
Erstattung bei der Zahnzusatzversicherung: Ablauf, Beispiele & Tipps
Hohe Kosten für Zahnersatz wie Implantate können zu einer finanziellen Belastung werden – eine Zahnzusatzversicherung hilft, den Eigenanteil zu reduzieren. Erfahren Sie hier, wie die Erstattung bei der Zahnzusatzversicherung funktioniert und welche Beträge Sie zurückbekommen können.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste zur Erstattung bei der Zahnzusatzversicherung in Kürze
- Kostenübernahme: Eine Zahnzusatzversicherung (kurz: ZZV) kann Ihren Eigenanteil bei Zahnbehandlungen wie Implantaten, Brücken oder Inlays reduzieren – besonders dann, wenn die Krankenkasse nur den Festzuschuss übernimmt. Die Zahnzusatzversicherung deckt je nach Tarif bis zu 100 % der verbleibenden Kosten.
- Ablauf: Die Erstattung der Zahnzusatzversicherung erfolgt nach Einreichung des Heil- und Kostenplans sowie der Rechnung, die Sie von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt erhalten. Nachdem Ihr Versicherer Ihren Fall bearbeitet hat, bekommen Sie das Geld von Ihrer Zahnzusatzversicherung ganz oder teilweise zurück.
- Tarife & Leistungen: Je nach gewähltem Zahnzusatztarif unterscheiden sich die Höhe und Art der Kostenerstattung. Achten Sie bei der Wahl Ihrer Zahnzusatzversicherung auf Leistungen für hochwertigen Zahnersatz, kurze Wartezeiten und transparente Regelungen zur Berechnung der Erstattung.
- dentolo: Die Zahnzusatztarife von dentolo bieten eine besonders einfache Abwicklung der Erstattung – mit digitaler Einreichung, attraktiver Kostenübernahme für Zahnersatz und flexibler Tarifwahl. Je nach gewähltem Tarif ist bei dentolo eine Kostenübernahme von bis zu 100 % möglich.
Wie funktioniert die Erstattung bei der Zahnzusatzversicherung?
Die sogenannte Erstattungsmethode legt fest, wie viel Prozent der Behandlungskosten Ihre Zahnzusatzversicherung übernimmt. Üblich sind Erstattungen zwischen 50 und 100 %, wobei viele Tarife 80 bis 90 % des Rechnungsbetrags erstatten.
Dabei spielt eine Rolle, welcher Anteil der Gesamtkosten nach Abzug der Vorleistung Ihrer Krankenkasse von der Zahnzusatzversicherung erstattet wird. Je nach Versicherer erhalten Sie mehr oder weniger Geld zurück. Einige Anbieter bieten feste Erstattungssätze, andere kombinieren Leistungen aus der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) mit eigenen Erstattungsbeträgen.
Grundlage der Erstattung ist in der Regel ein Heil- und Kostenplan, den Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt vor der Behandlung erstellt. Nach Abschluss der Behandlung und Einreichung der Rechnung erfolgt die Erstattung. In vielen Fällen können Sie die Kostenerstattung der Zahnzusatzversicherung digital beantragen.
Bei Behandlungskosten ab 1.000 € empfiehlt dentolo den Heil- und Kostenplan als Kostenvoranschlag einreichen, um eine Deckungszusage zu erhalten – eine schriftliche Bestätigung, welche Kosten übernommen werden.
So läuft der Prozess bei dem Zahnschutz von dentolo ab:
- Ihre Zahnarztpraxis erstellt den Heil- und Kostenplan.
- Sie reichen den Kostenvoranschlag über Ihr Kundenkonto, per E-Mail oder Post ein.
- dentolo prüft, ob Ihre geplante Behandlung im gewählten Zahnzusatztarif enthalten ist.
- Fehlen Unterlagen, fordert dentolo diese bei Ihnen nach.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Deckungszusage digital.
- Informieren Sie Ihre Praxis, damit die Behandlung wie geplant beginnen kann.
- Nach der Behandlung reichen Sie die Rechnung zur Erstattung ein.
Mit der Deckungszusage von dentolo wissen Sie schon vorab, welche Leistungen abgesichert sind, und vermeiden unnötige Restkosten. So bleibt die Erstattung Ihrer Zahnzusatzversicherung transparent, planbar und unkompliziert.
