Zahnzusatzversicherung für Kinder: Wie sinnvoll ist sie?

Viele Erwachsene besitzen eine Zahnzusatzversicherung, um sich gegen hohe Kosten beim Zahnarzt abzusichern. Aber auch der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder kann sinnvoll sein. Erfahren Sie hier, wann sich eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind lohnt.

Inhaltsverzeichnis

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Alle dentolo-Inhalte werden von Zahnmediziner:innen verfasst und geprüft.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Schmerzen und Angst können bei den Kleinsten leicht durch eine Behandlung unter Lachgas oder Hypnose beseitigt werden. Diese Zusatzleistungen werden von einer guten Kinder-Zahnversicherung abgedeckt.
  • Fast jeder Jugendliche benötigt heute eine Zahnspange. Je nach Fehlstellung übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung einen Teil der Kosten. Eine innenliegende Zahnspange, durchsichtige Schienen oder Brackets aus Keramik müssen Eltern selbst bezahlen. Hier kann Sie eine Zahnzusatzversicherung Kinder und ihre Eltern vor hohen Kosten bewahren.
  • Hochwertige Füllungen aus Kunststoff und Fissurenversiegelungen an den kleinen Backenzähnen sind Bestandteil einer guten Kinder-Zahnzusatzversicherung.
  • Auch die Kosten für zusätzliche Zahnreinigungen sollten abgedeckt sein.

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Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?

Gerade bei kieferorthopädischen Behandlungen macht es Sinn, eine Kinder-Zahnversicherung für Ihren Nachwuchs zu besitzen.

Durch die gesetzliche Krankenversicherung werden nicht alle Behandlungsmöglichkeiten abgedeckt. Wenn Sie für Ihr Kind die beste Behandlung wünschen, ist es durchaus sinnvoll, eine gute Zahnzusatzversicherung abzuschließen.

Welche Leistungen sollte eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abdecken?

Um eine Zusatzversicherung mit guten Leistungen zu finden, sollten Sie auf einige Dinge achten. Die folgenden Leistungen sollten mit einem Tarif versichert sein:

  • Kieferorthopädische Maßnahmen
  • Hochwertige Füllungsmaterialien
  • Zahn-Unfälle
  • Absicherung für nicht angelegte fehlende Zähne
  • Angstbehandlungen (Spezielle Sedierungsformen)
  • Zahnprophylaxe (Professionelle Zahnreinigungen, Fissuren-Versiegelungen, etc.)

Kieferorthopädische Maßnahmen

Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Ihren Nachwuchs sollten Sie vor allem darauf achten, dass kieferorthopädische Leistungen abgedeckt sind.

Die KFO-Behandlung ist bei Kindern und Jugendlichen meistens der größte zahnmedizinische Kostenfaktor. Prüfen Sie deshalb bei der Auswahl des besten Tarifs, ob auch leichte Fehlstellungen der KIG-Stufen 1 und 2 abgedeckt sind. Diese kieferorthopädischen Indikationsgruppen werden von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen und müssen rein privat bezahlt werden.

Hochwertige Füllungsmaterialien

Eine gute Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind sollte neben der Kostenübernahme für die kieferorthopädische Indikationsgruppen 1 bis 5, ebenfalls hochwertige Füllungsmaterialien nach dem 15. Geburtstag übernehmen.

Gerade nach dem 15. Geburtstag sollten Sie großen Wert auf das Füllungsmaterial legen, da in diesem Alter normalerweise nur noch bleibende Zähne vorhanden sind. Diese Zähne benötigen die bestmögliche Versorgung und hochwertige Füllungen, damit die Zähne Ihres Kindes langfristig geschützt sind.

Behandlung von Zahnunfällen

Außerdem sollten Sie in Betracht ziehen, dass Kinder zu Zahnunfällen neigen. Bei einem Sturz auf den Mund können Zähne beschädigt oder zerstört werden. Gerade wenn Kleinkinder anfangen zu laufen, stürzen sie recht häufig. Hierbei können nicht nur die Milchzähne zerstört werden. Ein Frontzahntrauma mit Verlust oder Fraktur eines bleibenden Zahnes kann für Eltern schnell sehr teuer werden.

Eine gute Zahnzusatzversicherung kann dieses Risiko abdecken, sodass Ihrem Kind im Falle des Falles die bestmögliche Behandlung zugute kommt, ohne dass Sie hohe Kosten allein tragen müssen.

