oder abgestorbenen Zahnnerv zu entfernen und den natürlichen Zahn langfristig zu erhalten. Sie kann notwendig werden, wenn sich das Zahnmark im Inneren des Zahns durch Karies oder eine tiefe Füllung entzündet hat oder abgestorben ist.
Ein Zahn besteht aus der sichtbaren Zahnkrone und der im Kieferknochen verankerten Zahnwurzel. In der Wurzel befinden sich feine Wurzelkanäle, die mit Nerven und Blutgefäßen durchzogen sind.
Im Rahmen einer Wurzelkanalbehandlung wird das entzündete oder abgestorbene Gewebe aus diesen Kanälen entfernt. Anschließend wird das Zahninnere mit speziellen Instrumenten gründlich gereinigt, desinfiziert und mit einer Füllung bakteriendicht verschlossen.
In manchen Fällen bleibt trotz sorgfältiger Behandlung eine Entzündung im Kiefer bestehen. Dann kann eine erneute Wurzelbehandlung – eine sogenannte Revision – notwendig werden. Wenn auch diese nicht erfolgreich ist, besteht die Möglichkeit einer chirurgischen Wurzelspitzenresektion, bei der die entzündete Wurzelspitze und umliegendes Gewebe entfernt werden.
Moderne Verfahren wie die mikroskopische Wurzelbehandlung erhöhen die Erfolgsquote erheblich, sind jedoch nicht immer Teil der Kassenleistung. Eine passende Zahnzusatzversicherung mit Wurzelbehandlung kann in solchen Fällen die Kosten übernehmen und somit den Zahnerhalt bezahlbar machen.
Schon gewusst: Die über dentolo erhältliche Zahnzusatzversicherung beinhaltet umfassende Leistungen, wie die mikroskopische Wurzelbehandlung, die von der gesetzlichen Krankenversicherung häufig nicht vollständig erstattet werden. Je nach gewähltem Tarif können bis zu 100 % der für die Zahnbehandlung anfallenden Kosten übernommen werden.
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Was kostet eine Wurzelbehandlung beim Zahnarzt privat?
Die Kosten für eine Wurzelbehandlung bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt können stark variieren – je nach Zahn, Aufwand und eingesetzter Technik. Daher lässt sich die Frage, was eine Wurzelbehandlung kostet, nicht pauschal beantworten. Die durchschnittlichen Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung können von 200 € bis über 1.000 € reichen. Je komplexer der Zahn, desto höher sind in der Regel die Gesamtkosten – zum Beispiel, wenn mehrere Wurzelkanäle behandelt werden müssen, wie es bei Backenzähnen oft der Fall ist.
In vielen Fällen ist außerdem eine Nachversorgung notwendig. Wurzelbehandelte Zähne können durch die Wurzelbehandlung an Substanz und Stabilität verlieren. Um den Zahn langfristig zu schützen und funktionell wiederherzustellen, ist häufig eine Zahnkrone als fester Zahnersatz erforderlich. Dies kann zusätzliche Kosten verursachen, die nur teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
Wann ist die Wurzelkanalbehandlung keine Kassenleistung?
Grundsätzlich gehört die Wurzelkanalbehandlung zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Sie wird jedoch nur übernommen, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird und die Maßnahme den Kriterien „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ entspricht. Das bedeutet: Die Behandlung muss eine Zahnlücke vermeiden, ein funktionierendes Gebiss erhalten oder eine einseitige Freiendsituation verhindern. Eine einseitige Freiendsituation liegt vor, wenn am Ende einer Zahnreihe keine Zähne mehr stehen – also zum Beispiel alle Backenzähne auf einer Seite fehlen und kein fester Zahnersatz mehr verankert werden kann.
Wird die Prognose des Zahns von der Zahnärztin oder dem Zahnarzt als ungünstig eingeschätzt – etwa bei starker Parodontitis, fehlenden Gegenzähnen oder stark zerstörter Zahnsubstanz – übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht die Kosten für die Wurzelbehandlung. In solchen Fällen bleibt oft nur die Zahnextraktion als Kassenleistung.
Hinzu kommt: Selbst wenn eine Wurzelbehandlung als Kassenleistung anerkannt wird, sind in der Regel zusätzliche Maßnahmen notwendig, um den Zahn langfristig zu erhalten – etwa moderne Desinfektionsmethoden oder technische Hilfsmittel. Diese Leistungen werden von der GKV nicht erstattet und müssen privat bezahlt werden. Gerade bei Backenzähnen mit mehreren Wurzelkanälen können so Wurzelbehandlungskosten im vierstelligen Bereich entstehen.
