Ein lächelnder Patient wird von einer Zahnärztin behandelt und zeigt dabei ein Peace-Zeichen in die Kamera.

Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung

Eine Zahnzusatzversicherung für laufende Behandlungen kann helfen, hohe Kosten zu reduzieren. Doch viele Versicherer schließen bereits begonnene oder geplante Behandlungen aus. Welche Möglichkeiten gibt es, sich dennoch abzusichern? Worauf sollte man bei der Wahl der richtigen Versicherung achten?

Inhaltsverzeichnis

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Alle dentolo-Inhalte werden von Zahnmediziner:innen verfasst und geprüft.

Das Wichtigste zu Zusatzversicherungen bei laufenden Behandlungen in Kürze

  • Laufende Behandlung: Eine laufende Behandlung liegt vor, sobald ein Heil- und Kostenplan für die anstehende Behandlung erstellt wurde.
  • Gesundheitsfragen: Bei den Gesundheitsfragen beim Abschluss einer Zusatzversicherung für Zähne muss angegeben werden, ob laufende oder angeratene Behandlungen vorliegen.
  • Kostenübernahme: Viele Tarife von Zahnzusatzversicherungen übernehmen keine schon angeratenen oder laufenden Behandlungen. Wurde Ihnen bereits vor einiger Zeit eine Behandlung angeraten, wird diese von den meisten Versicherungen ebenfalls nicht erstattet.
  • AKUT-Schutz: Die über dentolo erhältliche AKUT-Soforthilfe greift auch bei bereits vor Vertragsschluss laufenden oder angeratenen Behandlungen sowie fehlenden oder beschädigten Zähnen. In Kombination mit dem Komfort-Tarif bietet er so einen umfassenden Versicherungsschutz.

Zur Zahnzusatzversicherung auch bei laufender Behandlung

Was ist der Unterschied zwischen geplanter, laufender und angeratener Zahnbehandlung?

Die meisten Versicherer machen keinen Unterschied zwischen geplanten, laufenden oder angeratenen Behandlungen. Ist der Schaden an Ihrem Zahn schon bei Versicherungsabschluss vorhanden, wird dieser meistens vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Trotzdem gibt es kleine Details, die den Unterschied beim Versicherungsschutz machen können.

Geplante Behandlung

Eine Behandlung kann geplant sein, wenn Sie diese selbst geplant haben, aber noch nicht in der Zahnarztpraxis waren. In diesem Fall ist nichts in Ihrer Patientenakte vermerkt. Schließen Sie die Versicherung vor Ihrem Zahnarztbesuch ab, haben Sie gute Chancen auf eine Kostenübernahme. 

Angeratene Behandlung

Eine Zahnbehandlung ist angeraten, wenn Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt Ihnen die Behandlung angeraten hat und dies in der Patientenakte vermerkt ist. Fordert die Zusatzversicherung bei Vertragsabschluss eine Kopie der Patientenakte an, kann diese überprüfen, seit wann der Schaden an Ihrem Zahn in der Karteikarte vermerkt ist.

Laufende Behandlung

Eine Behandlung gilt als laufende Behandlung, wenn ein Heil- und Kostenplan erstellt wurde. Spätestens nach der Genehmigung durch die Krankenkasse oder wenn der erste Termin wahrgenommen wurde, läuft die Behandlung.

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Unser Tipp: Mit dentolo ist Ihr Lächeln geschützt. Unsere Mission ist, dass jede:r unbeschwert und sorgenfrei lächeln kann. Die mit Expertinnen und Experten der Zahnmedizin entwickelten Tarife bieten nicht nur optimale Vorsorge, sondern auch einen AKUT-Schutz. Die vermittelte Zahnzusatzversicherung erstattet auch bei laufenden oder angeratenen Behandlungen.

Zur Zahnzusatzversicherung mit AKUT-Schutz

Wann gilt eine Behandlung als angeraten?

Ob eine Behandlung als angeraten gilt, hängt davon ab, ob bereits konkrete medizinische Hinweise oder Dokumentationen vorliegen. In folgenden Fällen gilt eine Zahnbehandlung oder kieferorthopädische Maßnahme jedoch als angeraten:

  • Die Zahnärztin oder der Zahnarzt hat eine Röntgenaufnahme zur Diagnosestellung angefertigt.
  • Ein Heil- und Kostenplan wurde bereits erstellt oder liegt Ihnen vor.
  • Eine empfohlene Behandlung ist in Ihrer Patientenakte dokumentiert.

Versicherungen prüfen solche Nachweise genau, da angeratene Behandlungen in vielen Tarifen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Es kann sich daher lohnen, sich frühzeitig über die Leistungen der Zahnzusatzversicherung zu informieren.

Kann eine Zahnzusatzversicherung auch bei laufender Behandlung abgeschlossen werden?

Ob eine Zahnzusatzversicherung trotz laufender oder angeratener Behandlung abgeschlossen werden kann, hängt vom Versicherer und dem gewählten Tarif ab. Viele Anbieter schließen bereits begonnene oder angeratene Behandlungen aus, während einige spezielle Tarife zumindest Teilleistungen oder eine spätere Kostenübernahme ermöglichen.

