
Zahnzusatzversicherungen für Kieferorthopädie
Kieferorthopädische Behandlungen sind nur bis zum 18. Lebensjahr Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Bei nur leichten Fehlstellungen übernehmen die gesetzlichen Kassen die Kosten meist gar nicht. Lohnt es sich daher, eine Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie abzuschließen?
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste zu kieferorthopädischen Leistungen in der Zahnzusatzversicherung in Kürze
- Kieferorthopädie: Die Kieferorthopädie befasst sich mit der Diagnose, Vorbeugung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Durch Zahnspangen oder andere kieferorthopädische Maßnahmen können funktionelle und ästhetische Probleme korrigiert werden, um die Zahn- und Kiefergesundheit langfristig zu verbessern.
- Krankenkasse: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Kindern und jungen Erwachsenen bis zum 18. Lebensjahr kieferorthopädische Basisleistungen. Ästhetisch hochwertigere und komfortablere Leistungen müssen auch bei Kindern privat bezahlt werden.
- Behandlungskosten: Die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen können schnell mehrere tausend Euro betragen. Zahnzusatzversicherungen für Erwachsene und Kinder können Kieferorthopädie abdecken.
- Zahnzusatzversicherung: In den Zahnzusatztarifen Premium und Premium Plus von dentolo profitieren Sie neben einem Rundum-Schutz zusätzlich von bis zu 100 % Erstattung für kieferorthopädische Behandlungen (u. a. Zahnschienen).
Was ist Kieferorthopädie?
Die Kieferorthopädie ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin. Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden sind Zahnärztinnen bzw. Zahnärzte, die eine zusätzliche 3-jährige Ausbildung zur Fachzahnärztin bzw. zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie gemacht haben. Sie behandeln Fehlstellungen des Gebisses und des Kiefers.
Kieferorthopädische Zahnbehandlungen können in jedem Lebensalter nötig sein. Bei Kindern kann eine Frühbehandlung stattfinden, wenn gravierende Fehlstellungen vorhanden sind. Andernfalls wartet man bis zum Jugendalter mit der Therapie. Aber auch für Erwachsene und ältere Menschen kann ein Gebiss noch mithilfe kieferorthopädischer Maßnahmen gerichtet werden.
Wie hoch sind die Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen?
Die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen variieren stark und hängen von der Art der Behandlung, der Schwere der Zahn- oder Kieferfehlstellung sowie dem gewählten Behandlungsverfahren ab. Beispiele für gängige Behandlungen können sein:
- Festsitzende Zahnspange (Innenseite): 6.000 € - 10.000 €
- Lose Zahnspange: 1.000 € - 2.500 €
- Transparente Kunststoffschienen: 3.500 € - 6.500 €
- (Durchsichtige) Keramikbrackets: 4.500 € - 8.000 €
Schon gewusst: Die Gebührenordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte (GOZ) legt fest, wie hoch der jeweilige Anteil ist, der von Kassenpatientinnen und -patienten selbst übernommen werden muss. Mit der über dentolo verfügbaren Zahnzusatzversicherung sind die Kosten für diesen Eigenanteil im Rahmen der Leistungen Ihres Tarifs bis zum Faktor 3,5 nach GOZ mit abgesichert.
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Wann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse kieferorthopädische Behandlungen?

