Teilnahmebedingungen „Freund:innen werben“
Ausrichter des Empfehlungsprogramms „Freunde werben“ ist getolo GmbH, Chausseestraße 123, 10115 Berlin E-Mail Adresse: service@dentolo.de (im Folgenden „getolo“ genannt).
Teilnahmeberechtigung
Teilnehmen können ausschließlich Kunden und Kundinnen von dentolo mit einem aktiven Vertrag, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Die empfehlende Person kann sich nicht selbst werben.
Die Empfehlung muss über den Link erfolgen, den die empfehlende Person an die geworbene Person schickt. Neue Empfehlungen sind nur möglich, solange die empfehlende Person einen aktiven Vertrag bei dentolo hat.
Der oder die künftige Neukunde oder Neukundin darf in den letzten 12 Monaten vor Vertragsabschluss kein Kunde oder keine Kundin von dentolo gewesen sein.
Die Empfehlung ist erfolgreich und die empfehlende Person erhält einen Gutschein, wenn ein Vertrag mit der geworbenen Person zustande gekommen ist, der beitragsfreie Monat von der geworbenen Person erfolgreich getestet wurde, die Vertragsunterlagen im Kundenkonto bestätigt und der erste Monatsbeitrag gezahlt wurde. Ist der Vertrag der empfehlenden Person nicht mehr aktiv, verfallen alle zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Empfehlungen. Für diese Empfehlungen erhält die empfehlende Person keinen Gutschein, auch wenn die geworbene Person die Voraussetzungen für die Prämiengewährung später erfüllt. Wenn ein Vertrag mit der neu geworbenen Person zustande gekommen ist, erhält diese einen Gutschein in der jeweils ausgeschriebenen Höhe. Eine Barauszahlung der Prämie ist nicht möglich.
Die empfehlende Person erhält einen Gutschein in der jeweils ausgeschriebenen Höhe. Eine Barauszahlung der Prämie ist nicht möglich. Pro Neukunde oder Neukundin kann nur eine Prämie an die empfehlende Person vergeben werden.
Eine Kombination mit anderen Aktionen von dentolo ist ausgeschlossen.
Die getolo GmbH behält sich vor, empfehlende und geworbene Personen vom Freunde-werben-Programm auszuschließen, wenn diese gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder es Anzeichen dafür gibt, dass die Neukundenwerbung missbräuchlich erfolgt. In diesem Fall verfällt der Anspruch auf den Gutschein und bereits ausgestellte Gutscheine müssen zurückerstattet werden. Weitergehende Ansprüche von getolo bleiben hiervon unberührt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Informationen zur Verwendung Ihrer Daten im Rahmen unseres Empfehlungsprogrammes finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.