Zu sehen ist eine Krankenkassenkarte auf Geldscheinen, die zeigen sollen, wie hoch die Kostenübernahme der Krankenkasse ist.

Kostenübernahme Krankenkasse - Welche Zahnarztkosten zahlt die Kasse?

Eine Zahnbehandlung ist oft mit hohen Kosten verbunden. Die gesetzliche Krankenversicherung unterstützt Kassenpatienten finanziell bei Zahnbehandlungen. Doch wie hoch ist der gesetzlich festgelegte Anteil der gesetzlichen Krankenkassen?

Inhaltsverzeichnis

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Kostenübernahme der Krankenkasse bei Zahnersatz

Die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherungen bei Zahnersatz sah bis vor 15 Jahren noch eine prozentuale Beteiligung der Krankenkasse an dem gewählten Zahnersatz vor. Seit 2005 gilt bei den Krankenversicherungen das sogenannte Festzuschusssystem für Zahnersatzleistungen.

Die Regelversorgung: Festzuschuss-System für Zahnersatz-Leistungen

Das Festzuschuss-System sieht vor, dass sich die Höhe der Kostenübernahme für gesetzlich Versicherte ausschließlich nach dem Befund richtet. Der Befund heißt in diesem Fall: Der Zustand des gesamten Gebisses. Dieser Zustand wird im Heil- und Kostenplan festgehalten.

Für jeden Befund wird eine Regelversorgung von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegt. Diese umfasst die Leistung, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich” bei diesem Befund ist (SGB V, §12, Abs. 1).

Der Heil- und Kostenplan ist ein Antrag, der vor Beginn der Behandlung durch die Krankenversicherung geprüft wird. Nach der Prüfung dieses Antrages gibt sie genau an, welchen Kostenanteil sie übernimmt.

Der Festzuschuss Ihrer Krankenversicherung bei Zahnersatz entspricht in etwa 50 Prozent der durchschnittlichen Kosten der jeweiligen Regelversorgung. Sie bekommen also ungefähr die Hälfte der Kosten für die von den gesetzlichen Kassen vorgeschlagene Leistung erstattet.

Beispiel: Fehlt einem Patienten ein Zahn im sichtbaren Bereich der Frontzähne, entspricht der Vorschlag der Versicherung einer Zahnbrücke aus Metall mit Teilverblendung (an der Front mit einer zahnfarbenen Schicht überzogen). Er bekommt also die Hälfte der Kosten dieser Zahnbrücke von der Krankenversicherung erstattet und trägt einen Eigenanteil von ca. 400 - 500 €.

Befund Regelversorgung
Beschädigter Zahn (sichtbarer Bereich) Außen verblendete Krone
Beschädigter Zahn (nicht sichtbarer Bereich) Silberne Krone
Zahnlücke (nicht sichtbarer Bereich) Silberne Brücke
Zahnloser Kiefer Prothese

Quelle: Festzuschuss-Richtlinie, Stand 01.04.2016. Beispiele

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Die Alternative zur Kassenleistung: Andersartige und gleichartige Versorgung

Selbstverständlich sind Sie als Patient nicht verpflichtet bei Ihrer Zahnbehandlung die empfohlene Kassenleistung zu wählen. Anstelle der einfachsten Leistung können Sie auch eine gleichartige (gleiche Versorgungsart, nur hochwertigere Ausführung) oder andersartige (andere Art des Zahnersatzes) Leistung in Anspruch nehmen. In diesem Fall zahlt die Versicherung aber auch nur die Hälfte der Kosten für den Zahnersatz der jeweiligen Regelversorgung.

Tipp: Sie sind an einer Alternative zur Regelversorgung interessiert? Ihr Zahnarzt zeigt Ihnen sicherlich gerne Alternativen. Bitten Sie ihn um einen Gesprächstermin, damit Sie alle Möglichkeiten kennenlernen. Niemand kann Ihnen die Vorteile und Nachteile der unterschiedlichen Ausführungen besser erklären als Ihr Zahnarzt.

Beispiel: Sie wünschen sich eine weiße Zahnbrücke (komplett mit einer zahnfarbenen Schicht überzogen). Das entspricht einer sogenannten gleichartigen Versorgung. Hierbei müssen Sie mit eigenen Kosten von ca. 600 - 1.500 € rechnen. Eine Verblendung der Zähne im nicht sichtbaren Bereich wird durch die allgemeinen Versicherungen nicht bezuschusst.

