Zahnzusatzversicherung kündigen: So beenden Sie Ihren Vertrag richtig
Eine Zahnzusatzversicherung kann sinnvoll sein, aber nicht jeder Tarif passt dauerhaft zu den eigenen Bedürfnissen. Wer kündigen möchte, sollte Fristen, Sonderkündigungsrecht und Vertragslaufzeiten kennen. Wir zeigen, worauf es bei der Kündigung ankommt.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste zur Kündigung der Zahnzusatzversicherung in Kürze
- Kündigungsfrist: Die Zahnzusatzversicherung kann in der Regel mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Prüfen Sie Ihre individuelle Kündigungsfrist im Vertrag, da sie je nach Versicherer unterschiedlich sein kann.
- Sonderkündigungsrecht: Bei einer Beitragserhöhung oder einem abgelehnten Leistungsantrag kann das Sonderkündigungsrecht greifen. Wenn Sie Ihre Zahnzusatzversicherung nach einem Schadensfall kündigen möchten, besteht in der Regel kein Sonderkündigungsrecht.
- Zahnbehandlung: Wer die Zahnzusatzversicherung unmittelbar nach einer Behandlung kündigen will, sollte sicherstellen, dass die Kostenübernahme abgeschlossen ist. Einige Versicherer behalten sich vor, bei einer kurzfristigen Kündigung nach der Leistungserstattung eine genaue Prüfung vorzunehmen.
- Vertragslaufzeit: Viele Verträge haben eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Eine Kündigung vor Ablauf dieser Frist ist meist nicht möglich. Achten Sie auf Wartezeiten, automatische Verlängerungen und eventuelle Altersrückstellungen beim Wechsel oder Ausstieg.
Was sollte ich bei der Kündigung meiner Zahnzusatzversicherung beachten?
Wenn Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer ihre Zahnzusatzversicherung kündigen möchten, kann es sinnvoll sein, nicht vorschnell zu handeln. Denn eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie fristgerecht, formal korrekt und mit Blick auf vertragliche Details erfolgt. Prüfen Sie deshalb Mindestlaufzeiten, Kündigungsfristen und eventuelle Auswirkungen wie den Verlust von Altersrückstellungen. Auch Form und Versandart des Schreibens können eine wichtige Rolle spielen.
Kündigung der Zahnzusatzversicherung vorbereiten
Bevor Sie Ihre Versicherung kündigen, sollten Sie Ihren Vertrag sorgfältig analysieren. Viele Tarife enthalten Fristen und Bedingungen, die den Kündigungszeitpunkt und mögliche Folgen betreffen:
- Mindestvertragslaufzeit prüfen: In der Regel beträgt diese zwei Jahre. Eine vorzeitige Kündigung ist vor Ablauf der Laufzeit der Zahnzusatzversicherung meist ausgeschlossen.
- Kündigungsfrist beachten: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit gilt häufig eine Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres.
- Sonderkündigungsrecht hinterfragen: Wer seine Zahnzusatzversicherung nach einem Schadensfall kündigen möchte, hat in der Regel kein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt meist nur bei Beitragserhöhungen oder wenn sich der Vertrag einseitig durch den Versicherer ändert.
- Altersrückstellungen klären: Manche Tarife enthalten Altersrückstellungen, die Sie bei einer Kündigung verlieren. Ein Wechsel zu einem neuen Zahnzusatztarif kann dadurch finanziell nachteilig sein.
Wirksames Kündigungsschreiben für Ihre Zahnversicherung
Damit Sie Ihre Zahnversicherung wirksam und fristgerecht kündigen können, sollte das Kündigungsschreiben alle nötigen Angaben enthalten und klar formuliert sein:
- Persönliche Angaben: Nennen Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und das aktuelle Datum.
- Vertragsdaten: Geben Sie Ihre Versicherungsnummer oder Kundennummer an.
