Zu sehen ist ein Mann am Laptop, der recherchiert, ob er unter die Regelung für den Härtefall bei Zahnersatz fällt.

Härtefall bei Zahnersatz – Welche Möglichkeiten gibt es?

Der Härtefall bei Zahnersatz entlastet Personen mit niedrigem Einkommen bei Zahnbehandlungen. Erfahren Sie hier, ab welchem Einkommen die Regelung greift und ob Sie unter die Härtefallregelung fallen.

Inhaltsverzeichnis

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Festzuschuss im Härtefall – Zahnersatz ohne Zuzahlung?

Bei Zahnersatz erhalten gesetzlich Versicherte einen Festzuschuss, der etwa 60 % der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung abdeckt. Im Rahmen der Härtefallregelung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse sogar die Kosten in Höhe des doppelten Zuschusses zur Regelversorgung. Dadurch wird sichergestellt, dass Patienten, die sich die Zuzahlung für den Zahnersatz finanziell nicht leisten können, trotzdem Zahnersatz bekommen können. Sie müssen also nicht mit fehlenden Zähnen leben, wenn Sie sich die Behandlung nicht leisten können. Sie erhalten in diesem Fall für den Zahnersatz von Ihrer Krankenkasse bis zu 100 Prozent der Kosten für die Regelversorgung erstattet. Entspricht der gewünschte Zahnersatz dieser Regelversorgung, entstehen keine Kosten für Patienten, die unter die Härtefallregelung fallen. Alle medizinisch notwendigen Leistungen werden im Härtefall von den gesetzlichen Krankenkassen getragen und der Zahnersatz findet ohne Zuzahlung durch den Patienten statt.

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Falle ich unter die Härtefall-Regelung?

Die Härtefallregelung findet Anwendung, wenn eine unzumutbare Belastung aufgrund geringer Einnahmen vorliegt. Zusätzlich gibt es gewissen Lebensumstände, welche die Kosten für Zahnersatz unzumutbar machen.

Geringes Einkommen

Dies ist der Fall, wenn Ihre monatlichen Bruttoeinnahmen zur Bestreitung des Lebensunterhalts und die Einnahmen aller im Haushalt lebenden Angehörigen, Ehe- und Lebenspartner sowie minderjähriger und volljähriger, über die Familie versicherte Kinder, eine spezielle Einkommensgrenze nicht überschreiten. Liegen Ihre Einnahmen über dieser Grenze, erhalten Sie in der Regel nur den üblichen Festzuschuss für Zahnersatz in Höhe von 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Die Einkommensgrenze für die Bewilligung liegt 2022 für Alleinstehenden bei 1.316,00 Euro brutto. Die Härtefallregelung für Zahnersatz tritt ebenfalls in Kraft, wenn Ihr Einkommen mit einem, im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen die Grenze von 1.809,50 Euro brutto nicht übersteigt. Für jeden weiteren Angehörigen steigt die Grenze um 329 Euro. (Quelle: https://www.barmer.de/unsere-leistungen/leistungen-a-z/zahngesundheit/haertefallregelung-1003612)

Grenze zur Unzumutbarkeit
Alleinstehend 1.316 €
Ein Angehöriger 1.809,50 €
jeder weitere Angehörige 329 €

Weitere Gründe für den Härtefall bei Ihrem Zahnersatz

Die Härtefallregelung für Zahnersatz kommt für Studenten infrage, die BAföG erhalten. Sie wird zudem für Sozialhilfeempfängern, beispielsweise Hartz-IV-Empfängern, bewilligt. Sie erhalten die Grundsicherung im Alter oder die Grundsicherung bei Erwerbsminderung? Auch dann ist die Härtefallregelung für Sie eine Möglichkeit, Zahnersatz zu erhalten. Wer in einem Heim lebt und die Kosten hierfür von Sozialhilfeträgern übernommen werden, fällt ebenfalls unter die Härtefallregelung und Kosten für Zahnersatz können für Sie bis auf 0 € sinken.

Sie fallen nicht unter die Härtefallregelung? Dann kann eine Zahnzusatzversicherung Sie vor hohen Zahnarztkosten schützen. Unsere Experten von dentolo bieten Ihnen einen umfangreichen Zahnschutz, der sogar noch dann greift, wenn es bereits zu spät ist.

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Was ist, wenn mein Einkommen knapp über der Grenze der Härtefall-Regelung liegt?

Wenn Ihr Einkommen die Grenze zur Unzumutbarkeit übersteigt, gibt es trotzdem die Möglichkeit, den Härtefall für Zahnersatz in Anspruch zu nehmen. Die Regelung sieht folgendes vor: Die Differenz zwischen Ihrem Bruttoeinkommen und der Härtefallgrenze (momentan 1.316 € brutto) wird mit 3 multipliziert. Übersteigt Ihr Eigenanteil diesen Betrag, erhalten Sie diese Differenz als zusätzlichen Zuschuss.

