Zahnersatz im Ausland – eine kluge Alternative?

Seitdem die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland nur noch die Regelversorgung bei Zahnersatz übernehmen, kann neuer Zahnersatz in Deutschland kostspielig werden. Immer häufiger wählen Patienten daher die Variante vom Zahnersatz im Ausland.

Inhaltsverzeichnis

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Zahnersatz aus dem Ausland soll oft günstiger sein als die deutsche Alternative, denn Kronen, Brücken und Implantate können im inner- und außer-europäischen Ausland oft zu kostengünstigen Preisen eingesetzt werden.

Sollten Sie sich für einen Zahnersatz im Ausland entscheiden, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Zusätzlich zu den Behandlungskosten müssen Sie mit Übernachtungskosten rechnen.
  • Die gesetzliche Krankenkasse erstattet den Festzuschuss, wenn Sie den Zahnersatz im europäischen Ausland herstellen lassen. Hierfür ist ebenfalls ein genehmigter Heil- und Kostenplan notwendig.
  • Der Zahnersatz muss dem Medizinproduktgesetz entsprechen.
  • Der behandelnde Zahnarzt im Ausland übernimmt die Gewährleistung für den Zahnersatz. Zahnärzte in Deutschland dürfen ihn nicht verändern, ohne dass die Gewährleistung erlischt.

Warum wählen Patienten vermehrt Zahnersatz im Ausland?

Ungarn, Tschechien oder Polen: Immer häufiger überlegen Patienten, billigen Zahnersatz im Ausland erstellen zu lassen.

Mit diesen scheinbaren Vorteilen locken Praxen aus dem Ausland:

  • Zahnbehandlungen im Ausland können durch niedrigere Lebenshaltungskosten vor Ort, günstigere Miet- und Materialpreise bis zu 70 % billiger werden.
  • Es sind kaum noch Sprachbarrieren vorhanden, da die Praxen im Ausland häufig deutschsprachiges Personal haben.
  • Zahnkliniken bieten häufig eine sogenannte Rundumversorgung an: Von Füllungen bis hin zum stationären Aufenthalt mit Knochenaufbau und Implantation.
  • Reisebüros organisieren zunehmend Reisen ins Ausland, gekoppelt an Zahnersatzbehandlungen.

Die Qualität von Zahnersatz im Ausland ist oft fragwürdig

Wie gut die Qualität von Zahnersatz im Ausland ist, wurde noch nicht häufig untersucht. Allerdings zeigt eine Untersuchung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz (MDK), dass nur 25 Prozent der Behandlungen mit Zahnersatz qualitativ akzeptabel waren.

Doch nicht nur der Zahnersatz an sich birgt Risiken – auch bei der Behandlung an sich wird häufig übertherapiert, indem gesunde oder nur minimal erkrankte Zähne behandelt werden. So wurden beispielsweise fast alle, also 74 von 76 begutachteten Kronen von Auslandsbehandlungen als „fraglich notwendig“ eingestuft.

Behandlungen aus dem Ausland können im Ernstfall sogar bleibende Schäden verursachen: Der MDK hat ebenfalls festgestellt, dass durch zu starkes Beschleifen gesunde Zahnsubstanz beschädigt wurde oder die Kauflächen nach der Behandlung nicht optimal aufeinander passten. Das kann zu chronischen Kiefer- und Nackenbeschwerden führen.

7 Tipps: Das empfehlen Experten der Stiftung Warentest bei Zahnersatz im Ausland

Sollten Sie dennoch auf Zahnersatz aus dem Ausland zurückgreifen wollen, haben die Experten der Stiftung Warentest einige Tipps zusammengestellt, die Sie vor einer geplanten Zahnsanierung im Ausland beherzigen sollten.

Tipp 1: Lassen Sie sich zuvor durch einen inländischen Zahnarzt untersuchen

Nach der Untersuchung erhalten Sie einen Heil- und Kostenplan, indem exakt aufgelistet wird, welche Behandlungsschritte nötig sind und wie viel sie kosten. Mit diesem aktuellen Befund stellen Sie sich bei Ihrem Zahnarzt im Ausland vor.