- Klarer Kündigungstext: Formulieren Sie eindeutig, z. B. „Hiermit kündige ich meine Zahnzusatzversicherung fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
- Unterschrift nicht vergessen: Eine handschriftliche Unterschrift ist in den meisten Fällen erforderlich.
Versand und Bestätigung der Kündigung Ihrer Zahnzusatzversicherung
Viele Versicherer verlangen die Kündigung in Schriftform. Damit es keine Missverständnisse gibt, sollten Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer den Versand dokumentieren und eine Bestätigung einfordern:
- Postalischer Versand empfohlen: Senden Sie Ihre Kündigung per Post, idealerweise nicht per E-Mail.
- Einschreiben nutzen: Ein Einschreiben mit Rückschein gilt als sicherer Nachweis für den fristgerechten Eingang.
- Digitale Kündigung prüfen: Viele Versicherer bieten mittlerweile auch die Möglichkeit, über ein Kundenportal, eine App oder ein Online-Formular zu kündigen.
- Kündigungsbestätigung anfordern: Bitten Sie im Schreiben ausdrücklich um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.
Sie überlegen, Ihre aktuelle Versicherung zu kündigen und suchen nach einer passenden Alternative? Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu den Zahnzusatztarifen von dentolo. In einem kurzen Telefonat klären wir, welche Leistungen für Sie sinnvoll sind. Wählen Sie einfach Datum und Uhrzeit aus und wir rufen Sie pünktlich zum Wunschtermin zurück.
Welche Möglichkeiten gibt es, eine Zahnzusatzversicherung zu kündigen?

Wenn Sie Ihre Zahnzusatzversicherung kündigen möchten, haben Sie grundsätzlich zwei Optionen: die ordentliche Kündigung oder die außerordentliche Kündigung über ein Sonderkündigungsrecht. Welche Form infrage kommt, hängt von Ihrer individuellen Vertragssituation ab. In beiden Fällen gilt: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und alle relevanten Vertragsdaten enthalten.
Die ordentliche Kündigung der Zahnzusatzversicherung
Die ordentliche Kündigung ist der häufigste Weg, eine Zahnzusatzversicherung zu beenden. Voraussetzung ist, dass die Mindestvertragslaufzeit eingehalten wurde. Danach können Sie Ihre Zahnzusatzversicherung unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist kündigen. Damit alles reibungslos abläuft, sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Kündigungsfrist: In der Regel beträgt diese drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Prüfen Sie dazu Ihre Vertragsunterlagen.
- Mindestvertragslaufzeit: Meist liegt sie bei zwei Jahren. Erst danach ist eine ordentliche Kündigung möglich.
- Form: Sie können die Kündigung schriftlich einreichen, idealerweise per Einschreiben mit Nachweis. Bei vielen Versicherern ist auch eine digitale Kündigung über das Kundenportal oder eine App möglich.
- Inhalt: Geben Sie immer Ihre Kundennummer, das gewünschte Kündigungsdatum sowie Ihre Kontaktdaten an. Bitten Sie zusätzlich um eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Kündigung und das genaue Vertragsende.
Die außerordentliche Kündigung der Zahnzusatzversicherung
Eine außerordentliche Kündigung kommt in besonderen Fällen infrage – etwa, wenn sich die Vertragsbedingungen zu Ihrem Nachteil ändern. Möchten Sie Ihre Zahnzusatzversicherung wegen einer Beitragserhöhung kündigen, ist das in der Regel möglich, sofern keine gleichwertige Leistungsanpassung erfolgt. In solchen Fällen greift das Sonderkündigungsrecht, das an bestimmte Bedingungen geknüpft ist:
- Kündigungsgrund: Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne die Leistungen entsprechend anzupassen.
- Kündigungsfrist: Sie müssen in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung Ihre Zahnzusatzversicherung kündigen.
- Form: Auch bei einer außerordentlichen Kündigung ist häufig ein schriftliches Kündigungsschreiben erforderlich. Viele Versicherer ermöglichen die Kündigung inzwischen jedoch auch über ein Kundenportal oder eine App.
