Amalgam-Verbot: Was Sie jetzt über Füllungen wissen müssen
Seit dem 1. Januar 2025 darf Dentalamalgam in der EU nicht mehr in Zahnarztpraxen verwendet werden. Das Amalgam-Verbot verändert die Versorgung bei Zahnfüllungen spürbar. Wir erklären die Hintergründe, die Alternativen und die Kostenfolgen für Sie.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste zum Amalgam-Verbot
- Gültig seit 2025: Das Amalgam-Verbot gilt EU-weit seit dem 1. Januar 2025 und beruht auf der europäischen Quecksilberverordnung 2017/852 in der Fassung 2024/1849.
- Bestandsfüllungen: Bestehende Amalgamfüllungen müssen nicht entfernt werden. Ein Austausch ohne medizinischen Grund wird ausdrücklich nicht empfohlen.
- Kassenleistung: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt weiterhin eine zuzahlungsfreie Standardfüllung. Im Seitenzahnbereich sind selbstadhäsive Komposite und Glasionomerzemente die neue Regelversorgung.
- Zahnschutz lohnt sich: Wer hochwertige Kompositfüllungen, Keramikinlays oder Goldinlays wünscht, trägt einen Eigenanteil – mit dem dentolo Zahnschutz reduzieren Sie diesen um bis zu 100 %.
Was ist das Amalgam-Verbot?
Das Amalgam-Verbot untersagt Zahnärztinnen und Zahnärzten in der EU, Dentalamalgam als Füllungsmaterial zu verwenden. Als Füllmaterial kommen seither ausschließlich quecksilberfreie Alternativen zum Einsatz. Rechtsgrundlage ist die europäische Quecksilberverordnung (EU) 2017/852 in der Fassung der Änderungsverordnung (EU) 2024/1849. Amalgam besteht rund zur Hälfte aus elementarem Quecksilber, einem hochgiftigen Schwermetall. Die EU setzt mit dem Verbot eine zentrale Vorgabe des internationalen Minamata-Übereinkommens zum Schutz vor Quecksilberemissionen um.
Für Patientinnen und Patienten heißt das: Eine neue Füllung im Schneide- oder Backenzahn wird seit dem Verbot aus quecksilberfreien Materialien gelegt. Der Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Standardversorgung durch die gesetzliche Krankenkasse bleibt erhalten.
Seit wann ist Amalgam verboten?
Der Abschied von der Silberfüllung erfolgt schrittweise: Während bestimmte Gruppen bereits seit Jahren geschützt werden, besiegelt die EU nun das endgültige Aus für Dentalamalgam. Hier sind die wichtigsten Etappen des Amalgam-Verbots in Deutschland:
- 1. Juli 2018: Beginn des ersten Teilverbots. Seitdem darf Amalgam bei Kindern unter 15 Jahren nicht mehr eingesetzt werden. Für Schwangere und Stillende, bei denen aus gesundheitlichen Gründen ohnehin schon länger auf Amalgam verzichtet wurde, ist das Verbot seither auch rechtlich bindend.
- 1. Januar 2025: Das Amalgam-Verbot trat 2025 in Kraft. Seitdem ist die Verwendung von Dentalamalgam in der gesamten EU untersagt.
- 1. Juli 2026: Auch Herstellung und Import von Dentalamalgam in der EU werden beendet.
In welchen Ländern ist Amalgam verboten?
Einige europäische Länder waren Vorreiter, bevor das EU-weite Amalgam-Verbot in Kraft trat:
- Schweden: vollständiges Verbot seit 1. Juni 2009
- Norwegen: umfassendes Verbot ohne Ausnahmen seit 1. Januar 2008
- Dänemark: weitreichende Beschränkung für Erwachsene, Ausnahmen für medizinisch notwendige Fälle
- EU und EWR (inklusive Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich): generelles Verbot seit 1. Januar 2025
In der Schweiz ist Amalgam weiterhin zulässig, wird aber faktisch kaum noch genutzt. In den USA und in Großbritannien gelten bislang vergleichbare Einschränkungen wie in der EU vor 2025: Kinder, Schwangere und Stillende sind dort bereits geschützt.
Warum wurde Amalgam verboten?
Das Amalgam-Verbot ist das Ergebnis einer umfassenden Risikoabwägung. Im Fokus stehen dabei vor allem 2 Bereiche, in denen quecksilberhaltige Abfälle langfristig Schaden anrichten können:
Umweltgründe
Quecksilber gelangt über Abwässer, Verbrennungsanlagen und Abfälle in Böden und Gewässer. Dort reichert sich das Schwermetall in der Nahrungskette an, zum Beispiel in Raubfischen. Zahnarztpraxen in Deutschland sind seit den 1990er Jahren gesetzlich zum Einsatz von Amalgamabscheidern verpflichtet. Trotzdem gelangen Spuren von Quecksilber aus Krematorien und über Entsorgungswege in die Umwelt und in Kläranlagen. Die EU-Kommission sieht im Amalgam-Verbot einen entscheidenden Baustein, um den europäischen Quecksilberausstoß zu senken.