Zu den Leistungen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, zählen unter anderem:
- Elektrische Längenmessung: Bei dieser modernen Messmethode wird mithilfe elektrischer Widerstandsmessung das exakte Ende des Wurzelkanals bestimmt. Das ist entscheidend, da nicht jeder Wurzelkanal direkt an der Wurzelspitze endet. Manche Kanäle verlaufen seitlich oder enden oberhalb der Wurzelspitze – mit einem Röntgenbild allein ist eine präzise Bestimmung oft nicht möglich. Die elektronische Längenmessung verbessert die Prognose deutlich, ist jedoch keine Kassenleistung.
- Elektrophysikalisch-chemische Methoden: Um den Zahn optimal zu reinigen, werden bei der Wurzelkanalbehandlung unterschiedliche chemische und physikalische Verfahren eingesetzt. Spülungen mit Desinfektionslösungen wie Natriumhypochlorid und EDTA (Ethylendiamintetraacetat) sollen Bakterien zuverlässig aus dem Kanalsystem entfernen. Noch effektiver ist die sogenannte elektrophysikalische Aktivierung: Dabei werden die Spüllösungen mithilfe von Ultraschall oder Laser tiefer und gleichmäßiger in die feinen Verzweigungen der Zahnwurzel eingebracht – was die Desinfektion deutlich verstärkt. Diese Verfahren verbessern die Langzeitprognose erheblich, werden aber nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
- OP-Mikroskop: Die Behandlung mit einem OP-Mikroskop ermöglicht es der Zahnärztin oder dem Zahnarzt, selbst feinste Strukturen im Wurzelkanalsystem sichtbar zu machen – etwa zusätzliche, versteckte Kanäle oder feine Risse. So können alle Bestandteile des Zahns präzise behandelt und bakteriendicht verschlossen werden. Auch hierbei handelt es sich um eine reine Privatleistung mit entsprechenden Zusatzkosten, obwohl die mikroskopische Wurzelbehandlung als besonders schonend gilt.
Eine Zahnzusatzversicherung mit Wurzelbehandlung kann vor diesen hohen Eigenkosten schützen. Die über dentolo erhältliche Zahnzusatzversicherung übernimmt – je nach Tarif – viele dieser nicht erstatteten Leistungen und ermöglicht so eine moderne, zahnerhaltende Versorgung ohne finanzielle Belastung.
Was zahlt die Zahnzusatzversicherung bei Wurzelbehandlungen?
Da die gesetzliche Krankenversicherung bei einer Wurzelbehandlung oft nur eine eingeschränkte Kassenleistung bietet, kann der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit Wurzelbehandlung hohe Eigenkosten vermeiden. Besonders eine Revision oder moderne Verfahren wie die mikroskopische Wurzelbehandlung werden häufig nur privat abgerechnet.
Wurde die Zahnzusatzversicherung bereits vor der Diagnosestellung abgeschlossen, stehen die Chancen gut, dass sie die Kosten für die Wurzelkanalbehandlung übernimmt. Im Zweifel empfiehlt es sich, vorab einen Kostenvoranschlag bei der Versicherung einzureichen. Wer erst nach der Diagnose eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, sollte auf folgende Punkte achten:
- Idealerweise greift die Zahnzusatzversicherung sofort, also ohne Wartezeit, für zahnerhaltende Maßnahmen wie die Wurzelbehandlung.
- Wenn bereits eine Wurzelkanalbehandlung angeraten wurde, sollte die Zahnzusatzversicherung idealerweise auch in diesem Fall eine Kostenübernahme ermöglichen.
- Achten Sie darauf, dass die Leistungsgrenze im ersten Versicherungsjahr nicht zu niedrig angesetzt ist – sonst bleiben hohe Eigenanteile bestehen.
- Da wurzelbehandelte Zähne meist eine Krone benötigen, sollte Ihre Zahnzusatzversicherung auch Zahnersatzleistungen abdecken.
- Wird der Zahn trotz Wurzelbehandlung nicht erhalten, kann auch ein Implantat notwendig werden. Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung sollte daher auch Implantate als Zahnersatz abdecken.
Besonders wichtig ist auch, ob die Versicherung unabhängig von der Leistung der Krankenkasse zahlt. Viele Tarife auf dem Markt erstatten nur dann, wenn die gesetzliche Krankenversicherung zuvor einen Teil der Kosten übernimmt. Ihr Tarif sollte daher auch dann leisten, wenn die Wurzelbehandlung nicht den GKV-Kriterien entspricht – etwa bei bestehenden Zahnlücken oder fraglicher Erhaltungswürdigkeit des Zahns.
Ein Beispiel: Wird eine Wurzelbehandlung an einem Backenzahn durchgeführt, der aus Sicht der Krankenkasse nicht erhaltungswürdig ist (z. B. wegen fehlender Nachbarzähne), müssen Sie die gesamten Kosten selbst tragen. Eine passende Zahnzusatzversicherung für Wurzelbehandlungen übernimmt in solchen Fällen die Kosten – und schützt so vor finanziellen Belastungen.
Was übernimmt dentolo konkret bei Wurzelbehandlungen?