Behandlung nicht angelegter fehlender Zähne

Aber nicht nur durch Zahnunfälle können Zähne verloren gehen. In seltenen Fälle sind bleibende Zähne im Kiefer nicht angelegt. Deshalb sollte auch die Versorgung nicht angelegter fehlender Zähne versichert sein. Zwar können Implantate erst eingebracht werden, wenn der Kiefer ausgewachsen ist, aber die Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte so ausgelegt sein, dass sie auch bei Erwachsenen gute Leistungen abdeckt. So kann die Versicherung bei Volljährigkeit bestehen bleiben.

Methoden für eine angstfreie Behandlung

Ein weiterer Grund für eine Kinder-Zahnzusatzversicherung kann eine angstfreie Behandlung sein. Gerade kleine Kinder haben oft Angst, sobald sie sich auf den Praxisstuhl setzen sollen. In manchen Fällen ist eine Maßnahme ohne Narkose nicht möglich.

Diese und weitere Sedierungen, wie zum Beispiel Lachgas sind Leistungen, die durch eine Zusatzversicherung übernommen werden können.

Behandlungen zur Zahn-Prophylaxe

Bei Kindern ist der Leistungskatalog der gesetzlichen Versicherungen etwas breiter gesteckt als bei Erwachsenen. Gerade bei der Prophylaxe sind gesetzlich versicherte Kinder also bereits schon gut versorgt. Dennoch ist es sinnvoll, wenn die Kosten für zusätzliche Prophylaxe-Maßnahmen versichert sind: So sind beispielsweise während einer kieferorthopädischen Behandlung oder bei schlechter Mundhygiene häufig professionelle Zahnreinigungen notwendig, weil die Mundhygiene mit einer festen Zahnspange deutlich aufwändiger ist.

Weitere sinnvolle Versicherungs-Leistungen

Bei Kindern und Jugendlichen gibt es noch einige Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Versicherungen übernommen werden, aber durchaus sinnvoll sind:

  • Eine kieferorthopädische Maßnahme, die die Krankenkasse nicht bezahlt, aber in jedem Fall angebracht ist, ist das Setzen eines Retainers. Dieser wird nach abgeschlossener KFO-Behandlung an die Innenseite der Zähne geklebt und verhindert eine erneute Zahnbewegung.
  • In der Zahnerhaltung gibt es außerdem eine neue Methode, um oberflächliche Defekte zu füllen. Sie nennt sich Kariesinfiltration und verschließt Rauigkeiten ohne Bohren. Die Kariesinfiltration funktioniert auch bei weißen Flecken auf den Schneidezähnen. Durch die schonende Methode können Vorstufen von Karies (White Spots) und Fluorosen versiegelt werden, sodass sie einen normalen Farbton bekommen. Die Kariesinfiltration wird ebenfalls nicht von der gesetzlichen Versicherung übernommen und kann von einer Zahnzusatzversicherung bezahlt werden.
  • Eine nicht sehr häufig benötigte Leistung bei Kindern ist der Zahnersatz. Aber auch bei kleinen Patienten, wird dieser nicht komplett bezahlt. Bei sehr großen Lücken müssen in seltenen Fällen Kinderprothesen angefertigt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen außerdem nur die silbernen Milchzahnkronen. Wenn Sie allerdings eine weiße Krone wünschen, müssen Eltern einen Teil privat bezahlen.

Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?

Leistungen der GKV im Bereich der Kieferorthopädie

Es gibt 5 kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG), deren Einstufung ausschlaggebend für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist.

Die gesetzliche Versicherung bezahlt die Behandlung für die Gruppen KIG 3-5. Ab der KIG 3 bezahlt die Krankenkasse zunächst nur 80 % der Kosten für die kieferorthopädische Behandlung (GKV-Vorleistung). Die restlichen 20 % müssen Eltern vorerst selbst bezahlen. Erst nach dem erfolgreichen Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung erstattet die Krankenkasse das Geld zurück. Fehlstellungen der Indikationsgruppe KIG 1-2 werden nicht von der gesetzlichen Versicherung übernommen. Trotzdem kann die KIG 1 und die KIG 2 kieferorthopädisch behandelt werden. Hier gibt es diverse kieferorthopädische Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil des Leistungskataloges sind.