Schon gewusst: Der Zahnschutz AKUT der über dentolo erhältlichen Zahnzusatzversicherung erstattet bis zu 90 % der Zahnarztkosten auch für angeratene & begonnene Behandlungen.

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Gesundheitsfragen geben Aufschluss über angeratene Behandlungen

Sie sind der Zahnzusatzversicherung gegenüber verpflichtet, zu angeratenen oder laufenden Behandlungen ehrliche Angaben zu machen. Der Versicherer kann bei Abschluss der Zahnzusatzversicherung Gesundheitsfragen stellen, die Sie wahrheitsgemäß beantworten sollten. Machen Sie falsche Angaben, besteht die Gefahr, dass die Zahnzusatzversicherung den Vertrag mit Ihnen auflöst und Sie die Kosten für die Zahnbehandlung selbst tragen müssen. Zusätzlich werden Ihnen die Versicherungsbeiträge nicht zurückerstattet und Sie bleiben auf den kompletten Kosten sitzen.

Die Zahnzusatzversicherung hat eine weitere Möglichkeit, den Behandlungsstand zu prüfen. Sie kann eine Kopie der Patientenakte anfordern. In dieser Akte sind die vorangegangenen Behandlungen, Röntgenbilder und Gesprächsdokumentationen enthalten. Wurde Ihnen also eine Behandlung nahegelegt, wird ein entsprechender Eintrag in der Akte vorhanden sein.

Zahnzusatzversicherungen bei angeratener Behandlung mit Implantaten

Ein Modell zeigt wie ein Zahnimplantat in ein Gebiss eingesetzt wird.

Wurde Ihnen eine Behandlung mit Implantaten angeraten oder läuft bereits, sollten Sie bei der Auswahl der Zahnzusatzversicherung besonders aufmerksam sein. Sind Implantate angeraten, sollten Sie keine Versicherung auswählen, die den Festzuschuss verdoppelt. Bei Implantaten liegt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse nämlich bei 0 €. In diesem Fall hätten Sie zwar eine Zahnzusatzversicherung, diese beteiligt sich aber nicht an den Kosten der angeratenen Implantate. Für den anschließenden Zahnersatz, der auf den Implantaten befestigt wird, erhalten Sie wiederum eine Kostenbeteiligung durch die Zusatzversicherung in Höhe des Festzuschusses.

Zur Zahnzusatzversicherung – auch mit Implantaten

Mit dentolo auch angeratene Behandlungen absichern

dentolo vermittelt einen speziellen Tarif, welcher die oftmals hohe finanzielle Belastung auffängt. Bei bereits vor Vertragsschluss laufenden oder angeratenen Behandlungen, fehlenden oder beschädigten Zähnen greift der AKUT Zahnschutz, in Kombination mit dem Komfort-Tarif, auch wenn es schon zu spät ist. Beachten Sie jedoch dabei, dass bereits abgeschlossene Behandlungen, also bereits in Rechnung gestellte Behandlungen, rückwirkend nicht mehr versichert werden können.

Schon gewusst: Jeder dentolo Tarif schützt Sie zu den höchsten Qualitätsstandards. Zahnersatz, Wurzelbehandlungen oder Vorsorge: Sie müssen sich keine Sorgen über die Rechnung machen. Der Rundum-Schutz der über dentolo auswählbaren Zahnversicherung enthält:

  • Bis zu 100 % Erstattung für Zahnersatz & Zahnerhalt
  • 2 professionelle Zahnreinigungen im Jahr
  • Bis zu 100% Erstattung für medizinisch notwendige Kieferorthopädie in den Tarifen Premium und Premium Plus
  • Kostenloser Schutz für Kinder
  • Sofort versichert ohne Wartezeit
  • Vollnarkose, Lachgas u.v.m.

Der dentolo Zahnschutz enthält attraktive Zusatzleistungen und schützt Sie ohne Wartezeit langfristig – mit einer Kostenübernahme von bis zu 100 % der Zahnarztkosten. Wählen Sie den Tarif, der am besten zu Ihnen passt:

Die dentolo Zahnzusatztarife im Überblick

Beitrag für Ihren Zahnschutz berechnen – auch bei angeratener Behandlung

Fazit: Zahnzusatzversicherung trotz angeratener Behandlung möglich

Eine Frau lacht herzlich.

Eine Zahnzusatzversicherung kann auch bei einer angeratenen oder laufenden Behandlung abgeschlossen werden, jedoch hängt der Versicherungsschutz vom gewählten Tarif ab. Viele Versicherer schließen bereits empfohlene oder begonnene Maßnahmen aus, während einige Tarife von Zahnversicherungen nach einer gewissen Wartezeit dennoch eine Kostenübernahme ermöglichen.

Wer bereits eine Behandlung bei der Zahnärztin bzw. beim Zahnarzt begonnen hat, sollte sich genau über die Leistungen der jeweiligen Zahnversicherung informieren. Einige Anbieter bieten spezielle Tarife an, die trotz bestehender Behandlungspläne eine Teilkostenerstattung ermöglichen. So der Zahnschutztarif AKUT von dentolo. Durch die Kombination des Komfort-Tarifs mit dem Zahnschutz AKUT ist sowohl für fehlende oder beschädigte Zähne als auch für bereits laufende Zahnbehandlungen gesorgt.

Zur Zahnzusatzversicherung mit AKUT-Schutz

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