Der zahnärztliche Notdienst: Wer wann im Notfall da ist

Zahnschmerzen halten sich nicht an die Öffnungszeiten. Was Sie tun können, wenn der Zahn gerade dann schmerzt, wenn keine Zahnarztpraxis geöffnet hat und wie im Notfall der zahnärztliche Notdienst zu erreichen ist, erfahren Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

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Alle dentolo-Inhalte werden von Zahnmediziner:innen verfasst und geprüft.

Wann ist der 'Zahnärztliche Notdienst' erreichbar?

Der zahnärztliche Bereitschaftsdienst ist außerhalb der üblichen Sprechstunden erreichbar.

  • am Wochenende
  • an Feiertagen
  • nachts

Da es nachts nur sehr selten zu Notfällen kommt, wird die Notfallversorgung meist in bestimmten Zahnkliniken zentralisiert.

Zahnärztlicher Notdienst: Die Notdienst-Auskunft

Bisher gibt es keine bundeseinheitliche Rufnummer für den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst. Um die entsprechende lokale Telefonnummer herauszufinden, können Sie auf der Internetseite des Patientenservice nachlesen.

Die Notdienst-Auskunft teilt Ihnen mit, an welchen umliegende und diensthabende Zahnärztinnen bzw. Zahnärzte Sie sich wenden können.

Wer behandelt im zahnärztlichen Notdienst?

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen organisieren bundesweit den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst. Alle Zahnärztinnen und Zahnärzte sind verpflichtet, daran teilzunehmen und stellen ihre Praxis für die Behandlung der Schmerzpatienten zur Verfügung.

Das bedeutet, dass Sie in der Notfallsprechstunde von einer lokal ansässigen Zahnärztin bzw. einem Zahnarzt behandelt werden und mit etwas Glück keinen weiten Weg zu seiner Praxis zurücklegen müssen.

Kosten der Schmerzbehandlung

Für Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Schmerzbehandlung grundsätzlich kostenlos, vorausgesetzt Sie legen Ihre Versichertenkarte vor.

Werden Zusatzleistungen oder Zahnersatzleistungen erbracht, können wie üblich weitere Kosten entstehen, die die Patientin bzw. der Patient zu tragen hat, es sei denn, Sie haben eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen.

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Wenn bereits eine schmerzbedingte Behandlung bevorsteht, kann sich der Abschluss trotzdem noch lohnen: Der Tarif Zahnschutz AKUT von dentolo greift auch bei bereits bekannten Problemen und bietet sofortige Unterstützung bei möglichen Zusatzkosten.

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Zahnärztlicher Notdienst: Mit welchen Beschwerden sollte man anrufen?

Symptome, die eine unmittelbare zahnärztliche Behandlung nötig machen, sind:

  • Unfallverletzungen: Zahnfraktur, Kieferfraktur, etc.
  • Nachblutungen nach zahnchirurgischen Eingriffen
  • Fieberhafte Entzündungen: Kieferabszess (dicke Backe), Zahnnerv-Entzündung, etc.

Manche zahnmedizinischen Probleme gehören allerdings nicht in die Notfallsprechstunde: eine verlorene Krone oder Füllung, eine kaputte Prothese oder ein drückender Zahnersatz. Dies ist für die Patientin bzw. den Patienten zwar sehr unangenehm, kann allerdings bis zu den offiziellen Öffnungszeiten warten.

Zahnärztlicher Notdienst: Welche Leistung wird im Notdienst erbracht?

Die diensthabende Zahnärztin bzw. der Zahnarzt behandelt nur Ihre Schmerzen. Das heißt, dass er nach der Ursache sucht und dann Ihre Schmerzen beseitigt.

Andere zahnmedizinische Aspekte, wie beispielsweise eine Kontrolluntersuchung oder ein Beratungsgespräch, sind nicht für die Notdienst-Sprechstunde vorgesehen. Oftmals kann die zuständige Zahnärztin oder der Zahnarzt die zur Schmerzbeseitigung notwendige Therapie nur beginnen und es sind in der Folge weitere Sitzungen bei Ihrem Hauszahnarzt nötig.

Fazit

Zahnschmerzen kommen oft zu einem unpassenden Zeitpunkt. Doch selbst an Feiertagen oder am Wochenende steht Ihnen eine regionale Zahnärztin oder ein regionaler Zahnarzt in der Not zur Seite. Suchen Sie online oder im Telefonbuch nach der Rufnummer und informieren Sie sich, welche Praxis für Sie geöffnet hat.

Folgende Vorteile bietet Ihnen dentolo:

  • Ohne Wartezeit rückwirkend abgesichert (bis zu 6 Monate): Auch bei angeratenen oder laufenden Behandlungen und fehlenden Zähnen

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  • Bis zu 100% Erstattung für 2 professionelle Zahnreinigungen pro Jahr

  • Bis zu 100% Erstattung u.a. für Füllungen, Zahnersatz (u.a. Implantate, Kronen, Brücken)

  • Zusatzleistungen inklusive u.a. Vollnarkose, 100% Unfall-Zahnschutz für Kinder bis 18 Jahre

  • Monatliche Kündigung bei Nichtinanspruchnahme (gilt nicht für AKUT)

  • Keine Wartezeit – Leistung ab Tag 1

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