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Zahnzusatzversicherung Erstattungsbeispiele: So viel können Sie für Implantate & Co. zurückbekommen

Wie viel Geld Sie von Ihrer Zahnzusatzversicherung zurückbekommen, hängt vom gewählten Tarif, dem Rechnungsbetrag und dem Zuschuss der Krankenkasse ab. Die folgenden Erstattungsbeispiele zeigen, wie sich eine Zahnzusatzversicherung auf Ihren Eigenanteil auswirken kann:
Beispiel 1: Zahnimplantat mit Vollkeramik-Krone
Faktoren | Kosten |
---|---|
Gesamtkosten | 2.600 € |
GKV-Festzuschuss | 400 € |
Restkosten | 2.200 € |
Erstattung durch Zahnzusatzversicherung (90 %) | 1.980 € |
Ihr Eigenanteil | 220 € |
In diesem Beispiel belaufen sich die Gesamtkosten eines einzelnen Zahnimplantats mit Vollkeramik-Krone auf 2.600 €. Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) übernimmt davon einen Zuschuss in Höhe von 400 €. Es verbleiben Restkosten von 2.200 €, auf die der Tarif Ihrer Zahnzusatzversicherung 90 % Erstattung gewährt – also 1.980 €. Für Sie bleibt ein Eigenanteil von nur 220 €.
Beispiel 2: Dreigliedrige Vollkeramik-Brücke im Unterkiefer-Seitenzahnbereich
Faktoren | Kosten |
---|---|
Gesamtkosten | 1.800 € |
GKV-Festzuschuss | 340 € |
Restkosten | 1.460 € |
Erstattung durch Zahnzusatzversicherung (80 %) | 1.168 € |
Ihr Eigenanteil | 292 € |
Bei diesem Beispiel handelt es sich um eine dreigliedrige Vollkeramik-Brücke im Unterkiefer-Seitenzahnbereich mit Gesamtkosten von 1.800 €. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt einen Zuschuss von 340 €, sodass Restkosten in Höhe von 1.460 € verbleiben. Die Zahnzusatzversicherung erstattet 80 % dieser Summe, also 1.168 €. Ihr Eigenanteil beträgt somit nur noch 292 €.
Hinweis: Die genannten Zahlen dienen lediglich der Veranschaulichung des Rechenwegs. Die genauen Kosten sowie die tatsächliche Kostenerstattung der Zahnzusatzversicherung können je nach Versicherer, Tarif, Leistungsumfang und individueller Behandlung abweichen.
Diese Erstattungsbeispiele zeigen: Mit der richtigen Zahnzusatzversicherung lassen sich hohe Behandlungskosten senken. Wenn Sie also wissen möchten, wie viel Geld Sie von Ihrer Zahnzusatzversicherung zurückbekommen, kann sich eine genaue Berechnung der Erstattung lohnen – idealerweise vor Beginn der Behandlung Ihrer Zähne. So können Sie Überraschungen vermeiden und Ihre Restkosten besser einschätzen.
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- Bis zu 90 % Erstattung des Rechnungsbetrags – auch bei bereits begonnener Behandlung
- Mitversicherung fehlender oder beschädigter Zähne – ebenfalls mit bis zu 90 % Erstattung
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Was beeinflusst die Erstattung bei der Zahnzusatzversicherung?
Die Kostenerstattung bei der Zahnzusatzversicherung hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst prüft der Versicherer den Rechnungsbetrag der Zahnärztin oder des Zahnarztes. Darauf erfolgt die Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – in Form des Festzuschusses. Anschließend wird der Prozentsatz der Zahnzusatzversicherung auf den verbleibenden Betrag angewendet. Die Differenz bildet dann Ihren Eigenanteil.
Wie hoch die tatsächliche Erstattung der Zahnzusatzversicherung ausfällt, kann unter anderem von diesen Punkten abhängen:
- Tarifwahl: Je nach Zahnzusatztarif variiert die Höhe der Erstattung. Je nach Tarif erstatten Zahnzusatzversicherungen bis zu 100 % der Restkosten, während andere Varianten beispielsweise 70 oder 80 % übernehmen.
- Leistungsumfang: Die Leistungen der Zahnzusatzversicherung umfassen oft Zahnersatz, Implantate, Inlays oder professionelle Zahnreinigungen. Achten Sie darauf, welche Behandlungen in Ihrem Tarif enthalten sind.
- Wartezeiten: Einige Zahnzusatzversicherungen sehen zu Beginn eine Wartezeit von mehreren Monaten vor, in der noch keine Erstattung erfolgt. Viele Zahnzusatzversicherungen bieten jedoch auch Tarife mit kurzer oder ganz ohne Wartezeiten an.
- Leistungsstaffel: In vielen Tarifen ist die maximale Erstattung in den ersten Vertragsjahren begrenzt. Diese sogenannte Leistungsstaffel legt fest, wie viel pro Jahr erstattet wird.
- Bisherige Behandlungen: Wenn bereits Zahnprobleme bekannt sind oder eine Behandlung schon begonnen wurde, kann das je nach Tarifbedingungen die Erstattungsfähigkeit einschränken.
- Heil- und Kostenplan: Dieser ist Voraussetzung für viele Erstattungen einer Zahnzusatzversicherung. Er wird vorab durch Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt erstellt und muss bei der Versicherung eingereicht werden.