Folgende Leistungen werden nicht erstattet:

  • innenliegende Brackets
  • Speed-Brackets
  • Keramik-Brackets
  • Kunststoff-Brackets
  • Mini-Brackets
  • durchsichtige Zahnschienen

Diese Leistungen müssen privat bezahlt oder durch eine entsprechende Zahnzusatzversicherung erstattet werden.

Prophylaxe-Leistungen der GKV

Ab dem 6. Geburtstag sind von den gesetzlichen Krankenkassen umfassende Prophylaxe-Maßnahmen vorgesehen.

Zur Individual-Prophylaxe gehören:

  • die Erhebung eines Mundhygiene-Status
  • die Mundgesundheitsaufklärung
  • die lokale Fluoridierung der Zähne
  • die Versieglung der 8 großen Backenzähne

Gesunde Zähne in der Jugend sind die beste Voraussetzung für eine gute Mundgesundheit im Erwachsenen-Alter. Für die Gesunderhaltung gibt es neben der Zahnreinigung diverse Möglichkeiten, wie zusätzliche Flouridierungen und die Versiegelung der Backenzähne. Nicht nur die hinteren Backenzähne haben häufig tiefe Fissuren. Auch die kleinen Backenzähne und die seitlichen oberen Schneidezähne haben oft kleine Grübchen, in denen sich Karies bilden kann. Auch diese Stellen sollten versiegelt werden.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diese Maßnahmen nicht. Zusätzlich gewünschte Versiegelungen müssen privat bezahlt werden. Eine private Zahnzusatzversicherung kann die Kosten für zusätzliche Fissuren-Versiegelungen erstatten. Wenn Sie erfahren möchten, wie Sie am besten die Zähne Ihres Schützlings pflegen, lesen Sie hier weiter.

Bis wann leistet die GKV bei Kunststofffüllungen?

Neben der Individualprophylaxe übernimmt die gesetzliche Kasse die Kosten für Kunststoff-Füllungen im Frontzahnbereich. Bei großflächig zerstörten Milchzähnen, die mit einer Füllung nicht mehr repariert werden können, können auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung Kinderkronen aus Stahl eingesetzt werden.

Im Seitenzahnbereich werden Kunststofffüllungen bei Jugendlichen bis zum 15. Geburtstag durch die GKV bezahlt.

In welchem Alter ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?

Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte frühzeitig abgeschlossen werden. Ist bereits ein Zahnunfall geschehen oder der Zahnarzt hat eine Fehlstellung festgestellt, ist es oftmals zu spät für den Abschluss einer Versicherung. Natürlich gibt es auch Zusatzversicherungen ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsfragen. Diese sind oftmals deutlich teurer als eine Versicherung, die vorab den Zustand der Zähne abfragt.

Ein rechtzeitiger Abschluss einer Zahnzusatzversicherung beugt bösen Überraschungen im Rechnungsbetrag vor. Deshalb empfehlen Versicherer eine Zahnzusatzversicherung für Kinder bereits im Alter von 2- 3 Jahren abzuschließen. In den ersten Jahren sind die Zahnzusatz-Tarife noch verhältnismäßig günstig. Außerdem liegen meistens noch keine Erkrankungen vor, sodass Sie das bestmögliche Preis-Leistungsverhältnis erwarten können.

Zusammenfassend: Diese Argumente sprechen für eine Zahnzusatzversicherung für Kinder

  • Versicherung von kieferorthopädischen Leistungen aller KIG
  • Versicherung von hochwertigen Zahnfüllungen nach dem 15. Geburtstag
  • Angstbehandlungen unter Narkose oder Sedierung
  • zusätzliche professionelle Zahnreinigungen
  • Versicherung von Zahnunfällen

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Häufige Patientenfragen

Wie teuer ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder?

Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder kann je nach Tarif zwischen 8,00 € und 23,00 € im Monat kosten. Bitte achten Sie genau darauf, welche Leistungen die Versicherung abdeckt, bevor Sie sie abschließen.

Ab welchem Alter ist eine Kinder-Zahnversicherung sinnvoll?

Je jünger das Kind, desto günstiger ist die Versicherung. Da man nur sehr extreme Fehlstellungen bei Kleinkindern erkennen kann, ist es gerade im Hinblick auf spätere kieferorthopädische Behandlungen sinnvoll, eine Versicherung in einem Alter von etwa 3 Jahren abzuschießen.

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