Gesundheitliche Aspekte
Ist Amalgam giftig? Nach dem wissenschaftlichen Konsens stellt eine intakte Amalgamfüllung kein nachgewiesenes Gesundheitsrisiko dar. Das bestätigen unter anderem das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie der wissenschaftliche Ausschuss der EU-Kommission (SCENIHR). Unabhängig davon setzt die EU auf das Vorsorgeprinzip: Mit modernen Alternativen steht ein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung, sodass auf Quecksilber im Mund verzichtet werden kann.
Amalgam-Verbot: Ausnahmen und Übergangsregeln
Es gibt eine eng umrissene Ausnahme: Zahnärztinnen und Zahnärzte dürfen Amalgam nur dann verwenden, wenn sie es für den Einzelfall als zwingend medizinisch notwendig erachten und dies dokumentieren. Das kann zum Beispiel bei sehr großen Kavitäten der Fall sein, die sich nicht trocken halten lassen, oder bei Patientinnen und Patienten, bei denen kein alternatives Füllmaterial aus medizinischen Gründen eingesetzt werden kann. Die Entscheidung liegt allein in der zahnärztlichen Verantwortung.
Wunsch- oder Komfortleistungen fallen nicht unter die Ausnahme. Ein rein finanzielles Argument reicht nicht aus, um weiterhin Amalgam einzusetzen.
Müssen bestehende Amalgamfüllungen entfernt werden?
Nein. Das Amalgam-Verbot bezieht sich ausschließlich auf neue Füllungen. Wer bereits Amalgamfüllungen im Mund hat, muss diese nicht austauschen lassen. Die Bundeszahnärztekammer, der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) raten sogar davon ab, intakte Füllungen prophylaktisch zu entfernen. Der Grund: Beim Ausbohren entstehen kurzfristig Quecksilberdämpfe als bei einer intakten Füllung, und gesunder Zahnschmelz kann verloren gehen.
Ein Austausch ist dagegen sinnvoll, wenn eine medizinische Indikation besteht, zum Beispiel bei Karies unter der Füllung, einer gelockerten oder beschädigten Füllung, einer nachgewiesenen Amalgamallergie oder galvanischen Reaktionen mit anderen Metallen im Mund. In diesen Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Entfernung und die Neuversorgung mit einer quecksilberfreien Füllung.
Amalgam verboten – Alternativen im Überblick

An die Stelle von Amalgam treten mehrere gut erprobte, quecksilberfreie Zahnfüllungen. Welche Amalgam-Alternative für Sie infrage kommt, hängt vom Zahn, der Defektgröße, der Kaubelastung und Ihren ästhetischen Ansprüchen ab.
Kompositfüllung (Kunststoff)
Komposit ist die wichtigste Alternative für Amalgam. Das zahnfarbene Füllmaterial aus Kunststoff und feinen Keramik- oder Glaspartikeln wird schichtweise aufgebaut und mit Licht ausgehärtet. Eine gut verarbeitete Kompositfüllung hält 8 bis 10 Jahre oder länger.
Glasionomerzement
Dieser selbstadhäsive Füllstoff haftet chemisch am Zahn und gibt Fluorid ab. Er ist besonders schnell zu verarbeiten, weshalb er sich für Milchzähne, kleine Defekte oder die Grundversorgung im Seitenzahnbereich eignet. Die Haltbarkeit liegt typischerweise bei 3 bis 5 Jahren.
Keramikinlay
Keramikinlays sind im Dentallabor gefertigte Einlagefüllungen. Sie sind sehr stabil, ästhetisch kaum von natürlichem Zahnschmelz zu unterscheiden und halten 15 bis 20 Jahre und länger. Die Kosten liegen je nach Aufwand bei 350 bis 550 € pro Zahn und sind privat zu tragen. Die gesetzliche Krankenkasse bezuschusst nur die Standardfüllung.
Goldinlay
Goldinlays gelten als besonders langlebig und biokompatibel. Haltbarkeiten von 20 bis 30 Jahren sind keine Seltenheit. Die privaten Kosten liegen typischerweise bei 450 bis 700 € pro Zahn.
Amalgam-Verbot und Krankenkasse: Was zahlt die GKV ab 2025?

Der GKV-Spitzenverband und die KZBV haben den Bewertungsmaßstab (BEMA) früh angepasst. Der Anspruch auf eine Kassenfüllung ohne Zuzahlung bleibt bestehen.
