Taschenrechner, Bargeld, eine Brille und ein Laptop liegen auf ausgedrucktem Papier

Steuererklärung: Zahnzusatzversicherung richtig absetzen

Bei der Steuererklärung wird oft vergessen, dass auch die Kosten für Zusatzversicherungen, unter bestimmten Bedingungen, steuerlich geltend gemacht werden können. Lesen Sie hier, ob es sich für Sie lohnt, die Beiträge für Ihre Zahnzusatzversicherung anzugeben und wo Sie die Kosten eintragen müssen.

Inhaltsverzeichnis

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Alle dentolo-Inhalte werden von Zahnmediziner:innen verfasst und geprüft.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Zahnzusatzversicherung ist in der Einkommensteuererklärung steuerlich absetzbar
  • Für die Beiträge nutzen Sie die Anlage Vorsorgeaufwand
  • Der Maximalbetrag für diesen Vorsorgeaufwand beträgt für Angestellte etwa 1900 € im Jahr, für Selbstständige 2800 €, für verheiratete Paaren zwischen 3800 € und 5600€
  • Der Maximalbetrag für die Zusatzversicherung bei gesetzlich Versicherten wird in Zeile 23 angegeben, für die Zusatzversicherung bei Privatversicherten in Zeile 28
  • Haben Sie Zahnarztkosten, die nicht von der Zahnversicherungen übernommen werden, können Sie diese ebenfalls in der Steuererklärung bei "außergewöhnlichen Belastungen" angeben

Ist die Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar?

Ja, generell ist es möglich, die Kosten für Ihre Zahnzusatzversicherung in Ihrer Steuererklärung anzugeben – sowohl bei gesetzlich als auch bei privat Versicherten.

Wie Sie Ihre Beiträge für die Zahnzusatzversicherung richtig eintragen

In welcher Anlage werden die Beiträge eingetragen?

Um Beiträge für die Zahnzusatzversicherung abzusetzen, nutzen Sie die Anlage "Vorsorgeaufwand" Ihrer Einkommenssteuererklärung. Diese können Sie sich auch auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums herunterladen. Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen neben der guten Zahnzusatzversicherung auch die Beiträge, die Sie für Ihre Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Welche Zeile nutzen Sie für die Kosten?

Sind Sie gesetzlich versichert, notieren Sie den Betrag, den Sie für Ihre Zahnzusatzversicherung bezahlen, auf der ersten Seite in das Feld "Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen (z.B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherung) abzüglich erstatteter Beiträge" in Zeile 23 der Steuererklärung. Die ausgefüllte Anlage legen Sie anschließend dem Mantelbogen Ihrer Steuererklärung bei. Nutzen Sie das ELSTER©-Steuerprogramm, heißt der entsprechende Bereich "Wahlleistungen und Zusatzversicherungen".

Wenn Sie als privat Versicherter zusätzliche Leistungen in Ihre Krankenversicherung aufgenommen haben, schreiben Sie die Mehrkosten in Zeile 28.

Was tragen Sie ein?

In jedem Fall sollten Sie darauf achten, nur den tatsächlich gezahlten Beitrag bei der Steuer anzugeben. Die besten Tarife gewähren eine Betragsrückerstattung, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden oder wenn der Versicherte bestimmte Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen hat. Der rückerstattete Beitrag darf nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

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Wann und für wen lohnt sich das Absetzen?

Nicht immer wird der Beitrag für eine Zahnversicherung bei der Steuererklärung berücksichtigt. Denn normalerweise übersteigen die Beiträge für Vorsorgeaufwendungen durch die Krankenpflicht- und Pflegeversicherung bereits die Höchstbeträge von 1.900€ (Angestellte) und 2.800€ (Selbstständige), die das Finanzamt für Alleinstehende und für Paare veranschlagt. Ist diese Höchstgrenze bereits überschritten, sind keine weiteren Versicherungsbeiträge absetzbar und Sie erhalten keine Rückerstattung des Finanzamtes.

Daher lohnt es sich oft nur für Studenten und Verheiratete, die Zahnversicherung in der Steuererklärung anzugeben.

Für Arbeitnehmer und Rentner

Das Finanzamt veranschlagt für Arbeitnehmer und Rentner eine Grenze von 1.900€ für Vorsorgeaufwendungen. Doch schon ab einem monatlichen Gehalt von etwa 1.700€ brutto übersteigen die Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung diesen jährlichen Betrag von 1.900€. In diesem Fall können Sie die zusätzliche Versicherung zwar bei der Steuer angeben, es führt aber nicht zu einer steuerlichen Absetzbarkeit.

Wie hoch der Betrag ist, den Sie für Ihre Krankenpflicht- und Pflegeversicherung zahlen, entnehmen Sie dem Ausdruck Ihrer Lohnsteuerkarte.

Für Selbstständige

Bei Selbstständigen beträgt der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen 2.800€. Ihre Absetzungsgrenze ist höher, da sie alle Kosten für ihre Versicherungen selbst bezahlen.