Tipp 2: Bestehen Sie auf den Befund Ihres heimischen Zahnarztes

Der medizinische Dienst der Krankenkassen stellte in Untersuchungen immer häufiger fest, dass Zahnärzte in anderen Ländern gesunde oder minimal erkrankte Zähne unnötig mit Kronen oder Füllungen behandeln. So machen ausländische Zahnkliniken auf Ihre Kosten schnelles Geld, Ihre Patientenrechte können Sie meist nur sehr schwer durchsetzen.

Gesunde oder nur minimal erkrankte Zähne werden so übertherapiert. Achten Sie darauf, dass nur die Zähne behandelt werden, die auf dem deutschen Befund als behandlungsbedürftig markiert wurden.

Tipp 3: Anfertigung eines detaillierten Kostenvoranschlags des ausländischen Zahnarztes

Der nun anzufertigende Kostenvoranschlag sollte nicht nur alle Leistungen im Rahmen der Herstellung des Zahnersatzes auflisten. Achten Sie darauf, dass auch Positionen aufgezählt werden, die zur Vorbehandlung gehören. Dies kann zum Beispiel die Entfernung von Karies, der darauffolgende Aufbau des Zahnes oder ein Knochenaufbau sein.

Tipp 4: Auch die Nebenkosten zählen zu den Kosten für die Zahnbehandlung

Hochwertiger Zahnersatz ist nicht eben schnell fertiggestellt. Es erfordert mehrere Termine in zeitlichem Abstand, damit der Zahntechniker den Zahnersatz im Dentallabor herstellen kann. Bei Implantat-Behandlungen kommt auch noch eine Einheilzeit nach der Implantation dazu.

Zusätzlich zu den Arztkosten müssen Sie Fahrtkosten, Übernachtung und Verpflegung aus eigener Tasche zahlen. Überlegen Sie vorher, wie viele Termine nötig sind und addieren Sie die Reisekosten zu Ihren Gesamtkosten. Diese können die günstigen Preise für den ausländischen Zahnersatz schnell in die Höhe treiben.

Tipp 5: Holen Sie sich bei Unsicherheiten eine Zweitmeinung ein

Sie haben Zweifel, ob Ihnen Ihr inländischer oder ausländischer Zahnarzt tatsächlich das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet? Holen Sie sich eine Zweitmeinung bei der Patientenberatungsstelle der Zahnärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen (KZV). Sie erhalten eine Zweitmeinung von einem Zahnarzt, der Ihre Behandlung nicht durchführt. So können Sie sicher sein, eine unabhängige Einschätzung zu erhalten.

Tipp 6: Einreichen des Heil- und Kostenplans bei Ihrer Krankenkasse

Reichen Sie den erstellten Kostenvoranschlag des ausländischen Arztes bei Ihrer Kasse ein. Diese muss Ihnen vorab bestätigen, dass die geplante Therapie genehmigt ist. So erfahren Sie auch, welchen Anteil der Kosten Ihre Versicherung übernimmt.

Nach erfolgreich abgeschlossener Zahnbehandlung müssen Sie die Rechnung vorerst selbst begleichen. Im Anschluss können Sie die Rechnung bei Ihrer Kasse einreichen und den entsprechenden Festzuschuss zurückerhalten.

Zahnersatz Kosten erstatten lassen

Tipp 7: Vereinbaren Sie mit dem ausländischen Zahnarzt Garantieansprüche nach deutschem Recht

Korrekturen und Nachbehandlungen am neuen Zahnersatz gestalten sich oft als schwierig. Denn nur selten arbeiten ausländische Kollegen mit deutschen Zahnärzten zusammen. Informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn genau, wie es um Ihre Patientenrechte im Behandlungsland steht.

Erfragen Sie die Kooperationsbereitschaft bei Ihrem Zahnarzt im Ausland direkt vor Ort. Beachten Sie, dass Ihr behandelnder Zahnarzt zwei Jahre Garantie für seine Arbeit übernehmen sollte. Er sollte dafür Sorge tragen, dass Nachbesserungen kostenfrei möglich sind. Lassen Sie sich diese Gewährleistung schriftlich und vor Behandlungsbeginn bestätigen. Deutsche Zahnärzte können Ihnen bei Problemen ansonsten nur im Rahmen einer Notbehandlung weiterhelfen.