- Frontzahnbereich: Einfarbige adhäsiv geklebte Kompositfüllungen sind für gesetzlich Versicherte zuzahlungsfrei.
- Seitenzahnbereich: Selbstadhäsive Füllungen, darunter Glasionomerzemente und selbstadhäsive Komposit-Hybridmaterialien, sind die neue Regelversorgung – ohne Mehrkosten.
- Sonderfälle: In Ausnahmefällen, in denen selbstadhäsive Materialien nicht möglich sind, kann ein Bulk-Fill-Komposit als Kassenleistung abgerechnet werden.
Damit ist eine Amalgam-Alternative kostenlos für alle gesetzlich Versicherten verfügbar. Wer eine höherwertige Versorgung wünscht, rechnet den Mehraufwand privat mit der Zahnärztin oder dem Zahnarzt ab.
Mehrkosten für höherwertige Füllungen
Viele Patientinnen und Patienten entscheiden sich für eine hochwertige Kompositfüllung mit klassischer Adhäsivtechnik, für ein Keramikinlay oder für ein Goldinlay. In diesen Fällen wird eine Mehrkostenvereinbarung getroffen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt den Anteil der Standardversorgung, die Differenz trägt die Privatperson. Die genauen Zahnarztkosten hängen von Zahn, Defektgröße und Praxis ab. Ein schriftlicher Heil- und Kostenplan schafft vor der Behandlung Klarheit.
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Amalgam wurde ohne Schutz entfernt – was tun?
Wenn eine Amalgamfüllung ohne Kofferdam, Hochvakuum-Absaugung und ohne ausreichende Kühlung herausgebohrt wurde, kann kurzzeitig eine erhöhte Menge Quecksilberdampf freigesetzt und eingeatmet werden. Bleiben Sie ruhig: Eine einmalige Exposition ist nach Einschätzung der Bundeszahnärztekammer und umweltmedizinischer Fachkreise in der Regel weniger kritisch als eine chronische Belastung. Wichtig ist ein besonnenes Vorgehen.
Mögliche Beschwerden in den Stunden und Tagen nach dem Eingriff sind Kopfschmerzen, Metallgeschmack, Übelkeit, Schwindel oder unspezifische Müdigkeit. Wenn Sie solche Symptome bemerken oder unsicher sind, empfehlen sich folgende Schritte:
- Hausärztin oder Hausarzt aufsuchen: Eine seriöse Erstuntersuchung der Quecksilberbelastung erfolgt über Blut- und Urinanalyse nach dem Standardverfahren ICP-MS (Induktiv-gekoppelte Plasma-Massenspektroskopie). Das Umweltbundesamt nennt klare Referenzwerte für Quecksilber im Urin.
- Behandlung dokumentieren lassen: Fordern Sie die vollständige Behandlungsdokumentation bei Ihrer Praxis an. Die Befundnotizen und die Angaben zu verwendeten Schutzmaßnahmen sind für eine spätere Bewertung entscheidend.
- Keine intakten Amalgamfüllungen zusätzlich entfernen lassen: Bundeszahnärztekammer und GKV-Spitzenverband raten ausdrücklich davon ab, intakte Füllungen vorsorglich zu entfernen. Jeder zusätzliche Ausbohrvorgang erzeugt erneut Quecksilberdampf und belastet den Zahnschmelz.
- Zweite zahnärztliche Meinung einholen: Eine Praxis, die auf sichere Amalgamentfernung nach dem international anerkannten SMART-Protokoll spezialisiert ist, kann das weitere Vorgehen einschätzen und Ihre Zähne kontrollieren.
Bei anhaltenden Beschwerden kommt ein umweltmedizinisches Facharztgespräch infrage. Verfahren wie der DMPS-Provokationstest werden von wissenschaftlichen Fachgesellschaften kritisch gesehen und sind keine Kassenleistung – eine Blut- und Urinanalyse per ICP-MS bleibt die etablierte Methode.
Für die nächste Behandlung gilt: Eine fachgerechte Amalgamentfernung nutzt einen Kofferdam als Schutzschild, eine Absaugung direkt am Zahn während des Schleifvorgangs, ausreichend Wasserkühlung und gute Raumbelüftung. Das Amalgam wird in wenigen großen Stücken entfernt statt in vielen kleinen Fragmenten, um die Dampfbildung zu minimieren.
Fazit: So schützen Sie sich vor Füllungskosten
Das Amalgam-Verbot seit 2025 ist ein wichtiger Schritt zu quecksilberfreien Zahnfüllungen. Die gute Nachricht: Die Kassenversorgung mit modernen Materialien ist kostenfrei. Wer sich für hochwertige Alternativen wie Kompositfüllungen oder Keramikinlays entscheidet, muss allerdings mit Eigenanteilen rechnen.