Bei Erwachsenen übernimmt die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) nur, wenn die Zahnfehlstellung mit einer Kieferfehlstellung verbunden ist und diese nur durch eine Zahnspange und einen chirurgischen Eingriff behoben werden kann. Bei Kindern und Jugendlichen werden die Fehlstellungen in kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) unterteilt.
Fehlstellung | kieferorthopädische Indikationsgruppe |
Erstattung der GKV |
---|---|---|
leichte | KIG 1 | x |
mittel | KIG 2 | x |
ausgeprägt | KIG 3 | √ |
stark ausgeprägt | KIG 4 | √ |
extrem stark ausgeprägt | KIG 5 | √ |
Bei leicht und mittel ausgeprägten Zahnfehlstellungen (KIG 1-2) erstattet die gesetzliche Krankenversicherung die Kieferorthopädie nicht. Soll die Fehlstellung trotzdem behoben werden, entstehen schnell Rechnungsbeträge von 5.000 € oder mehr. Bei Fehlstellungen der KIG 3-5 wird die grundlegende kieferorthopädische Behandlung übernommen, hochwertigere Leistungen müssen allerdings privat bezahlt werden.
Die Abrechnung erfolgt über die Kieferorthopädin bzw. den Kieferorthopäden. 80 % der Kosten werden mit der Krankenkasse abgerechnet, 20 % der Kosten (beim 1. Kind) werden Ihnen als Rechnung geschrieben. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erhalten Sie diesen "Eigenanteil" von Ihrer Krankenkasse zurück. Damit möchte sie bewirken, dass eine gute Mitarbeit während der Zahnbehandlung stattfindet. Befindet sich zeitgleich ein zweites Geschwisterkind in Behandlung, werden 90 % der Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und Sie können am Ende die selbst bezahlten 10 % zurückbekommen. Zahnzusatzversicherungen mit Kieferorthopädie können den Eigenanteil für Erwachsene und ihre Kinder absichern.
Welche KFO-Leistungen werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen?
KFO steht für Kieferorthopädie – den Fachbereich der Zahnmedizin, der sich mit der Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen beschäftigt. Besonders bei Kindern und Jugendlichen ist eine kieferorthopädische Behandlung keine Seltenheit.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt sowohl lose als auch feste Zahnspangen für Kinder und Jugendliche. Die Behandlung in der Kieferorthopädie dauert meistens mehrere Jahre. Vor der Behandlung Ihres Kindes können Sie sich zwischen der Kassenleistung und einer hochwertigeren Möglichkeit entscheiden. Die GKV-Leistung beinhaltet Edelstahl-Brackets und metallische Drähte sowie herausnehmbare Apparaturen. Bei kieferorthopädischen Zusatzleistungen wiederum übernimmt sie die Kosten nicht.
Die folgenden Lösungen sind privat zu zahlende Positionen, die jedoch mit einer Zahnzusatzversicherung für Zahnspangen – sowohl für Erwachsene als auch für Kinder – übernommen werden können:
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- farblose Drähte
- Speed-Brackets
- Incognito-Zahnspangen (innenliegende Brackets oder Invisalign-Therapie)
- Mini-Brackets
- Mini-Implantate
- kieferorthopädische Funktionsanalyse
Mit einer Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie gegen hohe Kosten absichern
Um sich vor hohen Kosten durch die kieferorthopädische Behandlung zu schützen, kann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein. Gute Zahnzusatzversicherungen erstatten bis zu 100 % der Kosten für Kieferorthopädie. Bei der Auswahl des Tarifes gilt es einige Punkte zu beachten, um die kieferorthopädische Behandlung abzusichern:
- Gibt es eine Wartezeit?
- Gibt es Obergrenzen?
- Wie hoch ist die prozentuale Übernahme?
- Wurde die Fehlstellung bereits diagnostiziert, übernimmt die Zusatzversicherung trotzdem?
- Werden zusätzliche professionelle Zahnreinigungen erstattet?
Schon gewusst: Jeder dentolo Tarif schützt Sie zu den höchsten Qualitätsstandards. Zahnfehlstellungen, wie Engstände, schiefe Zähne, Kreuzbiss, offener Biss oder Lückenstände können so optimal behandelt werden, ohne dass Sie sich Sorgen über die Rechnung machen müssen. Unser Rundum-Schutz enthält:
- Bis zu 100 % Erstattung für Zahnersatz & Zahnerhalt
- Bis zu 2 professionelle Zahnreinigungen im Jahr
- Bis zu 100 % Erstattung für medizinisch notwendige Kieferorthopädie in den Tarifen Premium und Premium Plus
- Kostenloser Schutz für Kinder
- Sofort versichert ohne Wartezeit
- Vollnarkose, Lachgas u.v.m.
Der dentolo Zahnschutz enthält attraktive Zusatzleistungen und schützt Sie ohne Wartezeit langfristig – mit einer Kostenübernahme von bis zu 100 % der Zahnarztkosten. Wählen Sie den Tarif, der am besten zu Ihnen passt:

Für wen ist eine Zusatzversicherung für kieferorthopädische Leistungen sinnvoll?

Noch vor einigen Jahrzehnten wurde weder bei Kindern noch bei Erwachsenen viel Wert auf gerade Zähne gelegt. Viele Erwachsene bereuen das nun, sodass der Gang zur Kieferorthopädin bzw. zum Kieferorthopäden erst im höheren Alter erfolgt. Hinzukommt, dass Zahnfehlstellungen zu Beschwerden im Kiefer- und Kopfbereich führen können. Oftmals kann eine kieferorthopädische Behandlung die Atmung, logopädische Probleme und das Kauen verbessern und Sie vor Zahnfleischerkrankungen und Kiefergelenksproblemen schützen. Eine Behandlung bei der Kieferorthopädin bzw. beim Kieferorthopäden kann Abhilfe verschaffen, muss aber privat bezahlt werden. Um sich vor hohen Kosten zu schützen, kann eine Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie sinnvoll sein.
Bei Kindern und Jugendlichen mit entsprechender kieferorthopädischer Indikationsgruppe übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Behandlung. Allerdings gibt es immer Leistungen, die einen besseren Komfort oder Erfolg versprechen, die privat getragen werden müssen. Sollen auch die leichten Fehlstellungen behoben werden, kann eine Zahnzusatzversicherung die Behandlung Ihres Kindes absichern. Da etwa die Hälfte der Kinder und Jugendlichen eine Zahn- oder Kieferfehlstellung aufweist, ist auch hier eine Zahnzusatzversicherung für diesen Bereich sinnvoll.
Häufige Patientenfragen zu kieferorthopädischen Behandlungen
Was bezahlt die gesetzliche Krankenkasse bei Kieferorthopädie?
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für die reine Kassenversion einer Zahnspange für Kinder 80 % der Kosten sofort. Mit 20 % müssen Eltern in Vorkasse gehen. Nach erfolgreicher Behandlung können Sie die Kosten von Ihrer Versicherung erstatten lassen. Bei Erwachsenen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel keine Kosten. Ausnahmefälle sind Interventionen, bei denen chirurgische Eingriffe notwendig sind.
Wie teuer ist eine Zahnspange?
Die Kosten können je nach Zahnfehlstellung sehr unterschiedlich sein. Wenn die Kosten rein privat getragen werden, müssen Sie mit Kosten zwischen 5.000 € und 9.000 € rechnen. Aber auch 5-stellige Beträge sind nicht ungewöhnlich. Durch eine Zahnzusatzversicherung können Kosten für Zahnspangen – auch für Erwachsene – abgesichert werden.
Welche Versicherung zahlt eine Zahnspange?
Sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen können sich an den Kosten beteiligen. Bei privaten Zahnzusatzversicherungen für Zahnspangen kommt es immer auf den Versicherungstarif an. Lesen Sie daher vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung die Vertragsbedingungen genau durch. Nicht jede Zusatzversicherung erstattet kieferorthopädische Leistungen.