Wenn Sie unsicher sind, wie sich Ihre individuelle Erstattung zusammensetzt, kann eine Berechnung der Zahnzusatzversicherung vor Behandlungsbeginn helfen. Viele Versicherer bieten dafür digitale Tools oder eine persönliche Beratung an. Im Zweifelsfall können Sie sich auch jederzeit direkt an Ihren Anbieter richten – etwa indem Sie ein Schreiben zur Erstattung Ihrer Zahnzusatzversicherung aufsetzen und konkret um eine individuelle Einschätzung der möglichen Kostenerstattung bitten.
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Was tun, wenn die Zahnzusatzversicherung nicht erstattet?
Trotz sorgfältiger Planung kann es vorkommen, dass die Zahnzusatzversicherung die Erstattung verweigert oder nur teilweise leistet. Das kann ärgerlich sein – dennoch lohnt es sich, die Ursachen in Ruhe zu prüfen, da sich Missverständnisse häufig klären oder nachträglich beheben lassen.
Häufige Gründe, warum die Erstattung der Zahnzusatzversicherung abgelehnt wird:
- Wartezeit nicht eingehalten: Viele Zahnzusatztarife sehen eine Wartezeit von mehreren Monaten vor. Behandlungen in diesem Zeitraum werden oft nicht erstattet. Eine Ausnahme kann jedoch bestehen, wenn die Behandlung infolge eines Unfalls medizinisch notwendig wird.
- Leistung nicht im Tarif enthalten: Nicht jeder Tarif deckt alle Zahnbehandlungen ab. Prüfen Sie, ob z. B. Implantate oder Inlays im gewählten Leistungsumfang enthalten sind.
- Ihr Leistungsbudget ist ausgeschöpft: Viele Zahnzusatzversicherungen sehen ein jährliches oder tarifabhängiges Leistungsbudget vor, das die maximale Erstattungssumme pro Jahr begrenzt.
- Heil- und Kostenplan fehlt oder wurde nicht genehmigt: Für eine vollständige Erstattung der Zahnzusatzversicherung muss der Behandlungsplan vorab eingereicht und bestätigt werden.
- Fehlende Unterlagen: Eine unvollständige Einreichung – etwa ohne Originalrechnung oder Begründung der Zahnärztin bzw. des Zahnarztes – kann zur Ablehnung führen.
So reagieren Sie richtig: Prüfen Sie in Ruhe die Bedingungen Ihres Zahnzusatztarifs und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Versicherer auf, um den Grund für die Ablehnung zu klären. Oft genügt es, fehlende Unterlagen wie den Heil- und Kostenplan oder eine zahnärztliche Bestätigung nachzureichen. Falls die Erstattung erneut abgelehnt wird, können Sie eine formelle Anfrage zur Erstattung an Ihre Zahnzusatzversicherung schreiben – idealerweise mit einer detaillierten Begründung der Behandlung Ihrer Zähne und einem Hinweis auf den Rechnungsbetrag.
Die Tarife beinhalten unter anderem:
- Bis zu 100 % Erstattung für Zahnersatz und Zahnerhalt (z. B. Implantate, Brücken, Wurzelbehandlungen)
- Bis zu 2 professionelle Zahnreinigungen pro Jahr
- Bis zu 100 % Erstattung für medizinisch notwendige Kieferorthopädie in den Tarifen Premium und Premium Plus
- Kostenloser Schutz für Kinder
- Behandlungen mit Vollnarkose und Lachgas
- Übernahme der Kosten von bis zu 100 % bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt
Wählen Sie einfach den Tarif, der am besten zu Ihnen passt – flexibel, leistungsstark und ohne Wartezeit.

Fazit: Mit einer Zahnzusatzversicherung von einer möglichst hohen Erstattung profitieren

Die Erstattung bei der Zahnzusatzversicherung (ZZV) kann einen großen Unterschied machen, wenn es um teure Zahnbehandlungen wie Implantate, Zahnersatz oder Inlays geht. Wer frühzeitig einen passenden Zahnzusatztarif wählt und auf kurze Wartezeiten, hohe Leistungen, transparente Bedingungen und faire Beiträge achtet, kann sich einen Großteil der Kosten zurückholen.
Wichtig ist, sich vor der Behandlung gut zu informieren, den Heil- und Kostenplan einzureichen und die Berechnung der Erstattung Ihrer Zahnzusatzversicherung im Blick zu behalten. So können Sie unnötige Restkosten vermeiden und von einer möglichst hohen Kostenerstattung profitieren.
Mit den Zahnzusatztarifen von dentolo profitieren Sie von einer unkomplizierten Abwicklung, klaren Erstattungsregelungen und einem digitalen Einreichungsprozess, der es einfach macht, Geld zurückzubekommen.
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