- Nachweis: Der Versand per Einschreiben wird empfohlen, um den fristgerechten Zugang nachweisen zu können. Bitten Sie zudem um eine schriftliche Bestätigung über den Eingang und das genaue Vertragsende.
Checkliste: So kündigen Sie Ihre Zahnzusatzversicherung richtig
Bevor Sie Ihre Zahnzusatzversicherung kündigen, sollten Sie sicherstellen, dass alle formalen und inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Checkliste hilft Ihnen dabei, keine wichtigen Punkte zu übersehen und den Kündigungsprozess korrekt durchzuführen:
- Prüfen Sie die Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist in Ihrem Vertrag. Meist beträgt die Frist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres.
- Kündigen Sie Ihre Zahnzusatzversicherung, wenn möglich, erst nach der Behandlung, da ein neuer Tarif mit Wartezeiten verbunden sein kann.
- Vor der Kündigung kann es sinnvoll sein, andere Zahnversicherungstarife zu vergleichen, um einen optimalen Versicherungstarif als anschließende Zahnzusatzversicherung zu finden.
- Kündigen Sie den bestehenden Vertrag erst, wenn Sie eine neue Versicherung gefunden haben, um ohne Unterbrechung weiter versichert zu bleiben.
- Erstellen Sie ein Kündigungsschreiben mit Ihrem vollständigen Namen, Ihrer Anschrift, der Kundennummer und einer klaren Kündigungsformulierung.
- Senden Sie das Schreiben per Einschreiben, Fax oder – wenn vertraglich zulässig – per E-Mail, um den fristgerechten Zugang nachweisen zu können.
- Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an, um sicherzugehen, dass der Vertrag ordnungsgemäß beendet wurde.
Fazit: So gelingt die Kündigung Ihrer Zahnzusatzversicherung

Wenn Sie Ihre Zahnversicherung kündigen möchten, sollten Sie sich zunächst einen Überblick über die individuellen Vertragsbedingungen verschaffen. Besonders wichtig sind die Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist, die meist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres beträgt. Um Probleme zu vermeiden, sollten auch laufende Zahnbehandlungen abgeschlossen sein, bevor die Kündigung erfolgt. Andernfalls kann es bei einem neuen Tarif zu Wartezeiten kommen, in denen keine Leistungen übernommen werden.
Ebenso wichtig ist ein korrekt verfasstes Kündigungsschreiben. Es muss alle relevanten Daten wie Name, Anschrift, Kundennummer und das gewünschte Kündigungsdatum enthalten. Der Versand sollte nach Möglichkeit per Einschreiben erfolgen, um den fristgerechten Eingang nachweisen zu können. Fordern Sie außerdem eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung an, um sicherzugehen, dass der Vertrag wie gewünscht beendet wurde.
Je nach Situation kommt eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung infrage. Die ordentliche Kündigung ist nach Ablauf der Mindestlaufzeit möglich, während das Sonderkündigungsrecht etwa bei einer Beitragserhöhung ohne Leistungsanpassung greift. Beide Varianten erfordern die Schriftform und das Einhalten der jeweiligen Fristen. Wenn Sie alle Punkte beachten, können Sie Ihre Zahnzusatzversicherung rechtssicher und ohne unnötige Risiken kündigen.
Die Zahnzusatztarife beinhalten unter anderem:
- Bis zu 100 % Erstattung für Zahnersatz und Zahnerhalt (z.B. Implantate, Kronen oder Wurzelbehandlungen)
- Bis zu 100 % Erstattung für medizinisch notwendige Kieferorthopädie in den Tarifen Premium und Premium Plus
- Bis zu 2 professionelle Zahnreinigungen pro Jahr
- Kostenübernahme von bis zu 100 % bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt
- Flexible Tarifwahl ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsfragen
