Ein Zahnarzt spricht mit einer Patientin.

Zahn­zusatz­versicherung rückwirkend abschließen: Ist das möglich?

Zahnprobleme treten oft unerwartet auf – ein abgebrochener Zahn oder starke Schmerzen erfordern eine aufwändige Behandlung. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nicht alle Kosten, besonders beim Zahnersatz. Gibt es Zahnzusatzversicherungen, die rückwirkend zahlen? Hier finden Sie wichtige Infos.

Inhaltsverzeichnis

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Alle dentolo-Inhalte werden von Zahnmediziner:innen verfasst und geprüft.

Das Wichtigste zu nachträglichen Zahnzusatzversicherungen in Kürze

  • Angeratene oder laufende Behandlung: Sobald eine Zahnärztin bzw. ein Zahnarzt eine Therapie empfiehlt oder ein Heil- und Kostenplan erstellt wurde, gilt die Behandlung als angeraten. Viele Versicherungen übernehmen in solchen Fällen keine Leistungen, da das Risiko bereits bekannt ist. 
  • Zahnarztkosten: Zahnbehandlungen wie Brücken, Kronen oder Implantate können schnell mehrere tausend Euro kosten. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen meist nur einen festen Zuschuss, sodass ein hoher Eigenanteil bleibt. Eine Zahnzusatzversicherung kann helfen, diese Kosten deutlich zu senken und hochwertigen Zahnersatz bezahlbar zu machen.
  • Rückwirkend: Die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen keine Leistungen für bereits begonnene oder geplante Behandlungen. Es gibt jedoch spezielle Tarife mit sofortigem Versicherungsschutz, die auch nachträglich eine Erstattung ermöglichen. 
  • Zahnzusatzversicherung nach Diagnose: Der über dentolo erhältliche Zahnschutz AKUT greift auch bei bereits vor Vertragsschluss laufenden oder angeratenen Behandlungen, fehlenden oder beschädigten Zähnen. Somit erhalten Sie eine Zahnzusatzversicherung, die auch rückwirkend gilt, wenn es eigentlich schon zu spät ist.

Kann eine Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung abgeschlossen werden?

Sie sitzen in der Zahnarztpraxis und Ihr Zahn schmerzt. Die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt startet die Behandlung, damit Ihre Schmerzen aufhören. Nach gestellter Diagnose erhalten Sie einen Überblick über die Behandlungsmöglichkeiten. Diese reichen von der Kassenversorgung über eine Mittelklasseversorgung, bis hin zu der qualitativ und ästhetisch hochwertigsten Zahnbehandlung. Gerne würden Sie die beste Behandlungsmöglichkeit wählen. Sie ist allerdings sehr kostspielig und Sie haben keine Zahnzusatzversicherung. Jetzt stellt sich Ihnen die Frage, ob es zum jetzigen Zeitpunkt noch möglich ist, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, die die entstehenden Kosten nachträglich übernimmt. Denn mit der Diagnose gilt die Behandlung als begonnene Behandlung. Derzeit gibt es auf dem deutschen Versicherungsmarkt nur wenige  Versicherer, bei denen eine Zahnzusatzversicherung rückwirkend bei laufender Behandlung abgeschlossen werden kann. Bei diesen Versicherungen können Sie bei einem nachträglichen Abschluss mit sofortiger Leistung rechnen.

Schon gewusst: Eine Zahnzusatzversicherung kann die Kosten erheblich reduzieren und ermöglicht es, hochwertigen Zahnersatz wie Implantate, Brücken oder Prothesen in Anspruch zu nehmen, ohne eine hohe finanzielle Belastung tragen zu müssen. Viele Versicherungen bieten auch Tarife für bereits fehlende Zähne an – allerdings meist mit Einschränkungen oder Risikozuschlägen. Bei dentolo wissen wir jedoch, dass große Zahnbehandlungen meistens überraschend eintreten können. Daher können Sie über dentolo einen speziellen Tarif abschließen, der die oftmals hohe finanzielle Belastung auffängt. Bei bereits vor Vertragsschluss laufenden oder angeratenen Behandlungen, fehlenden oder beschädigten Zähnen greift der AKUT Zahnschutz, in Kombination mit dem Komfort-Tarif, auch wenn es schon zu spät ist. Der Zahnschutz AKUT versichert Zahnarztkosten auch bis zu 6 Monate rückwirkend. Beachten Sie jedoch dabei, dass bereits abgeschlossene Behandlungen, also bereits in Rechnung gestellte Behandlungen, rückwirkend nicht mehr versichert werden können. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Versicherungsschutz.

Kostenfreie beratung

Sie blicken bei dem Thema Zahnzusatzversicherung noch nicht 100% durch oder haben Fragen zu Ihrer individuellen Situation? Jedes Lächeln ist anders, deshalb beraten wir Sie unverbindlich, freundlich und kompetent in einem kurzen Telefonat zu den dentolo Tarifen und klären Ihre Fragen. Buchen Sie jetzt einen Termin, indem Sie Datum und Uhrzeit auswählen – wir wünschen Sie zu Ihrem Wunschtermin zurück.

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Was gilt als angeratene Behandlung?

Ein Zahnarzt behandelt einen Patienten,

Eine angeratene Behandlung liegt vor, wenn eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt eine Therapie empfohlen oder bereits im Behandlungsplan festgehalten hat – auch mündliche Hinweise zählen. Sobald eine Diagnose gestellt oder ein Heil- und Kostenplan erstellt wurde, gilt die Behandlung als angeraten. 

Hierzu zählen Zahnbehandlungen, Zahnersatz und auch kieferorthopädische Behandlungen. Wurde Ihnen eine professionelle Zahnreinigung empfohlen, ist das bei den meisten Versicherungen unproblematisch. Ein angeratenes Implantat hingegen wird von den meisten Versicherungen abgelehnt oder ausgeschlossen.

Wurde Ihnen noch keine Behandlung empfohlen, aber Sie wissen, dass eine Zahnbehandlung ansteht, gilt das als beabsichtigte Behandlung oder geplante Behandlung. In diesem Fall kann auch eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen infrage kommen – jedoch mit Einschränkungen.

Wichtig zu wissen: Auch wenn beim Abschluss keine Gesundheitsfragen gestellt werden (wie z. B. bei den Zahnzusatztarifen von dentolo), bedeutet das nicht automatisch, dass bereits angeratene oder absehbare Behandlungen mitversichert sind. Im Leistungsfall kann die Versicherung Einsicht in Ihre Patientenakte verlangen. Stellt sich dabei heraus, dass eine Behandlung vor Vertragsabschluss bereits empfohlen oder geplant war, ist eine Kostenerstattung in der Regel ausgeschlossen.

Nur bei bestimmten Tarifen, wie z. B. der über dentolo verfügbaren AKUT-Soforthilfe, können auch bereits begonnene oder kurzfristig anstehende Behandlungen ganz oder teilweise abgesichert sein – hier gelten jedoch gesonderte Bedingungen. Um sicher zu sein, ob die Versicherung die Kosten übernimmt, sollten Sie Ihren Kostenplan vorab einreichen und prüfen lassen, ob und in welchem Umfang Leistungen erbracht werden.

Kann die Zahnzusatzversicherung nachträglich abgeschlossen werden?

Ist die Behandlung schon abgeschlossen, kann diese nicht nachträglich durch eine Zahnzusatzversicherung versichert werden. Für die Kosten dieser Behandlung müssen Sie selbst aufkommen. Sie lassen sich nicht rückwirkend mit einer Zahnzusatzversicherung absichern.