Die Zahnzusatztarife von dentolo bieten umfassenden Schutz bei Wurzelkanalbehandlungen. Sie übernehmen nicht nur die Basisleistungen, sondern auch moderne Verfahren, die über die reine Kassenleistung hinausgehen.
Die Tarife Komfort, Premium und Premium Plus erstatten bis zu 100 % der Wurzelbehandlungskosten für zukünftige Behandlungen, also wenn noch keine Diagnose oder Empfehlung durch die Zahnärztin oder den Zahnarzt erfolgt ist. Die über dentolo erhältliche Zahnzusatzversicherung greift jedoch auch trotz bereits angeratener oder begonnener Wurzelbehandlung – mit dem Tarif Zahnschutz AKUT. Diese Zahnzusatzversicherung deckt laufende Behandlungen im ersten Versicherungsjahr bis zu 750 €, ab dem 2. Jahr bis zu 1.500 € ab – auch wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht leistet.
Bei der über dentolo erhältlichen Zahnzusatzversicherung ist auch die Nachsorge nach einer Wurzelbehandlung mitversichert. Da wurzelbehandelte Zähne oft stark geschwächt sind, wird in vielen Fällen eine Krone als Zahnersatz benötigt. Die über dentolo verfügbare Zahnzusatzversicherung übernimmt auch nach der Wurzelbehandlung bis zu 100 % der Kosten.
So bietet dentolo eine der wenigen Zahnzusatzversicherungen mit Wurzelbehandlung, die auch in akuten Fällen ohne Wartezeit greifen und schnelle Entlastung bei bereits bestehenden Problemen bietet. Wählen Sie den Tarif, der am besten zu Ihnen passt:

Fazit: Wurzelbehandlung absichern – mit der passenden Zahnzusatzversicherung
Eine Wurzelkanalbehandlung kann schnell hohe Kosten verursachen – vor allem, wenn moderne, nicht von der Krankenkasse übernommene Verfahren zum Einsatz kommen oder ein Zahnersatz notwendig wird. Wer sich vor diesen finanziellen Belastungen schützen möchte, sollte frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung mit Wurzelbehandlung abschließen. Besonders sinnvoll sind Tarife ohne Wartezeit, die auch dann greifen, wenn die Behandlung bereits angeraten wurde.
Die Zahnzusatztarife von dentolo bieten hier zuverlässigen Schutz. Auch wurzelbehandelte Zähne, Revisionen und notwendige Folgebehandlungen wie Aufbaufüllungen oder Kronen sind mitversichert. So sichern Sie sich nicht nur die bestmögliche Behandlung, sondern auch den langfristigen Erhalt Ihrer Zähne – ganz ohne finanzielle Sorgen.
Häufige Patientenfragen zum Thema Zahnzusatzversicherung mit Wurzelbehandlung
Wie viel kostet eine Wurzelkanalbehandlung?
Die Kosten einer Wurzelkanalbehandlung hängen von der Anzahl der Wurzelkanäle und dem Behandlungsaufwand ab. Selbst wenn die gesetzliche Krankenversicherung die Regelversorgung übernimmt, fallen in der Regel mindestens 100 € pro Wurzelkanal an – etwa für moderne Zusatzleistungen wie die elektronische Längenmessung oder die mikroskopische Wurzelbehandlung. Bei Backenzähnen mit 3 bis 6 Kanälen und ohne Kassenleistung kann die Behandlung schnell vierstellige Summen kosten. Eine Zahnzusatzversicherung für Wurzelbehandlung kann hier effektiv vor hohen Eigenkosten schützen.
Warum muss ich meine Wurzelbehandlung selbst bezahlen?
In vielen Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Wurzelbehandlung nur dann, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Wird dieser Status nicht erfüllt – etwa bei bereits verkürzten Zahnreihen, fehlenden Gegenzähnen oder fortgeschrittener Parodontitis – entfällt die Kostenübernahme. Auch wenn Sie sich für moderne Zusatzleistungen entscheiden, etwa Laser-Desinfektion oder die Nutzung eines OP-Mikroskops, müssen Sie die zusätzlichen Wurzelbehandlungskosten in der Regel selbst tragen. Eine Zahnzusatzversicherung mit Wurzelkanalbehandlung übernimmt genau diese Aufwendungen – je nach Tarif sogar zu 100 %.
Sind wurzelbehandelte Zähne in einer Zahnzusatzversicherung mitversichert?
Ja, in den meisten Fällen sind wurzelbehandelte Zähne in einer Zahnzusatzversicherung mit Wurzelbehandlung mitversichert – vorausgesetzt, sie sind beschwerdefrei und stabil. Wichtig ist: Wenn die Wurzelbehandlung bereits angeraten wurde, sollten Sie gezielt auf eine Zahnzusatzversicherung setzen, der auch trotz Wurzelbehandlung noch leistet – wie etwa der Zahnschutz AKUT von dentolo.