Für Beamte

Viele Beamte sind privat versichert, weil sie sich so nur durch einen Teil selbst absichern müssen, den anderen Teil trägt die Beamten-Beihilfe. Sollten Ihre jährlichen Versicherungsbeiträge dennoch unter der Absetzungsgrenze von 1.900€ liegen, können Sie Ihre Beiträge für die Zahnversicherung unter den sonstigen Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen.

Für Studenten

Studentinnen und Studenten zahlen verhältnismäßig niedrige Versicherungsbeiträge zur Krankenpflicht- und Pflegeversicherung. Da ihr Höchstbeitrag durch die Krankenpflicht- und Pflegeversicherung oft noch nicht ausgeschöpft ist, können Studenten diesen Vorteil nutzen. Für sie lohnt es sich in den meisten Fällen, die Beiträge für ihre private Zahnversicherung geltend zu machen.

Für Verheiratete

Sind Sie verheiratet oder leben in einer eingetragenen Partnerschaft, kann sich unter Umständen Ihr Höchstbetrag erhöhen.

So liegt der Höchstbetrag für Paare,

  • bei denen beide als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer tätig sind, bei 3.800 Euro.
  • bei denen beide selbstständig sind, bei 5.600 Euro.
  • bei denen eine*r selbstständig und der/die andere Arbeitnehmer, Rentner oder Beamter ist, liegt bei 4.700 Euro.

Tipp: Machen Sie auch Ihre Zahnarztrechnung steuerlich geltend

Auch mit einer Versicherung können hohe Zahnarztkosten entstehen, die Sie zum Teil selbst begleichen. Denn je nach Tarif wird nur ein Teil der Rechnung erstattet, den Restbetrag müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen. Glücklicherweise sind aber nicht nur die Kosten für die Zusatzversicherungen steuerlich absetzbar. Auch Rechnungen für teuren Zahnersatz können steuermindernd wirken. Hier unterscheidet der Gesetzgeber zwischen zumutbaren Belastungen und unzumutbaren Belastungen. Unzumutbare Belastungen können sich steuermindernd auswirken.

Übrigens: Es gibt durchaus Zahnzusatz-Tarife, die sämtliche Leistungen bis zu 100% erstatten.

Das lohnt sich insbesondere, wenn Sie hochwertige Füllungen oder z.B. eine Krone als Zahnersatz benötigen. Eine Zahnzusatzversicherung schont Ihren Geldbeutel und übernimmt die Kosten für Wurzelbehandlungen, Zahnkronen, Füllungen, Zahnimplantate & vieles mehr.

Die Zahnzusatzversicherung von dentolo ging in diesem Jahr erneut als einer der Testsieger der Stiftung Warentest hervor.

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Welche Zahnarztleistungen können Sie absetzen?

Übersteigen die Kosten für Ihren neuen Zahnersatz den Satz für die zumutbare Eigenleistung, können Sie die Kosten steuerlich geltend machen. Die zumutbare Eigenleistung ist abhängig von der Höhe Ihres Einkommens und wird individuell berechnet.

Unser Tipp: Manchmal ist es sinnvoll, die erforderlichen Maßnahmen beim Zahnarzt innerhalb eines Jahres durchführen zu lassen, weil Sie dann schneller den Satz für die zumutbare Eigenleistung überschreiten. Strecken Sie die Maßnahmen über mehrere Jahre, kann es sein, dass Sie jedes Jahr knapp unter der erforderlichen Summe liegen und sich die Rechnungen nicht steuermindernd auswirken.

Übrigens zählen zu diesen Gesundheitskosten nicht nur Rechnungen für Zahnersatz. Auch wenn Sie eine neue Brille benötigen, in einer physiotherapeutischen Behandlung sind oder eine Akupunktur in Anspruch genommen haben, können Sie die selbst bezahlten Rechnungen als Krankheitskosten angeben. Wenn Sie die angeratenen Behandlungen klug kombinieren, kann am Ende des Jahres eine Gesamtsumme zusammenkommen, die sich steuermindernd auswirkt.

Worauf Sie beim Absetzen von Zahnarztrechnungen achten sollten

Auf einen Blick:

  • Um eine Absetzbarkeit sicherzustellen, benötigen Sie eine Rechnung oder ein Rezept von Ihrem Arzt
  • Lassen Sie Maßnahmen gesammelt in einem Jahr durchführen, um die nötige Summe für eine Steuererstattung zu erreichen
  • Die Gesundheitskosten können Sie in den Zeilen 67 bis 70 der Steuererklärung eintragen

Häufige Patientenfragen

Welche Zahnarztkosten kann man von der Steuer absetzen?

Prinzipiell können Sie alle Zahnarzt-Rechnungen, die Sie selbst bezahlt haben und nicht erstattet bekommen haben, in der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" eintragen. Erst ab einer bestimmten Summe wirken diese Kosten steuermindernd. Diese Summe kommt auf Ihr individuelles Einkommen an.

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