Festzuschuss durch Krankenkassen

Sie hatten eine umfassende Zahnbehandlung, die schon abgeschlossen ist, und benötigen finanzielle Unterstützung bei der Bezahlung der Rechnung? Im Gegensatz zu laufenden Behandlungen oder angeratenen Behandlungen gibt es keine Zahnzusatzversicherung, die schon abgeschlossene Behandlungen nachträglich erstattet. In diesem Fall können Sie Unterstützung in Form des Festzuschusses von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Können Sie die hohen Kosten nicht auf einmal stemmen, können Sie mit Ihrer Zahnärztin bzw. Ihrem Zahnarzt über eine Ratenzahlung sprechen.

Frühzeitige Absicherung durch Zahnversicherungen

Um eine hohe finanzielle Belastung zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bei Zahnersatz immer nur den Festzuschuss. Ein Eigenanteil bleibt so gut wie immer für Sie übrig. Sie sollten darauf achten, dass alle benötigten Leistungen in Ihrem Tarif eingeschlossen sind.

Schon gewusst: Jeder dentolo Tarif schützt Sie zu den höchsten Qualitätsstandards. Zahnbehandlungen können so durchgeführt werden, ohne dass Sie sich Sorgen über die Rechnung machen müssen. Bei bereits vor Vertragsschluss laufenden oder angeratenen Behandlungen, fehlenden oder beschädigten Zähnen, greift der AKUT Zahnschutz, in Kombination mit dem Komfort-Tarif, auch wenn es schon zu spät ist. Unser Rundum-Schutz enthält:

  • Bis zu 100 % Erstattung für Zahnersatz & Zahnerhalt
  • Bis zu 2 professionelle Zahnreinigungen im Jahr
  • Bis zu 100 % Erstattung für medizinisch notwendige Kieferorthopädie in den Tarifen Premium und Premium Plus
  • Kostenloser Schutz für Kinder
  • Sofort versichert ohne Wartezeit
  • Vollnarkose, Lachgas u.v.m.

Der dentolo Zahnschutz enthält umfangreiche Zusatzleistungen und schützt Sie ohne Wartezeit langfristig – mit einer Kostenübernahme von bis zu 100 % der Zahnarztkosten. Wählen Sie den Tarif, der am besten zu Ihnen passt:

Die dentolo Zahnzusatztarife im Überblick

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Fazit: Zahnzusatzversicherung, wenn es eigentlich schon zu spät ist

Ein Mann und eine Frau lächeln sich gegenseitig an.

Viele Menschen denken erst an eine Zahnversicherung, wenn bereits Probleme bestehen – sei es eine angeratene Behandlung oder gar fehlende Zähne. In solchen Fällen ist es oft schwierig, eine Versicherung zu finden, die die Kosten noch übernimmt. Doch einige Tarife ermöglichen den Abschluss auch dann, wenn bereits Behandlungen nötig sind.

Eine solche Versicherung kann sinnvoll sein, um hohe Zahnarztkosten zu reduzieren und langfristig abgesichert zu sein. Besonders bei teurem Zahnersatz wie Implantaten, Brücken oder Kronen summieren sich die Kosten schnell auf mehrere tausend Euro. Eine Zahnzusatzversicherung, die auch rückwirkend abgeschlossen werden kann, kann helfen, diese finanzielle Belastung zu senken.

Auch wenn es für manche Maßnahmen bereits „zu spät“ scheint, kann eine Zahnzusatzversicherung nach einer Diagnose helfen, zukünftige Kosten zu vermeiden. Wer langfristig denkt, sollte sich rechtzeitig absichern, um auch in den kommenden Jahren eine hochwertige zahnmedizinische Versorgung in Anspruch nehmen zu können.

Über dentolo gibt es mit dem Zahnschutz Komfort + Akut-Soforthilfe (SOS-Tarif) eine Lösung für solche Fälle. Dieser Tarif bietet Sofortschutz für angeratene oder bereits begonnene Behandlungen bis zu 6 Monate rückwirkend mit einer Erstattung von bis zu 1.500 Euro. Zudem entfällt eine Gesundheitsprüfung, und es gibt keine Wartezeit, sodass die Kostenübernahme direkt greifen kann.

Zur Zahnzusatzversicherung – auch mit rückwirkender Absicherung

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