An der neuen Prothese oder Brücke können deutsche Ärzte oft nichts ändern, da sie sonst selbst für die neue Arbeit haften müssten, wenn sie Nachbesserungen durchgeführt haben. Die Krankenkasse zahlt in diesem Fall auch nichts für die Korrekturen.

Was zahlt die Krankenkasse bei Zahnersatz im Ausland?

Krankenkassen übernehmen für gewöhnlich die Kosten Ihrer Zahnbehandlung im Ausland.

Jedoch erhalten Sie meist etwas weniger zurückerstattet, als für die analoge Versorgung in Deutschland. Der Grund: Krankenkassen berechnen einen vermehrten Arbeitsaufwand für solche Behandlungen. Deshalb sollten Sie den Heil- und Kostenplan aus dem Ausland vor jeder Behandlung von Ihrer Krankenkasse berechnen lassen, um zu erfahren, was für Kosten am Ende wirklich auf Sie zukommen.

Zusätzlicher Tipp: Europa gültige Gesundheitskarten sind noch in den Kinderschuhen. Sie benötigen daher vor Ihrer geplanten Reise zum Zahnarzt im Ausland eine Bestätigung Ihrer Auslandskrankenversicherung. Mit dieser können Sie bei Ihrem Zahnarzt für Ihre neuen Zähne vorstellig werden.

Mit der Zahnzusatzversicherung von dentolo Zahnersatz Kosten absichern:

  • Ohne Wartezeit rückwirkend abgesichert (bis zu 6 Monate): Auch bei angeratenen oder laufenden Behandlungen und fehlenden Zähnen
  • Bis zu 1.500 Euro AKUT-Soforthilfe (50% im ersten Jahr)
  • Bis zu 100% Erstattung für 2 professionelle Zahnreinigungen pro Jahr inklusive
  • Bis zu 100% Erstattung u.a. für Füllungen, Zahnersatz (u.a. Implantate, Kronen, Brücken)
  • Zusatzleistungen inklusive u.a. Vollnarkose, 100% Unfall-Zahnschutz für Kinder bis 18 Jahre
  • Monatliche Kündigung bei Nichtinanspruchnahme (gilt nicht für AKUT)
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Muss eine Behandlung mit Zahnersatz im Ausland von der Krankenkasse genehmigt werden?

Um sicherzugehen, dass die Krankenkasse die Kosten Ihrer Behandlung bezuschusst, sollten Sie vorab unbedingt einen Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse einreichen. Nur so können Sie sicher sein, dass Kosten übernommen werden.

Nach Abschluss der Behandlung reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Kasse ein. Häufig erstatten die gesetzlichen Versicherungen etwas weniger Zuschuss als bei herkömmlichen Heil- und Kostenplänen, weil der Verwaltungsaufwand bei Zahnersatz aus dem Ausland deutlich höher ist als bei Inländischem.

Wo ist Zahnersatz im Ausland am günstigsten?

Den günstigsten Zahnersatz können Sie in Ungarn, auf dem Balkan oder in Tschechien bekommen. Die günstigeren Preise kommen durch geringere Personal- und Materialkosten zustanden. Leider ist nicht abzusehen, welche Qualität der Zahnersatz hat. Häufig entsprechen Kronen und Brücken nämlich nicht den gutachterlichen Ansprüchen in Deutschland. Hinzu kommt, dass möglicherweise Zähne überkront werden, bei denen eine Krone nicht notwendig gewesen wäre.

Häufige Patientenfragen

Wie gut ist Zahnersatz aus dem Ausland?

Die Qualität von Zahnersatz aus dem Ausland reicht von gut bis ungenügend. Leider haben Kliniken und Praxen häufig nicht die Qualitätsstandarts, wie deutsche Zahnärzte.

Wer zahlt die Zahnarztkosten im Ausland?

Mit einem genehmigten Heil-und-Kostenplan können Sie mit Erstattungen durch die gesetzliche Krankenkasse rechnen. Allerdings sind ausländische Zahnärzte nicht verpflichtet, sich an die Abrechnungspositionen der deutschen Krankenkassen zu halten. Im Ausland werden Sie als Privatpatient eingestuft, sodass durchaus private Positionen abgerechnet werden können, die Sie selbst bezahlen müssen.

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