Zahnersatz* Vollkrone Brücke Implantat Vollprothese
Zuschuss der Kasse** 139,33€ 330,13€ 330,13€*** 307,67€
prozentualer Anteil an Gesamtkosten ca. 50% ca. 50% ca. 15-20% ca. 50%

Quelle: Festzuschuss-Richtlinie, Stand 01.04.2016. *Zuschüsse für einen Zahnersatz im Backenzahnbereich ohne Bonusanspruch. ** Bezieht sich auf die jeweilige Regelversorgung für Zahnersatz im Backenzahnbereich, wenn kein Bonusanspruch besteht.***Wenn Regelversorgung eine Brücke vorsieht: Bei einem fehlenden Zahn.

Kostenübernahme Krankenkasse bei Zahn-Implantaten – wie hoch ist die Zuzahlung der Krankenversicherung?

Zahnimplantate sind eine reine Privatleistung. Ihr Zahnarzt stellt Sie Ihnen privat in Rechnung, darum bedarf es keines Heil- und Kostenplanes.

Sie erhalten bei der Überkronung des Implantates den Festzuschuss einer Brückenversorgung und verbleiben mit einem Eigenanteil von ungefähr 1.400 - 2.500 € für das Implantat und die Implantatkrone. Der befundorientierte Zuschuss wird zusätzlich je nach der Situation Ihres Bonushefts um 20 oder 30 Prozent erhöht.

Haben Sie eine Einzelzahnlücke, zahlt die Kasse den Festzuschuss für eine Brücke (zwischen 330 und 440 €) – auch wenn Sie ein Zahnimplantat wählen. Fehlen mehr als 4 Zähne, zahlt Ihre Kasse den Festzuschuss für eine Prothese (zwischen 340 und 430 €).

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Kostenübernahme Krankenkasse bei Zahnprothesen

Stellt Ihr Zahnarzt fest, dass die Zahnlücke so groß ist, dass sie durch eine Brücke nicht mehr zu schließen ist oder sogar ein gesamter Kiefer zahnlos ist, schlägt die Versicherung eine Zahnprothese vor.

Die Hälfte der Kosten der entsprechenden Zahnprothese wird von der Krankenkasse übernommen.

Bei einem zahnlosen Kiefer wird eine Vollprothese als Regelversorgung angesetzt und der Patient muss einen Eigenanteil von ungefähr 400 bis 500 € leisten. Bei Prothesen für beide Kiefer entsprechend das Doppelte.

Kostenübernahme Krankenkasse bei Zahnkronen

Die Versorgung mit einer Krone zählt ebenfalls zum Zahnersatz. Somit wird die Zahnkrone mit dem befundorientierten Festzuschuss von Ihrer gesetzlichen Versicherung unterstützt. Der Vorschlag der Kassen bei zu überkronenden Zähnen ist eine silberne Krone aus Nicht-Edelmetall im Seitenzahnbereich und eine teilverblendete Krone im Frontzahnbereich.

Der Patient hat auch hier einen Anspruch darauf, in etwa die Hälfte seiner Kosten erstattet zu bekommen und verbleibt mit einem Eigenanteil von ungefähr 200 bis 300€. Bei einer Vollverblendung und Teilverblendung im nicht sichtbaren Bereich beträgt der Eigenanteil zwischen 400 bis 600€.

Wenn Sie sich auch im Seitenzahnbereich eine weiße Zahnkrone wünschen, sprechen Sie Ihren Arzt bei der Planung darauf an.

Die Kostenübernahme gesetzlicher Versicherungen bei Zahnersatz in Form des Festzuschusses bietet den Versicherten die Möglichkeit, über die Art der prothetischen Behandlungsmethode frei zu entscheiden, ohne dass sich der absolute Betrag, der von der Kasse übernommen wird, ändert. Der Heil- und Kostenplan bietet Arzt und Versicherten den Vergleich, welcher Zahnersatz mit welchen Kosten verbunden ist.

Kostenübernahme Krankenkasse bei Füllungen

Um das sogenannte Karies-Loch im Zahn zu füllen, kann Amalgam oder Kunststoff verwendet werden.

