
Zahnzusatzversicherung für Kinder: Wie sinnvoll ist sie?
Viele Erwachsene besitzen eine Zahnzusatzversicherung, um sich gegen hohe Kosten beim Zahnarzt abzusichern. Aber auch der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder kann sinnvoll sein. Erfahren Sie hier, wann sich eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind lohnt.
Inhaltsverzeichnis
Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei Kindern
Bei Kindern ist der Leistungskatalog der gesetzlichen Versicherungen etwas breiter gesteckt als bei Erwachsenen. Gerade bei der Prophylaxe sind gesetzlich versicherte Kinder gut versorgt.
Leistungen der GKV bei Kleinkindern
Die Leistungen fangen schon bei den Kleinsten an:
- Die Früherkennungsuntersuchungen (FU1 a-c) sowie die praktische Anleitung zur Mundhygiene sind für Kleinkinder ab 6 Monate vorgesehen. Mit knapp 3 Jahren sind diese Früherkennungsuntersuchungen einmal jährlich vorgesehen.
- Zusätzlich übernimmt die Krankenkasse Fluoridierungen zur Härtung der Zahnhartsubstanz vom 6. bis zum 72. Lebensmonat.
Prophylaxe-Leistungen der GKV
Ab dem 6. Geburtstag sind von den gesetzlichen Krankenkassen umfassende Prophylaxe-Maßnahmen vorgesehen.
Zur Individual-Prophylaxe gehören:
- die Erhebung eines Mundhygiene-Status
- die Mundgesundheitsaufklärung
- die lokale Fluoridierung der Zähne
- die Versieglung der 8 großen Backenzähne
Neben der Individualprophylaxe übernimmt die gesetzliche Kasse die Kosten für Kunststoff-Füllungen im Frontzahnbereich. Im Seitenzahnbereich werden Kunststofffüllungen ebenfalls bei Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Geburtstag bezahlt. Bei großflächig zerstörten Zähnen, die mit einer Füllung nicht mehr repariert werden können, können auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung Kinderkronen aus Stahl eingesetzt werden.
Erstattung von kieferorthopädischen Behandlungen
Ein großer Faktor bei der zahnmedizinischen Versorgung von Kindern ist die Kieferorthopädie. Auch hier übernimmt die gesetzliche Krankenkasse einen Teil der Kosten.
Allerdings wird die Fehlstellung Ihres Kindes vor der Behandlung in eine Indikationsklasse eingeteilt. Es gibt 5 dieser kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG).
Die gesetzliche Versicherung bezahlt die Behandlung für die Gruppen KIG 3-5. Zunächst bezahlt die Krankenkasse allerdings nur 80 % der Kosten für die kieferorthopädische Behandlung. Die restlichen 20 % müssen Eltern vorerst selbst bezahlen. Erst nach dem erfolgreichen Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung erstattet die Krankenkasse das Geld zurück.
Fehlstellungen der Indikationsgruppe KIG 1-2 werden nicht von der gesetzlichen Versicherung übernommen. Zusätzlich gibt es diverse kieferorthopädische Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil des Leistungskataloges sind.
Folgende Leistungen werden nicht erstattet:
- innenliegende Brackets
- Speed-Brackets
- Keramik-Brackets
- Kunststoff-Brackets
- Mini-Brackets
Diese Leistungen müssen privat bezahlt oder durch eine entsprechende Zahnzusatzversicherung erstattet werden.
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Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?
Gerade bei kieferorthopädischen Behandlungen macht es Sinn, eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind zu besitzen.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen erstatten Kosten nach den Prinzipien:
- ausreichend
- wirtschaftlich
- zweckmäßig
Deshalb können durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht alle Behandlungsmöglichkeiten abgedeckt werden. Wenn Sie für Ihr Kind die beste Behandlung wünschen, ist es durchaus sinnvoll, eine gute Zahnzusatzversicherung abzuschließen.
Je nach Tarif werden durch die Zusatzversicherung auch nach dem 16. Geburtstag Kunststoff-Füllungen erstattet. Auch zusätzliche Prophylaxe-Maßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung können durch eine Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden.
Welche Leistungen sollte eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abdecken?
Um eine Zusatzversicherung mit guten Leistungen zu finden, sollten Sie auf einige Dinge achten.
Die folgenden Leistungen sollten mit einem Tarif versichert sein:
- Kieferorthopädische Maßnahmen
- Hochwertige Füllungsmaterialien
- Zahnprophylaxe (Professionelle Zahnreinigungen, Fissuren-Versiegelungen, etc.)
- Zahn-Unfälle
- Angstbehandlungen (Spezielle Sedierungsformen)
Kieferorthopädische Maßnahmen
Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind sollten Sie vor allem darauf achten, dass kieferorthopädische Leistungen abgedeckt sind.
Die KFO-Behandlung ist bei Kindern und Jugendlichen meistens der größte zahnmedizinische Kostenfaktor. Sie sollten bei der Auswahl des besten Tarifs in Betracht ziehen, ob auch leichte Fehlstellungen der KIG-Stufen 1 und 2 abgedeckt sind. Denn diese kieferorthopädischen Indikationsgruppen werden von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen und müssen rein privat bezahlt werden.
Hochwertige Füllungsmaterialien
Eine gute Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind sollte neben der Kostenübernahme für die kieferorthopädische Indikationsgruppen 1 bis 5, ebenfalls hochwertige Füllungsmaterialien nach dem 16. Geburtstag übernehmen.