Beispiel: Ihr Bruttoeinkommen beträgt 1.350 €, Sie liegen also gerade noch im zumutbaren Bereich. Für Ihre Brückenversorgung bekommen Sie ohne Härtefall einen Zuschuss von 330 € und verbleiben mit einem Eigenanteil von 400 €. Die dreifache Differenz zwischen Einkommen und Unzumutbarkeit beträgt (1.350-1.316) x 3= 102 €. Dieser Betrag wird vom normalen Festzuschuss abgezogen. Ist das Ergebnis eine positive Zahl, wird diese zum einfachen Festzuschuss hinzuaddiert. Sie erhalten also einen zusätzlichen Festzuschuss von Ihrer Krankenkasse in Höhe von 330-102=228 €, und insgesamt werden 558 € (330 € +228 €) statt nur 330 € übernommen. Diesen Zuschuss müssen Sie selbst bei der Krankenkasse beantragen.

Gilt der Härtefall nur bei Regelversorgung?

Der doppelte Festzuschuss erhält der Patient unabhängig von dem gewählten Zahnersatz. Wählt er nicht die Regelversorgung, sondern einen höherwertigen Zahnersatz wie eine Teleskopprothese oder Vollkeramikkronen, bekommt er also trotzdem nur den doppelten Festzuschuss zur Regelversorgung. Eine volle Kostenübernahme ist also nur bei einer Regelversorgung möglich. Sind die Kosten höher, weil Sie eine hochwertigere Versorgung als die Regelversorgung gewählt haben, müssen Sie die übrigen Kosten selbst bezahlen.

Wie läuft die Beantragung des Härtefalls für den Zahnersatz ab?

Das Formular zum Antrag auf Härtefall bei Zahnersatz erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Sie müssen darin selbstverständlich Angaben zu Ihrem Einkommen sowie den Personen im Haushalt machen.

Die Härtefallprüfung wird auf dem Heil-und-Kostenplan durch Ihren Zahnarzt bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt.

Anschließend prüft die gesetzliche Krankenkasse, ob der Härtefall auf Sie zutrifft, ob Sie also den doppelten Festzuschuss von Ihrer Krankenkasse bekommen.

Die Prüfung Ihres Antrages kann einige Wochen dauern.

Wenn Sie von Zuzahlungen für Arznei- und Heilmittel befreit sind, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie Anspruch auf die Härtefallregelung für Zahnersatz haben. Die Versorgung muss gesondert beantragt werden.

Häufige Patientenfragen

Falle ich unter die Härtefall-Regelung?

Unter die Härtefall-Regelung fallen alleinstehende Personen, die weniger als 1316€ brutto im Monat zur Verfügung haben. Mit einem Angehörigen im selben Haushalt erhöht sich dieser Betrag auf 1809,50€ brutto und für jeden weiteren Angehörigen werden zusätzliche 329€ veranschlagt.

Wann entstehen Kosten obwohl ich unter die Härtefall-Regelung falle?

Wenn Sie unter die Härtefall-Regelung fallen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Regelversorgung. Das ist im Seitenzahnbereich zum Beispiel eine silberne Krone. Wünschen Sie sich eine zahnfarbene Krone, müssen Sie den Betrag für die keramische Verblendung selbst bezahlen. Das heißt, immer wenn Sie von der Regelversorgung abweichen, übernimmt die Krankenkasse nicht den vollen Rechnungsbetrag.

Wie kann ich den Härtefall beantragen?

Oft wird schon durch den Zahnarzt eine Härtfall-Prüfung auf dem Heil-und-Kostenplan beauftragt. Sie müssen allerdings noch einige Unterlagen bei der Krankenkasse einreichen, damit dieser genehmigt werden kann. Die Kasse benötigt Informationen über Ihr monatliches Einkommen und die Anzahl der Personen, die in Ihrem Haushalt leben und deren Einkommen. Am besten wenden Sie sich persönlich an Ihre Krankenkasse, damit sie umgehend alle notwendigen Unterlagen beschaffen können.

Mein Einkommen ist jetzt höher/geringer als zum Zeitpunkt des Zahnersatz-Antrages. Ändert sich der Zuschuss durch die gesetzliche Krankenkasse?

Ausschlaggebend sind die letzte 3 Monate vor dem Einsetzen des Zahnersatzes. Liegen Sie in diesen 3 Monaten unter dem Grenzwert für die Härtefall-Regelung, sollte Ihnen der doppelte Festzuschuss zustehen. Liegt Ihr Einkommen in den letzten 3 Monaten über diesem Grenzwert, kann die gesetzliche Krankenkasse den doppelten Festzuschuss nicht gewähren. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an einen Ansprechpartner der Krankenkasse.

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