Hier zahlt sich eine Zahnzusatzversicherung aus. Mit den dentolo Zahnzusatztarifen sparen Sie nicht nur bei Füllungen, sondern auch bei Zahnersatz, Kieferorthopädie und professionellen Zahnreinigungen. So können Sie sich bewusst für die beste Lösung entscheiden – ohne Angst vor hohen Kosten. Lassen Sie sich unverbindlich beraten, welcher Tarif zu Ihrer Situation passt.
Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
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Häufig gestellte Fragen zum Amalgam-Verbot
Seit wann ist Amalgam verboten in Deutschland?
Seit dem 1. Januar 2025 darf Dentalamalgam in Deutschland und in der gesamten EU nicht mehr als Füllungsmaterial verwendet werden. Für Kinder unter 15 Jahren gilt das Verbot bereits seit 1. Juli 2018.
Ist Amalgam giftig?
Quecksilber gilt als hochgiftig. Intakte Amalgamfüllungen setzen nach dem Stand der Wissenschaft aber nur geringe Mengen frei und gelten als klinisch sicher. Kritisch sind Situationen, in denen große Mengen Quecksilberdampf entstehen, etwa beim Ausbohren ohne Schutzmaßnahmen.
Mein Amalgam wurde ohne Schutz entfernt – bin ich jetzt vergiftet?
Nicht zwangsläufig. Eine einmalige Exposition gegenüber Quecksilberdampf beim Ausbohren führt nicht automatisch zu einer Vergiftung. Achten Sie auf Beschwerden wie Kopfschmerzen, Metallgeschmack oder Übelkeit in den Tagen danach. Bei Unsicherheit hilft eine Blut- und Urinuntersuchung bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt nach dem Standardverfahren ICP-MS. Lassen Sie intakte Füllungen nicht vorsorglich entfernen – das würde zu einer weiteren Belastung führen.
Muss ich meine alte Amalgamfüllung jetzt entfernen lassen?
Nein. Bundeszahnärztekammer, GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung raten ausdrücklich davon ab, intakte Füllungen ohne medizinischen Grund zu entfernen.
Was ist die Kassenleistung bei Amalgam-Alternativen?
Seit 2025 gilt im Frontzahnbereich die adhäsive Kompositfüllung als Regelversorgung. Im Seitenzahnbereich sind selbstadhäsive Komposite und Glasionomerzemente zuzahlungsfrei. Eine hochwertige Kompositfüllung mit klassischer Adhäsivtechnik oder ein Inlay sind auf Wunsch möglich, werden aber privat abgerechnet.
Wer zahlt, wenn ich mir Amalgam entfernen lasse?
Soll eine Amalgamfüllung aus medizinischen Gründen entfernt werden, zahlt die gesetzliche Krankenkasse die Entfernung und die Versorgung mit einem quecksilberfreien Material. Voraussetzung ist eine zahnärztliche Indikation, zum Beispiel defekte oder undichte Füllung mit Karies-Risiko, nachgewiesene Amalgamallergie oder -unverträglichkeit, galvanische Reaktionen mit anderen Metallen oder Sekundärkaries unter der Füllung.Ohne medizinischen Grund gilt der Austausch als Privatleistung. Die Kosten liegen dann pro Zahn je nach Ersatzmaterial schnell bei 150 bis 400 €. Kofferdam, Absaugung und ausreichende Kühlung reduzieren das Freisetzen von Quecksilberdämpfen während der Entfernung deutlich.
Welche Amalgam-Alternative ab 2025 ist die beste für Seitenzähne?
Für ästhetik- und haltbarkeitsbewusste Patientinnen und Patienten ist ein Keramikinlay oft die beste Wahl, da es 15 bis 20 Jahre und länger hält. Wer eine günstige, zahnfarbene Lösung sucht, ist mit einer hochwertigen Kompositfüllung gut beraten.
Welche Kosten beim Amalgam-Verbot zahlt die Krankenkasse?
Als zuzahlungsfreier Ersatz für Amalgam im Seitenzahnbereich gelten ab 2025 selbstadhäsive Materialien (wie Glasionomerzemente oder Glas-Hybride). Diese binden direkt am Zahn, sind aber weniger stabil als hochwertige Komposite. Wer sich für ein belastbareres, mehrschichtiges Komposit entscheidet, nutzt die Mehrkostenregelung und zahlt die Differenz selbst.
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Quellenangabe:
- https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1849/oj – Verordnung (EU) 2024/1849 zur Änderung der Quecksilberverordnung
- https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_1908372.jsp – Pressemitteilung zum Amalgam-Verbot
- https://www.dgzmk.de/aktuelles-karten?article=amalgam-verbot-2025-informationen-der-wissenschaftlichen-fachgesellschaft-1