Gerade nach dem 16. Geburtstag sollten Sie großen Wert auf das Füllungsmaterial legen, da in diesem Alter normalerweise nur noch bleibende Zähne vorhanden sind. Diese benötigen die bestmögliche Versorgung. Denn hochwertige Füllungen halten länger, sodass die Zähne Ihres Kindes gut geschützt sind.
Zahn-Prophylaxe
Während der kieferorthopädischen Behandlung sind häufig zusätzliche Prophylaxe-Maßnahmen, wie professionelle Zahnreinigungen notwendig, weil die Mundhygiene mit einer festen Zahnspange deutlich aufwändiger ist.
Gesunde Zähne in der Jugend sind die beste Voraussetzung für eine gute Mundgesundheit im Erwachsenen-Alter. Für die Gesunderhaltung gibt es neben der Zahnreinigung diverse Möglichkeiten, wie zusätzliche Flouridierungen und die Versiegelung der Backenzähne. Nicht nur die hinteren Backenzähne haben häufig tiefe Fissuren. Auch die kleinen Backenzähne und die seitlichen oberen Schneidezähne haben oft kleine Grübchen, in denen sich Karies bilden kann. Auch diese Stellen sollten versiegelt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diese Maßnahmen allerdings nicht. Zusätzlich gewünschte Versiegelungen müssen privat bezahlt werden. Eine private Zahnzusatzversicherung kann die Kosten für zusätzliche Fissuren-Versiegelungen erstatten. Wenn Sie erfahren möchten, wie Sie am besten die Zähne Ihres Schützlings pflegen, lesen Sie hier weiter.
Zahnunfälle
Außerdem sollten Sie in Betracht ziehen, dass Kinder zu Zahnunfällen neigen.
Bei einem Sturz auf den Mund können Zähne beschädigt oder zerstört werden. Gerade wenn Kleinkinder anfangen zu laufen, stürzen sie recht häufig. Hierbei können nicht nur die Milchzähne zerstört werden. Ein Frontzahntrauma mit Verlust oder Fraktur eines bleibenden Zahnes kann für Eltern schnell sehr teuer werden.
Eine gute Zahnzusatzversicherung kann dieses Risiko ebenfalls abdecken, sodass Ihrem Kind im Falle des Falles die bestmögliche Behandlung zugute kommt, ohne dass Sie hohe Kosten allein tragen müssen.
Angstfreie Behandlung
Ein weiterer Grund für eine Kinder-Zahnzusatzversicherung kann eine angstfreie Behandlung sein. Gerade kleine Kinder haben oft Angst, sobald sie sich auf den Praxisstuhl setzen sollen. In manchen Fällen ist eine Maßnahme ohne Narkose nicht möglich.
Diese und weitere Sedierungen, wie zum Beispiel Lachgas sind Leistungen, die durch eine Zusatzversicherung übernommen werden können.
Argumente für eine Zahnzusatzversicherung für Kinder
- Versicherung von kieferorthopädischen Leistungen aller KIG
- Versicherung von hochwertigen Zahnfüllungen nach dem 16. Geburtstag
- Angstbehandlungen unter Narkose oder Sedierung
- zusätzliche professionelle Zahnreinigungen
- Versicherung von Zahnunfällen
Weitere sinnvolle Versicherungs-Leistungen
Bei Kindern und Jugendlichen gibt es noch einige Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Versicherungen übernommen werden, aber durchaus sinnvoll sind:
Eine kieferorthopädische Maßnahme, die die Krankenkasse nicht bezahlt, aber in jedem Fall angebracht ist, ist das Setzen eines Retainers. Dieser wird nach abgeschlossener KFO-Behandlung an die Innenseite der Zähne geklebt und verhindert eine erneute Zahnbewegung.
In der Zahnerhaltung gibt es außerdem eine neue Methode um oberflächliche Defekte zu füllen. Sie nennt sich Kariesinfiltration und verschließt Rauigkeiten ohne Bohren. Die Kariesinfiltration funktioniert auch bei weißen Flecken auf den Schneidezähnen. Durch die schonende Methode können Vorstufen von Karies (White Spots) und Fluorosen versiegelt werden, sodass sie einen normalen Farbton bekommen. Die Kariesinfiltration wird ebenfalls nicht von der gesetzlichen Versicherung übernommen und kann von einer Zahnzusatzversicherung bezahlt werden.
Eine nicht sehr häufig benötigte Leistung bei Kindern ist der Zahnersatz. Aber auch bei kleinen Patienten, wird dieser nicht komplett bezahlt. Bei sehr großen Lücken müssen in seltenen Fällen Kinderprothesen angefertigt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen außerdem nur die silbernen Milchzahnkronen. Wenn Sie allerdings eine weiße Krone wünschen, müssen Sie einen Teil privat bezahlen.
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In welchem Alter ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?
Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte frühzeitig abgeschlossen werden. Ist bereits ein Zahnunfall geschehen oder der Zahnarzt hat eine Fehlstellung festgestellt, ist es oftmals zu spät für den Abschluss einer Versicherung. Natürlich gibt es auch Zusatzversicherungen ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsfragen. Diese sind oftmals deutlich teurer als eine Versicherung, die vorab den Zustand der Zähne abfragt.
Ein rechtzeitiger Abschluss einer Zahnzusatzversicherung beugt bösen Überraschungen im Rechnungsbetrag vor. Deshalb empfehlen Versicherer eine Zahnzusatzversicherung für Kinder bereits im Alter von 2- 3 Jahren abzuschließen. In den ersten Jahren sind die Zahnzusatz-Tarife noch verhältnismäßig günstig. Außerdem liegen meistens noch keine Erkrankungen vor, sodass Sie das bestmögliche Preis-Leistungsverhältnis erwarten können.