Die Kostenerstattung für die einfache Variante der Füllung (in der Regel Amalgam) wird von der gesetzlichen Versicherung komplett getragen.

Wünschen Sie sich eine höherwertige oder zahnfarbene Füllung, zahlt die Kasse nur den Anteil einer Amalgamfüllung. Den Rest muss der Patient aus eigener Tasche bezahlen. Im sichtbaren Bereich wird jedoch auch die zahnfarbene Komposit-Füllung bezahlt.

Beispiel: Leiden Sie unter einem Loch im Zahn im Seitenzahnbereich, entspricht die Kassenleistung einer Amalgamfüllung. Wünschen Sie eine zahnfarbene Füllung, müssen Sie diese zusätzlichen Kosten von ca. 30-120 € selbst übernehmen, da diese Behandlung aus Sicht der Krankenversicherung keine medizinische Notwendigkeit hat.

Kostenübernahme Krankenkasse bei Inlays

Alternativ können Sie sich auch für eine im Labor individuell angefertigte Füllung, ein sogenanntes Inlay, entscheiden.

Das Inlay wird von der Versicherung jedoch nicht übernommen. Diese zahnärztliche Behandlungsmethode wird nur mit dem entsprechenden Zuschuss für eine Füllung unterstützt.

Im sichtbaren Bereich entspricht dies den Kosten einer Kunststofffüllung und im nicht sichtbaren Bereich den Kosten einer Amalgamfüllung. Hierbei entstehen Kosten von 300 - 600€, je nachdem, ob Sie sich für ein Keramik- oder ein Goldinlay entscheiden und wie groß das zu füllende Loch ist.

Wann die Wurzelkanalbehandlung eine Kassenleistung ist

Wenn sich der Zahnnerv entzündet, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als sich einer Wurzelkanalbehandlung zu unterziehen, um den Zahn zu erhalten.

Als medizinisch notwendige Behandlung wird die Wurzelkanalbehandlung deshalb auch von der Krankenversicherung übernommen. Allerdings nur die einfachste Variante.

Wenn Sie von moderneren Methoden Gebrauch machen wollen, die den Zahn mit höherer Wahrscheinlichkeit retten, müssen die Mehrkosten selbst getragen werden. Diese können zwischen 50 und 300 € liegen. Spezialisierte Zahnärzte können auch deutlich mehr verlangen.

Außerdem übernehmen die Versicherungen die Wurzelkanalbehandlung nur unter bestimmten Voraussetzungen z. B. wenn dadurch eine geschlossene Zahnreihe oder bestehende Zahnkronen erhalten werden können. Sind schon größerer Lücken vorhanden, kann es sein, dass Sie die Behandlung komplett selbst bezahlen müssen.

Ist die Parodontitis-Behandlung eine Kassenleistung?

Die Parodontitis-Behandlung ist fast immer eine Kassenleistung. Nach Antragstellung bewilligen die gesetzlichen Kassen diese Behandlung im Normalfall.

Gründe für eine Ablehnung können sein:

  • Mangelnde Mitarbeit des Patienten nach vorangegangen Behandlungen
  • Starkes Rauchen
  • Zu tiefe Zahnfleischtaschen ohne Aussicht auf Therapieerfolg

Nach der abgeschlossenen Zahnfleisch-Behandlung verlangen die Versicherungen erneut Mitarbeit von Ihren Versicherten. Professionelle Zahnreinigungen in regelmäßigen Abständen müssen anschließend privat bezahlt werden.

Geringe Zuzahlung der Krankenkasse? Erhöhter Festzuschuss durch Bonusheft und Härtefall

In bestimmten Fällen kann sich der Eigenanteil beim Zahnersatz verringern. Dies ist der Fall, wenn ein Bonusheft vorliegt. Haben Sie nachweislich 5 (10) Jahre regelmäßig den Zahnarzt besucht, erhöht sich der Festzuschuss um 20 (30) Prozent.

Wenn Ihr Einkommen unter einer gewissen Grenze liegt, fallen Sie unter die Härtefallregelung. In diesem Fall erhalten sie den doppelten Festzuschuss und der Zahnersatz ist beinahe kostenlos.

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